Da hätte ich gar keine Wahl... In der Schweiz ist es nämlich so, dass man Geräte nicht einfach mal so zurückschicken kann. Da ist es von Gesetz her auch so, dass man dem Hersteller erst mal eine Frist zur Nachbesserung einzuräumen hat (was meiner Meinung nach auch mit Gesundem Menschenverstand...