Surveillance Station Öffentlichen Bereich Ausblenden/schwärzen

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DerNeue

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Hallo
Ich betreibe seit längerem eine DiscStation und nutze fleißig die Surveillance Station, nun soll eine weitere Kamera hinzu kommen, die vermutlich einen kleinen bereich Straße filmen könnte...
Natürlich werde ich bei der Platzierung darauf achten so wenig wie möglich davon aufs Bild zu bekommen aber es wird sich vermutlich nicht ganz vermeiden lassen.

Nun habe ich eine Frage:
Von meinem Arbeitsplatz kenne ich es, dass öffentliche Bereiche ausgeblendet werden können um keine Persönlichkeitsrechte zu beeinträchtigen.
Leider habe ich aber eine vergleichbare Option bisher nicht gefunden und auch hier im Forum wurde ich durch die Suche noch nicht schlauer...
Gibt es denn die Möglichkeit, dass ich einen Teil des Bildes ausblende?!



Grüße
DerNeue
 

Frogman

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Bei Foscam-Kameras bspw. kannst Du das direkt in den Kamera-Einstellungen festlegen. Innerhalb der Surveillance-Station kenne ich dazu bisher keine Option.
 

multit

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Wenn Du auf die Videoüberwachung hinweist (Aufkleber am Briefkasten o.ä. reicht), die Aufnahmen nicht veröffentlichst und regelmäßig löschst, brauchst Du Dir keinen Kopf machen!
 

Frogman

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..., brauchst Du Dir keinen Kopf machen!
Derart pauschal gilt das beileibe nicht - an anderer Stelle hier im Forum wurde das auch schon umfänglicher diskutiert. Wenn Zweifel bestehen bzw. um von vornherein Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, kann man sich immer auch an die Ordnungsbehörde oder den örtlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
 

Matthieu

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Wenn Du auf die Videoüberwachung hinweist (Aufkleber am Briefkasten o.ä. reicht), die Aufnahmen nicht veröffentlichst und regelmäßig löschst, brauchst Du Dir keinen Kopf machen!
Mit der Aussage solltest du aber ganz vorsichtig sein:
http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html
sowie
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm...fentlichungen/Videoueberwachung_und_Recht.pdf
(sehr lesenswert!)
S. 8, Abschnitt 2.1.4
Ein Eingriff in dieses Recht sei höchstens dann zulässig, wenn schwerwiegendere Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Angriffe auf Personen oder die Wohnsphäre zu erwarten seien und diesen nicht anders begegnet werden könne.
Quelle: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm...fentlichungen/Videoueberwachung_und_Recht.pdf
Im konkreten Fall sah das BGH das wiederholte Werfen von Unrat auf das Privatgrundstück von diesem öffentlichen Areal aus als nicht ausreichend an!

MfG Matthieu
 

multit

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Jo, Hauptsache, man schießt nicht Spatzen mit Kanonen zusammen... und dann fällt mir noch ein: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Ich habe z.B. mit den Nachbarn und der Kripo gesprochen und denen erklärt, dass ich einen Teil der Straße vor meiner Einfahrt überwache.
Keiner hatte da ein Problem mit, da in der jüngeren Vergangenheit einige Einbrüche stattfanden.
Es kommt immer auch auf die Verhältnismäßigkeit an...

Wenn es das Gewissen des TO beruhigt, würde ich einfach den Bereich außerhalb des Grundstücks von der Bewegungserkennung ausschließen und somit hat man schon nur noch einen Bruchteil des Geschehens gespeichert.
 

Matthieu

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Es kommt immer auch auf die Verhältnismäßigkeit an...
Der richtige Ansprechpartner ist in dem Fall das Ordnungsamt. Ich kenne auch einen Fall wo sich Mitarbeiter eines Geschäfts in unmittelbarer Nähe informell beschwert hatten - wenige Tage später war die Kamera verschwunden. Ob das Ordnungsamt noch weiter agiert hat (bsp. mittels Geldstrafe), ist mir nicht bekannt. Klar kann das zehn Jahre lang gut gehen weil es keinem auffällt der damit ein Problem hat - man kann aber auch nach 3 Wochen eine teure Klage am Hals haben. Es ist immer das Risiko jedes Einzelnen. Dass viele Polizisten in solchen Belangen ein mitunter verschobenes Bild von Recht und Realität hat, zeigt sich insbesondere bei Großveranstaltungen immer wieder (1 aktueller Fall, ich möchte damit aber auf keinen Fall pauschalisieren!).
Deine Erfahrung zu pauschalisieren und hier prinzipiell zu Raten man solle das einfach machen, halte ich aber für den grundsätzlich falschen Weg, weil es trügerische Sicherheit verspricht.

MfG Matthieu
 
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Frogman

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Der richtige Ansprechpartner ist in dem Fall das Ordnungsamt. ...
...was ich auch noch einmal unterstreiche - das entspricht im Übrigen den Zuständigkeitsregelungen in den Verwaltungsrichtlinien. Was ein Kripo-Beamter hier im Detail meint oder auch nicht, spielt dabei keine wesentliche Rolle (zumal es auch in keiner Weise in die Eilkompetenz der Polizei fällt und die Beamten daher kaum sachkundig sind).
 

DerNeue

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Hui, erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Nachrichten....


@Frogman zufällig habe ich eine FOSCAM, nun werde ich mich also mal auf die Suche nach dieser Einstellung machen... bisher ist sie mir bei der Konfiguration noch nicht aufgefallen, jedoch habe ich sie bisher
immer nur Grundkonfiguriert und den Rest über die Station gemacht...
Hast du für mich einen Tipp wo ich diese Funktion finde?

Ich werde zudem, wenn ich weiß wie groß der Öffentliche bereich ist der auf der Aufnahme landet, mich mal wie von euch geraten an passender Stelle informieren.

Ich denke wenn der Bereich ausgeblendet oder wie angesprochen von der Bewegungserkennung ausgeschlossen ist werde ich dort (hoffentlich) auf Zustimmung stoßen ;)

Lieber einmal mehr Informiert bevor man Probleme bekommt...


Grüße vom Neuen
 

multit

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Wenn der Bereich sehr frequentiert wird, dann ist es sicherlich ok, das Ordnungsamt zu bemühen.
Ich halte es eher mit den schlafenden Hunden ... ;)
 

hatrue

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Ausblenden nun möglich?

Gibt es Neuigkeiten betreffend Ausblenden von Teilbereichen via Surveillance Station?
Meine Kamera die grundsätzlich sehr gute Dienste leistet hat die Funktion leider nicht
 
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