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Hier hat man wohl nicht gewusst, dass eine Synology Diskstation ein Speichermedium für das heimische Netzwerk ist und gerade kein Cloudanbieter wie Dropbox. Mediafire, etc.
Der komplette Artikel: Wie man (k)eine Cloud durchsucht
[...] Da sie mit den Begriffen „Remote-Zugang“ und „Synology NAS System“ wohl nichts anfangen konnten, googelten sie wahrscheinlich ein wenig. Dabei müssen sie dann über den Begriff „Cloud“ gestolpert sein. Scharfsinnig wurde dann wohl kombiniert, dass die Firma Synology ja Cloud-Computing anbiete und der Beschuldigte folglich wohl seine Daten online in der Cloud von Synology speichere.
Der geneigte Leser wird beim Lesen der Begriffe „Synology“ und „Cloud“ bereits kurz gestutzt haben und sich nun mit einem leicht feixenden Grinsen ausmalen können, was dann passierte.
Richtig: die Staatsanwaltschaft erwirkte bei der zuständigen Ermittlungsrichterin tatsächlich einen Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO (Durchsuchung bei Unbeteiligten), um die Geschäftsräume der Firma Synology in Düsseldorf zu durchsuchen und dort sodann die Daten sicherzustellen, die der Beschuldigte in der von Synology (vermeintlich) betriebenen Cloud abgelegt hatte.
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