Garantie..:>))

bernd_

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Hallo zusammen,

Wie schaut es denn bezüglich Garantie aus wenn bei einem Gebrauchtkauf keine Rechnung eines doch schon einige Monate alten Gerätes mitgegeben werden kann?
Zum Beispiel da dieses Gerät damals ein Geschenk war oder einfach Rechnung abhanden gekommen ist?
Wie lange ist denn überhaupt Garantie auf den Synos bzw auf welche Teile darin?
Reicht notfalls auch noch die Gerätenummer die es ja so denke ich auch noch gibt, auch wenn diese im extremsten Fall dann auf jemandem
anderen läuft, so diese überhaupt zugeordnet wird zur "Garantieabdeckung"?

Gruss Bernd
 

Benie

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bernd_

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1.)
Genau dies hatte ich auch schon gefunden, nur steht da drin ja:

"Wenn Sie immer noch keinen Kaufbeleg vorlegen können, wird das Herstellungsdatum basierend auf unseren internen Aufzeichnungen als Beginn der Garantiezeit verwendet."

Frage ist, was ist mit "internen Aufzeichnungen" gemeint?

2.)

Geben Sie das defekte Produkt an den Händler zurück, an dem Sie es gekauft haben​

Synology bietet nur den direkten Austauschservice2 für in Nordamerika verkaufte Geräte an. Für andere Regionen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Händler oder Vertriebspartner, bei dem Sie das Produkt gekauft haben.

Was aber wenn eben genau dies nicht mehr nachvollziehbar ist, bei welchem Händler dieses Produkt gekauft worden ist und keine Rechnung vorliegt?

3.) Weshalb wird denn bei der DS Serie zwischen 3, 5 und sogar nur 2 Jahren Garantiezeit unterschieden ?
 

Benie

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Hierfür benötigst Du ein Synologykonto, dort die Serial Nummer hinterlegen. Dann solltest Du auch dort das ganze finden.
Vorraussetzung der bisherige Besitzer hat sue dort auch aus seinem Konto gelöscht.
 
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bernd_

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Tja, und was wenn nicht....? Das müsste dieser selber angelegt und die Daten aktiv selber eingepflegt haben?
 

Benie

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Das wird nach meiner Einschätzung aber nur relevant wenn der vorige Nutzer sie in einem Konto geführt hatte?
 

Jim_OS

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Geben Sie das defekte Produkt an den Händler zurück, an dem Sie es gekauft haben
Synology bietet nur den direkten Austauschservice2 für in Nordamerika verkaufte Geräte an. Für andere Regionen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Händler oder Vertriebspartner, bei dem Sie das Produkt gekauft haben.


Was aber wenn eben genau dies nicht mehr nachvollziehbar ist, bei welchem Händler dieses Produkt gekauft worden ist und keine Rechnung vorliegt?
Ganz einfach dann gibt es auch keine Garantieleistungen durch Synology. :)

Eine Garantieleistung ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese Leistung kann er an beliebige Bedingungen knüpfen, sofern dadurch nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eingeschränkt werden. Da Synology ja in den Garantiebedingungen auch noch diesen Passus hat

5.2. Abtretbarkeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte im Rahmen dieser Garantie unmittelbar kraft Gesetzes oder anderweitig ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Synology abzutreten.

gilt: Händler unbekannt + Keine Quittung/Kaufbeleg = Offiziell keine Garantieleistungen seitens Synology.
Was bleibt ist eine mögliche Kulanz seitens Synology, die aber im Einzelfall abzuklären ist.

VG Jim
 
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Benie

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Das stimmt ja so schon alles und Synology weißt ja immer wieder darauf hin.
Aber wie sagt man auch, "Was Synology nicht weiß, das macht sie auch nicht heiß" denn wo kein Kläger da kein Richter.

Garantie kann funktionieren trotz Kauf von Privat oder auch nicht. Kommt halt auch auf die vorhandenen Randbedingungen an.
 

Synchrotron

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Nach unserem Recht ist Partner für die Abwicklung einer Gewährleistung der Händler, der Verkäufer. Der ist Vertragspartner des Kunden, nicht der Hersteller, nicht dessen Importeur. Der Hersteller kann ersatzweise für den Händler eintreten.

Das Eis wird in dem Fall allerdings dann ziemlich dünn. Der fehlende Kaufnachweis ist eine Hürde, zum Beispiel, weil dadurch der Gewährleistungsbeginn für den Endkunden nicht ermittelt werden kann.

In diesem Fall hier würde ich viel daran setzen, wenigstens den Händler zu erfahren. Von dem kann man eine Rechnungskopie erhalten. Ab da steht die Abwicklung wieder auf rechtlich sicheren Füßen.
 


 

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