Hallo zusammen,
dieses Thema wurde bereits sehr ausgiebig diskutiert aber mir ist dennoch einiges nicht ganz klar und darum möchte ich es noch einmal aufgreifen.
Ich habe in der Fritz Box 7490 nur die entsprechenden Ports auf die DS weitergeleitet die ich auch benötige.
In der Firewall auf der DS habe ich die entsprechenden Ports freigegeben.
Als erste Firewall Regel ist die Freigabe der IP’s 192.168.178.1 – 192.168.178.253. Der Eintrag steht auf „zulassen“. Bedeutet diese Einstellung das
sobald ein Gerät mit der IP aus dem besagten Kreis auf die DS zugreifen will der Zugang erlaubt wird?
Die zweite Regel ist eine Region Einschränkung. Hier habe ich einige Länder ausgewählt und das Attribut verweigern ausgewählt. Bedeutet diese Einstellung
das sobald ein Rechner aus dem entsprechenden Land auf die DS zugreifen will der Zugang gesperrt wird?
In einigen Diskussionen wurde der Hinweis gegeben, dass in der Firewall z.B. Deutschland auf zulassen gesetzt wird und auf der ersten Seite in der Firewall bei:
„Wenn keine Regel zutrifft: Zugriff verweigern“ gesetzt werden soll.
Diese Möglichkeit sehe ich bei mir nicht. Auf der Seite steht nur „Wenn keine Regeln in „Allen Schnittstellen“ zutreffen, werden Regeln in jeder Schnittstelle
Angepasst. Was bedeutet das? Warum habe ich nicht die erste Möglichkeit, Zugriff verweigern“ einzustellen.
Es wäre doch besser wenn ich nur Deutschland auswählen würde, die Aktion auf freigeben setze und dann zusätzlich
„Wenn keine Regel zutrifft: Zugriff verweigern“ auswählen könnte. Dann würden doch nur die Zugaben gegeben wenn der Zugriff aus Deutschland kommt
oder nicht?
Als weitere Regel habe ich die z.B. Cloud Station, Video Station, WEBDAV, Web Station, Photo Station freigegeben.
Dann zwei weitere Regeln für VPN und Netzwerksicherungen.
So ganz ist mir das noch nicht klar und bitte um Unterstützung.
Danke vorab, schöne Grüße Detlef
dieses Thema wurde bereits sehr ausgiebig diskutiert aber mir ist dennoch einiges nicht ganz klar und darum möchte ich es noch einmal aufgreifen.
Ich habe in der Fritz Box 7490 nur die entsprechenden Ports auf die DS weitergeleitet die ich auch benötige.
In der Firewall auf der DS habe ich die entsprechenden Ports freigegeben.
Als erste Firewall Regel ist die Freigabe der IP’s 192.168.178.1 – 192.168.178.253. Der Eintrag steht auf „zulassen“. Bedeutet diese Einstellung das
sobald ein Gerät mit der IP aus dem besagten Kreis auf die DS zugreifen will der Zugang erlaubt wird?
Die zweite Regel ist eine Region Einschränkung. Hier habe ich einige Länder ausgewählt und das Attribut verweigern ausgewählt. Bedeutet diese Einstellung
das sobald ein Rechner aus dem entsprechenden Land auf die DS zugreifen will der Zugang gesperrt wird?
In einigen Diskussionen wurde der Hinweis gegeben, dass in der Firewall z.B. Deutschland auf zulassen gesetzt wird und auf der ersten Seite in der Firewall bei:
„Wenn keine Regel zutrifft: Zugriff verweigern“ gesetzt werden soll.
Diese Möglichkeit sehe ich bei mir nicht. Auf der Seite steht nur „Wenn keine Regeln in „Allen Schnittstellen“ zutreffen, werden Regeln in jeder Schnittstelle
Angepasst. Was bedeutet das? Warum habe ich nicht die erste Möglichkeit, Zugriff verweigern“ einzustellen.
Es wäre doch besser wenn ich nur Deutschland auswählen würde, die Aktion auf freigeben setze und dann zusätzlich
„Wenn keine Regel zutrifft: Zugriff verweigern“ auswählen könnte. Dann würden doch nur die Zugaben gegeben wenn der Zugriff aus Deutschland kommt
oder nicht?
Als weitere Regel habe ich die z.B. Cloud Station, Video Station, WEBDAV, Web Station, Photo Station freigegeben.
Dann zwei weitere Regeln für VPN und Netzwerksicherungen.
So ganz ist mir das noch nicht klar und bitte um Unterstützung.
Danke vorab, schöne Grüße Detlef