Streit um Videoüberwachung im Einkaufszentrum

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Matthieu

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Ich finde das mit den Mitarbeitern geht eindeutig zu weit. Aber was die Überwachung der restlichen Fläche angeht bin ich der Meinung, überall wo Menschen (insb. Mitarbeiter) gefährdet oder Eigentum gestohlen werden kann, sollte auch Überwachung möglich sein. Und damit meine ich nicht die Palme auf dem Gang, sondern den Mitarbeiter hinter der Theke oder im Ladebereich.

MfG Matthieu
 

itari

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Aber was die Überwachung der restlichen Fläche angeht bin ich der Meinung, überall wo Menschen (insb. Mitarbeiter) gefährdet oder Eigentum gestohlen werden kann, sollte auch Überwachung möglich sein.

Finde ich auch, aber das Video darf dann nicht als Beweismittel akzeptiert werden. Und der, der es aufnimmt, muss dem Aufgenommen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts einen Schadensersatz von ... sagen wir ... 50.000 Euro in jedem Einzelfall (also pro Bild) zahlen :D

Itari
 

jahlives

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Für die Überwachung muss schon ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen. Umkleidekabinen und WCs gehören ganz sicher nicht dazu.
Heikel wird es wo neben der korrekten Überwachung, allenfalls auch Dinge/Personen überwacht werden, die so nicht überwacht werden dürfen (z.B. Arbeit der Mitarbeiter).
Ich finde die Überwachung nicht grundsätzlich schlecht, allerdings darf diese nur in klar definierten Fällen eingesetzt werden. Wobei sich mir gerade die Frage stellt, ob der Schutz vor Diebstahl durch Kameras, ein genügend hohes Interesse darstellt, dass die Persönlichkeitsrechte der Besucher eingeschränkt werden dürfen. Schutz vor Diebstahl ist ja kein öffentliches Interesse, sondern ein rein privatwirtschaftliches
 

Tagger

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Da frage ich mich doch was hinter dieser nebulös verklärten Bezeichnung "öffentliches Interesse" steckt. Und ganz grundsätzlich, wem dienen denn diese ganzen Kameras? Ganz sicher nicht der "Öffentlichkeit".
 

Matthieu

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Da frage ich mich doch was hinter dieser nebulös verklärten Bezeichnung "öffentliches Interesse" steckt. Und ganz grundsätzlich, wem dienen denn diese ganzen Kameras? Ganz sicher nicht der "Öffentlichkeit".
Die Verfolgung von Straftätern und somit der Schutz der Öffentlichkeit steht meiner Meinung nach durchaus in ihrem Interesse. Die Frage ist eher, was überwiegt: Persönlichkeitsrecht oder Strafverfolgung.

MfG Matthieu
 

Tagger

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Du meinst, sowas wie "Mord vor laufender Kamera"? Ich denke eher das solche Zufallstreffer wohl kaum das Ausmaß unseres heutigen Video-Überwachungs-Wahnes rechtfertigen können.

Die Verfolgung von Straftätern und somit der Schutz der Öffentlichkeit steht meiner Meinung nach durchaus in ihrem Interesse.
Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, daß buchstäblich jede Ecke mit einer Videokamera ausgestattet sein müßte um die "Verfolgung von Straftätern und somit der Schutz der Öffentlichkeit" zu gewährleisten. Ist es das, was wir wirklich wollen?
 
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Matthieu

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Du meinst, sowas wie "Mord vor laufender Kamera"? Ich denke eher das solche Zufallstreffer wohl kaum das Ausmaß unseres heutigen Video-Überwachungs-Wahnes rechtfertigen können.

Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, daß buchstäblich jede Ecke mit einer Videokamera ausgestattet sein müßte um die "Verfolgung von Straftätern und somit der Schutz der Öffentlichkeit" zu gewährleisten. Ist es das, was wir wirklich wollen?
Nein, so war das nicht zwingend gemeint. Aber in Kaufhäusern ist die "Dieb-Dichte" vergleichweise hoch und dass aus einem Ladendieb auch schnell mal handgreiflicheres wird ist ja landläufig bekannt ...

MfG Matthieu
 

Tagger

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Wenn da jemand, ganz gleich wer, handgreiflich werden muß, bedeutet das doch eigentlich nur, das mit der Beweisführung irgendwas nicht stimmt. Warum muß jemand festgehalten werden, obwohl er "nur" etwas geklaut hat?

