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Seit Tagen gibt es eine Diskussion über die Bankdaten: Soll und darf den USA das Recht eingeräumt werden, alle SWIFT-Banktransaktionsdaten in Europa irgendwelchen Auswertungen zuzuführen (zum Beispiel auch zu verkaufen). Zur Zeit dürfen sie es zwar nicht, tun es aber, weil die SWIFT-Rechner in den USA stehen und einfach angezapft werden. In naher Zukunft wird der innereuropäische Nachrichtenverkehr nur in den SWIFT-Datenzentren in den Niederlanden und der Schweiz verarbeitet und gespeichert. Dann werden nationale und europäische Datenschutzrechte tangiert werden, wenn die USA die Daten auswertet. Darum geht es ... sollen die USA dann immer noch beliebig auf die Daten zugreifen dürfen oder nicht. Nochmal: Im Moment machen sie das, obwohl es eigentlich nicht wirklich erlaubt ist.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,663414,00.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,661033,00.html
Das Spannende ist nun, dass dieser Beschluss sozusagen noch als Nacht und Nebelaktion gefasst werden soll, bevor die EU-Parlamentarier gemäß Lissaboner Vertrag etwas mehr Rechte bekommen. Interessant ist auch die Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:
Also wird jetzt was beschlossen, gegen das man wahrscheinlich nicht klagen kann und daher auch nicht mehr zurücknehmen kann. Traurig ist daran, dass unsere gewählte Regierung da jetzt mitspielt, obwohl sie sich noch vor ein paar Tagen dagegen ausgesprochen hat. "Umfallen" nennt man das wohl ...
Hier kann man noch einmal nachlesen, was das wirklich bedeutet (ich denke, die Quelle 'Financial Times Deutschland' ist seriös genug):
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:streit-um-swift-freund-liest-bankdaten-mit/50042463.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,663414,00.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,661033,00.html
Das Spannende ist nun, dass dieser Beschluss sozusagen noch als Nacht und Nebelaktion gefasst werden soll, bevor die EU-Parlamentarier gemäß Lissaboner Vertrag etwas mehr Rechte bekommen. Interessant ist auch die Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:
Schaar rechnet mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gegen ein derartiges Abkommen. Fraglich sei aber, ob die Gerichte entsprechende Klagen annehmen können. Schaar: "Es ist gar nicht sicher, ob sich die Gerichte mit dem Beschluss des Ministerrats rein formaljuristisch überhaupt beschäftigen dürfen. Schließlich wurde hier kein Gesetz erlassen, dessen Zulässigkeit im Hinblick auf die Grundrechte die Richter prüfen könnten."
Also wird jetzt was beschlossen, gegen das man wahrscheinlich nicht klagen kann und daher auch nicht mehr zurücknehmen kann. Traurig ist daran, dass unsere gewählte Regierung da jetzt mitspielt, obwohl sie sich noch vor ein paar Tagen dagegen ausgesprochen hat. "Umfallen" nennt man das wohl ...
Hier kann man noch einmal nachlesen, was das wirklich bedeutet (ich denke, die Quelle 'Financial Times Deutschland' ist seriös genug):
undEU-Bürger haben keine direkte Kontrolle, was mit ihren Daten geschieht. Sie müssen sich auf Zusagen der Amerikaner verlassen. Werden Daten missbraucht, gibt es nur den Weg über eine US-Verwaltungsbeschwerde. Zwar sollen US-Fahnder ihre Anfrage mit laufenden Ermittlungen begründen und "so eng wie möglich zuschneiden", wie es in dem Abkommensentwurf heißt. Ist die Anfrage nicht präzise, "sollen alle relevanten Daten im Paket übermittelt werden" - inklusive Name, Adresse, Konto- und Personalausweisnummer.
Da die USA ihre Analysen auch an Drittstaaten weitergeben - beispielsweise Russland, China oder arabische Staaten ...
Können die US-Fahnder auch innereuropäische und inländische Überweisungen einsehen?
Theoretisch ja. Laut Abkommenstext soll die Weitergabe von Bankdaten nicht auf Swift beschränkt sein, sondern könnte alle Zahlungsverkehrsdienste betreffen - also auch die Rechenzentren deutscher Banken und Sparkassen.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:streit-um-swift-freund-liest-bankdaten-mit/50042463.html