Datenschutz Info zu: Private Videoüberwachung - Was erlaubt ist

Jim_OS

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Da das Thema was bei einer Videoüberwachung erlaubt ist und was nicht, hier ja auch immer mal wieder hoch kommt, ist hier ein Link zu Stiftung Warentest, die relativ aktuell (Feb. 2021) dazu so ziemlich alle relevanten Punkte per FAQs beantwortet. Ich pers. finde diese FAQs kompakt, verständlich dargestellt und gut und ich denke das sie hier in/zu dem Bereich passen, auch wenn es nicht direkt um Synology Surveillance Station geht. :)

Stiftung Warentest: Private Videoüberwachung: Was erlaubt ist
"Die Einbruchszahlen gehen zurück. Dennoch entscheiden sich viele Hausbesitzer dafür, eine Überwachungskamera zu installieren. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten."

VG Jim

PS: Ich glaube das es hier noch keinen Link zu diesen FAQs gab. Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern.
 

Jim_OS

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Shark1976

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Eine kleine Ergänzungen zu dem ansich sehr guten Artikel der Stiftung. "Wichtig ist, dass Sie nur Ihr eigenes Grundstück überwachen. Sie dürfen also weder das Grundstück des Nachbarn beobachten noch gemeinsame Zugangswege oder gemeinsam genutzte Einfahrten." Diese Aussage ist aus meiner Sicht so nicht ganz korrekt. Wenn die Nachbarn dem zustimmen oder es sogar explizit wünschen, kann man doch auch deren Grundstück überwachen. Ein entsprechender Hinweis - bspw. an deren Gartentor - ist dann natürlich auch fällig.
Und wenn die Kamera auch noch den Gehweg vor dem Grundstück erfasst, habe ich es schon erlebt, dass die Freunde und Helfer dankbare Abnehmer des Videomaterials waren, auf dem ein Dieb festgehalten war, der drei Häuser weiter ein E-Bike aus der Garage hat mitgehen lassen und es auf dem Gehweg entspannt nachts um drei geschoben hat ...
 

Jim_OS

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Was das Grundstück des Nachbarn betrifft: Ja sofern der zustimmt.

Was den Gehweg betrifft: Nein das ist öffentlicher Raum uns somit für Dich verboten. Was die Polizei betrifft: Ja klar könnte die es ggf. gut finden wenn es eine Aufnahme von einem Dieb auf dem Gehweg gebe, aber das ändert nichts daran das so eine Aufnahme trotzdem verboten wäre. Das ist das gleiche wie mit den Dashcams im Auto. Die Aufnahmen davon wurden bereits vor Gericht als Beweismittel zugelassen, obwohl die Aufnahmen illegal waren. Im Fall eines Diebes auf dem Gehweg könnte der Dich tatsächlich wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagen. ;) Wie wahrscheinlich so etwas ist steht auf einem anderen Blatt.:) Außerdem könnte das auch jeder Fußgänger auf dem Gehweg machen, sofern er herausbekommen sollte das Du ihn per Kamera aufgezeichnet hast. Daher gilt a) es ist verboten und b) Ärger ist evtl. vorprogrammiert.

VG Jim
 

Ulfhednir

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An wen muss man sich eigentlich wenden, wenn eine Kamera auf den Gehweg gerichtet ist? Strafanzeige bei der Polizei?
 

Thorfinn

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Persönlichkeitsverletzungen sind kein Offizialdelikt sondern ein Anzeigedelikt, aber musst schon nachweisen können, dass ein Schaden entstanden ist. Zivilrechtlich kannst du natürlich immer klagen.
 
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Jim_OS

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Ich würde eher sagen Ordnungsamt. Es sei denn Du willst den Betreiber anzeigen, denn dann wäre wieder die Polizei Dein direkter Ansprechpartner.

BTW: Wie ich gerade gesehen habe ist der in #1 von mir genanne Inhalt in dem Link zu Stiftung Warentest inzwischen kostenpflichtig. :(

VG JIm
 

Monacum

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Persönlichkeitsverletzungen sind kein Offizialdelikt sondern ein Anzeigedelikt
Anzeigen kann man aber bei der Polizei so oder so, das hat nichts mit Offizial- vs. Antragsdelikt (!) zu tun. Unterschied ist, dass ein Offizialdelikt von der Polizei und Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag des Geschädigten verfolgt wird; ein unterlassener Antrag bei einem Antragsdelikt aber ein Verfahrenshindernis darstellt. Beispiele wären die Beleidigung oder die einfache Körperverletzung gem. StGB, wobei zweitere bei bejahtem öffentlichen Interesse auch ohne Antrag verfolgt werden kann.