Egal es geht ja um die Kameras. Da gibt es sicher tausende Totschlag-Argumente aber bisher hat mich noch keines tatsächlich für deren Einsatz überzeugen können. Und wie immer, da wo sie am nötigsten wären, fehlen sie dann ohnehin wieder.
 

jahlives

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Aber in Kaufhäusern ist die "Dieb-Dichte" vergleichweise hoch und dass aus einem Ladendieb auch schnell mal handgreiflicheres wird ist ja landläufig bekannt ...
Der Diebstahl an sich ist aber kein öffentliches überwiegendes Interesse, sondern das ist eine reine Privatsache. Die Öffentlichkeit hat durch diese Überwachung gegen Ladendiebe überhaupt nichts.
Falls es zu einer Keilerei käme, gäbe es in einem frequentierten Einkaufszentrum wohl genügend Augenzeugen, die helfen könnten.
Statt Kameras könnte man auch Ladendetektive einsetzen. Kostet zwar mehr wäre imho aber rechtlich verträglicher als eine Überwachung aller durch Kameras
 

Matthieu

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Statt Kameras könnte man auch Ladendetektive einsetzen. Kostet zwar mehr wäre imho aber rechtlich verträglicher als eine Überwachung aller durch Kameras
Leider stützen die sich zur Erkennung von Dieben auch sehr häufig auf Kameras ... gute Detektive sind auch nicht mehr das was sie mal waren (was ja nicht allgemein gelten muss, aber das ist der Trend den man IMHO verfolgen kann).

MfG Matthieu
 

Trolli

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Mit den Videokameras ist das doch wie überall: es muss grundsätzlich darauf geachtet werden, ob die Überwachung 'verhältnismäßig' ist. Und das lässt hat im Einzelfall immer genug Spielraum in beide Richtungen zu.

Was dabei auf jeden Fall eine Rolle spielt:
  • Wird das Kamerabild aufgezeichnet oder lediglich 'live' genutzt?
  • Wie sehen bei einer Aufzeichnung die Löschfristen aus?
  • Wird dauerhaft aufgezeichnet oder vielleicht nur in bestimmten Zeiträumen, die besonders wichtig sind?
  • Gibt es einen stichhaltigen Grund für die Überwachung und ist dieser gut dokumentiert?
 

amarthius

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  • Wie sehen bei einer Aufzeichnung die Löschfristen aus?
  • Gibt es einen stichhaltigen Grund für die Überwachung und ist dieser gut dokumentiert?
  • Gibt es einen stichhaltigen Grund für die Überwachung und ist dieser gut dokumentiert?
Diese Punkte sind eindeutig in §6b BDSG geregelt. Ich frage mich was es da groß zu diskutieren gibt? Aber Juristen waren schon immer ein komisches Volk :D
 

itari

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Im Grunde besteht ein 'öffentliches' Interesse daran, dass Videoüberwachung sattfindet. Folgender Gedankengang erläutert dies:

- ein Händler muss immer mit dem Entwenden von Waren rechnen, weil wenn es das nicht gäbe, gäbe es keine Notwenigkeit einer gesetzlichen Regelung und einer Strafverfolgung und jegliche Vorsorgemaßnahme wäre nicht legitim

- weil ein Händler mit dem Entwenden von Waren rechnen muss, muss er eine Lager/Ladenbuchhaltung führen, um den Schwund festzustellen. Das ist schon rein steuerlich notwendig, weil ansonsten der Schwund als Entnahme versteuert werden müsste

- weil ein Händler also den Schwund feststellen kann, kann er den Schaden beziffern und in die Preiskalkulation einrechnen. Dadurch wird der Preis der restlichen Waren höher und der Kunde trägt also indirekt den Schaden mit. Das ist geboten, denn ansonsten würde sein Geschäft nicht gemäß den Grundsätzen einer kaufmännischen Betriebsführung geführt werden und vom Finanzamt als Liebhaberei angesehen werden können, also könnten keine Ausgaben gegen die Einnahmen bei der Steuer geltend gemacht werden

