Eine Gewährleistungreparatur kann nur der Händler machen, weil nur er Gewährleistung gibt. Für Garantie an den Hersteller.
Aus Erfahrung, hängt auch vom Händler und Hersteller ab(und dessen Garantieleistungen gilt meisten:
Kaufdatum <14 Tage: Zurück an Händler wegen Widerrufrecht, weiß gerade aber nicht ob das auch für defekte Geräte gilt(???)
Kaufdatum <6 Monate: Zurück an den Händler, weil dieser noch Beweislast hat, machen die meisten keinen Aufstand und tauschen/wandeln.
Kaufdatum > 6 Monate und in der Garantiezeit: An den Hersteller, oft das hier dann einfacher ein Tauschgerät zubekommen(sind oft keine Neugeräte, aber funktionieren).
Kaufdatum <2 Jahre und ausserhalb Garantiezeit: An den Händler, allerdings kommt nun darauf an, was defekt ist, weil nun der Käufer in Beweißplicht ist und daher sind die Händler hier etwas "dickköpfiger". Aber ein Versuch ist es wert.
Kaufdatum > 2 Jahre und ausserhalb Garantiezeit: Hier lohnt sich mal beim Händler und beim Hersteller mal nach Kulanz anzufragen. Und mit Freundlichkeit kommt hier oft weiter als mit Dreistigkeit, finde ich auch der Sachlage entsprechend.
Das sind so meine Erfahrungen und es gibt Ausnahmen. Sowohl positive wie negative. Händler die sich quer stellen, sehen mich als Kunde nicht wieder. Bei Hersteller kann nicht immer so problemlos ein Konkurent nehmen.
Manchmal ist auch in den ersten 6 Monaten sinnvoll, Garantie statt Gewährleistung(also den Händler) zu nehmen, weil es schneller geht.
Mein Monitor würde innerhalb von 2-3 Tagen vor Ort getauscht, das wäre über den Händler nicht so schnell gegangen.