Anzeige und Antrag sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Ist hier aber auch nur von Belang, wenn § 187 StGB einschlägig wäre.
 
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Jim_OS

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wenn eine Kamera auf den Gehweg gerichtet ist?
Ich bin mir ziemlich sicher das Du das weißt, :) aber ich möchte das hier dann doch noch einmal erwähnen:

1. Der beste Ansprechpartner in so einem Fall ist natürlich der Betreiber der Kamera selber. D.h. ein offenes und freundliches Gespräch mit diesem ist ggf. eher zielführend als sich an anderer Stelle über etwas zu beschweren, oder gar eine Anzeige zu erstatten.

2. Nur weil eine Kamera auf den Gehweg gerichtet ist ist dies, bzw. diese nicht automatisch verboten und stellt z.B. eine Ordnungswidrigkeit oder Persönlichkeitsverletzung dar. Ja ich weiß das manche Gerichte es auch schon so gewertet haben, selbst wenn die Kamera nicht in Betrieb war, oder es sich nur um eine Dummy-Kamera gehandelt hat, aber m.W. liegt genau dazu noch kein Höchstrichterliches Urteil vor, sodass man sich nicht wirklich sicher sein kann wie so etwas zu werten ist, bzw. gewertet wird.

3. Wenn man genau weiß das jemand per Kamera bewusst Personen auf dem Gehweg aufzeichnet und man dies nicht möchte und sich dieser jemand in einem offenen und freundlichen Gespräch davon auch nicht abbringen lässt, dann kann man aktiv werden. Ich schreibe extra "kann" weil das jeder für sich selber be- und verantworten muss.

VG Jim
 

Ulfhednir

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Bilder sagen manchmal mehr als 1000 Worte. Das ist eine Kamera in meiner Wohngegend:
uu9b5FU.jpg


Jetzt kann man mich gerne kleinlich, pingelig oder überempfindlich bezeichnen: Aber tatsächlich stört mich das Gerät einfach.
Wie man sieht, wohne ich nicht auf einem Dorf, wo man seine Nachbarn kennt. Ergo: Werde ich auch keine Anstalten machen und dort persönlich vorstellig werden, um dort an der Türschwelle mit jemanden über seine Kamera zu debattieren. Entweder gibt es einen Türanschlag oder einen Brief.
Trotz allem interessiert es mich, welche Stelle hierfür zuständig ist.
 

Jim_OS

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Jetzt kann man mich gerne kleinlich, pingelig oder überempfindlich bezeichnen: Aber tatsächlich stört mich das Gerät einfach.
Darum hatte ich ja auch geschrieben
Ich schreibe extra "kann" weil das jeder für sich selber be- und verantworten muss.
und wer dann was und warum macht geht mich nichts an, sofern es mich nicht betrifft. :)

Mir pers. würde diese Kamera am Allerwertesten vorbeigehen, :LOL: sofern ich nicht selber in dem Haus wohnen würde wo sie angebracht ist.
Trotz allem interessiert es mich, welche Stelle hierfür zuständig ist.
Ich würde weiterhin sagen: Ordnungsamt

VG Jim
 

Monacum

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Du hast im Zweifelsfall einen Unterlassungsanspruch gegen den Eigentümer und Betreiber der Kamera, den setzt du mit einem Anwalt gegenüber diesem durch.

Gibt es verletzte Datenschutzbestimmungen, mag der Landes-Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden.

Wird ein Straftatbestand mit dem Betrieb der Kamera erfüllt, kannst du eine Strafanzeige bei der Polizei (Online-Wache z. B.) stellen.

@Jim_OS Das Ordnungsamt kann schon deshalb nicht per se die richtige Antwort sein, weil jedes Bundesland in Deutschland den Umfang der Befugnisse der Ordnungsbehörden selbst regeln darf und das auch gemacht wird. Im Detail unterscheiden sich da die Aufgaben.
 
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Jim_OS

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Das sich die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsämter unterscheiden ist mir bekannt. Für mich wäre das Ordnungsamt - so aus dem Bauch heraus - der erste Ansprechpartner in so einer Sache. Zumindest dann wenn ich nicht direkt bei der Polizei aufschlagen will/wollte. Im Zweifelsfall sollte das Ordnungsamt mir dann eigentlich schon sagen können ob sie irgendwie aktiv werden können, dürfen und wollen, oder mich an eine andere Stelle verweisen.

Die anderen Möglichkeiten und Vorgehensweisen hast Du ja schon genannt. (y)

VG Jim
 
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