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Alle reden davon, wie wichtig Bildung für Deutschland ist, und was passiert: Ein Deutscher Verlag klagen und gewinnt gegen Universitätsbibliotheken, welche ihren Studenten Bücher in digitaler Form zur Verfügung stellen. Also ist das wirtschaftliche Gut eines Verlages und das Urheberrecht grundsätzlich der Verhinderer von Bildung. Anstatt das sich die deutschen Verlage zusammen tun und sich Gedanken darüber machen, wie sie Bücher und Medien kostengünstiger produzieren können, wird geklagt. Im Grunde sollte man jetzt endlich dafür sorgen, dass die Buchpreisbindung in Deutschland aufgehoben wird.
http://idw-online.de/pages/de/news346968
http://www.heise.de/newsticker/meld...-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html
Itari
Grundsätzlich bestätigt zwar auch das OLG Frankfurt das neugeschaffene Recht der Bibliotheken, in ihrem Besitz befindliche Druckwerke auch neueren Datums unabhängig von eventuell bestehenden Verlagsangeboten zu digitalisieren. Erlaubt ist auch, die so gewonnenen Dateien Nutzern an besonders eingerichteten elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek zur Lektüre zur Verfügung zu stellen. Dennoch werden die Rechte der Leser nun entscheidend eingeschränkt. Das in § 53 UrhG grundsätzlich verankerte Recht auf Privatkopie zum wissenschaftlichen Gebrauch soll hier nicht greifen.
Die Entscheidung hat Folgen für das Studium und die wissenschaftliche Verwendbarkeit von digitalen Texten. Wissenschaftliches Arbeiten mit Texten erfordert zwingend die Möglichkeit, Kopien von Textteilen zu erstellen, um zuverlässig memorieren und zitieren zu können. Das Landgericht Frankfurt hatte dies anerkannt. Das OLG verurteilt die Nutzer nun zum Abschreiben mit der Hand - in Zeiten elektronischer Medien, des Internets und der e-science ist das ein Anachronismus. Der eigentliche Sinn des § 52b, auch auf digitalem Weg wissenschaftliche Texte in moderner, im universitären Umfeld längst selbstverständlich gewordener Form verfügbar zu machen, wird damit auf den Kopf gestellt.
http://idw-online.de/pages/de/news346968
http://www.heise.de/newsticker/meld...-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html
Itari