- weil ein Händler also in diese Preise den Schaden einrechnet, wird der Kunde indirekt daran beteiligt. Werden nun Maßnahmen getroffen, die ein Entwenden von Waren reduzieren (Videoüberwachung) und diese Maßnahmen wirkungsvoll sind, dann entsteht also weniger Schaden und der Kunde hat einen Anspruch auf die Rückzahlung des Anteils am Preis, welcher ja kalkulatorisch für Schäden in der Zukunft in die Preise eingerechnet worden sind. Deswegen muss sich ein Kaufmann auch immer den Namen und die Kontendaten geben lassen, um diese Rückzahlungen veranlassen zu können. Da bei Forderungen auch Cent-Beträge eingefordert werden dürfen, kann man also auch erwarten, dass auch Kleinstrückzahlungen (Beträge von 1-2 Cent) vorgenommen werden

Dieser Zusammen zeigt ganz deutlich auf, dass eine Vidoeüberwachung eines Ladens also die Voraussetzungen schafft, um die Ansprüche der Kunden auf Rückzahlungen auch zu belegen. Folglich liegt also ein öffentliches Interesse vor.

Itari
 

Tagger

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Dieser Zusammen zeigt ganz deutlich auf, dass eine Vidoeüberwachung eines Ladens also die Voraussetzungen schafft, um die Ansprüche der Kunden auf Rückzahlungen auch zu belegen. Folglich liegt also ein öffentliches Interesse vor.
Willst du uns jetzt damit verklickern, daß alle geschäftlichen Interessen auch gleichzeitig von öffentlichem Interesse sind? Und wer bestimmt eigentlich was von öffentlichem Interesse ist und was nicht. Mich hat noch niemand gefragt. Der ganze Begriff ist doch dehnbar wie ein ausgelutschter Kaugummi.
 

jahlives

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Dieser Zusammen zeigt ganz deutlich auf, dass eine Vidoeüberwachung eines Ladens also die Voraussetzungen schafft, um die Ansprüche der Kunden auf Rückzahlungen auch zu belegen. Folglich liegt also ein öffentliches Interesse vor.
Und wieso kann dieses Interesse über dem Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters sein? Das Problem bei solchen Überwachungen ist es ja gerade, dass meist zu viel mitüberwacht wird. Die Kunden entscheiden sich ja freiwillig in den Laden zu gehen. Wollen sie sich nicht aufzeichen lassen, dann gehen sie in ein anderers Geschäft.
Der Mitarbeiter hat jedoch nicht so eine einfache Möglichkeit den Job zu wechseln. Ich halte solche Überwachungen deshalb für fragwürdig v.a. wenn auch Mitarbeiter bei der Arbeit aufgezeichnet werden. Dies müsste explizit im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Zudem definiert der Gesetzgeber klare Grenzen wo Mitarbeiter überwacht werden dürfen und wo nicht.
@itari
Als Kunde bezahlst du sowohl die Kameras als auch den Mehrpreis durch potentiellen Diebstahl. Also löhnt man doppelt und das kann nicht fair sein. V.a. das die Verluste durch Diebstahl auf die Preise und damit alle Kunden abgewälzt werden, grenzt für mich an Kollektivstrafe oder Sippenhaft
 

itari

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Öh ... hat keiner gemerkt, dass mein letzter Beitrag eine Satire war ???

@tobi: Und natürlich bezahlst alles mit ... wer außer dem Kunden bezahlt denn sonst etwas in einem Laden?

Du kennst doch den Tankstellenwitz: Wir erhöhen heute den Benzinpreis, weil Diesel teuer geworden ist.

Und den Blondinenwitz: Benzin ist teurer geworden? Bei meiner Tankstelle nicht! Ich tanke immer noch für 30 Euro ...

Itari
 

goetz

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Hallo,
jagt man Itaris Text durch den BlaBlaMeter, merkt man schon was da abgeht.
Ihr Text: 2115 Zeichen, 303 Wörter
Bullshit Index :0.31
Ihr Text zeigt schon erste Anzeichen heisser Luft. Für Werbe oder PR-Sprache ist das noch ein guter Wert, bei höheren Ansprüchen sollten Sie vielleicht noch ein wenig daran feilen.

ich glaube ich sollte jetzt mal die Füße in die Hand nehmen:D

Gruß Götz
 

itari

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jahlives

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@goetz
Mit folgendem hochstehendem Text komme ich nur auf 0.09 im Bullshit Index
isch mache konrekt dich fertisch alder.
so konkret, das deine mama disch nischt mehr erkennt.
Jo dann renn mal alder. Schwapi duppi dappi
wenn das kein Bullshit Deutsch ist weiss ich auch nicht mehr weiter bzw zweifle ich an diesem Algo :D
 
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