Nein, das stimmt so nicht. Eine Grundregel im Berechtigungsmanagement bei vielen Organisationen lautet: Wer etwas verbieten muss, hat etwas grundsätzlich falsch gemacht oder falsch verstanden. Wenn auf einem Linux-System keine Rechte vergeben sind, hat der User auch keinen Zugriff. Erst wenn Rechte eingeräumt werden, bekommt der User auch Zugriff. Wenn ich einem User also den Zugriff verweigere bedeutet das automatisch, dass ich ihm über einen anderen Weg dieses Recht eingeräumt. Eliminiere ich diese Ursache, kann ich mir auch das explizite Verweigern sparen.
MfG Matthieu