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Ich finde das mit den Mitarbeitern geht eindeutig zu weit. Aber was die Überwachung der restlichen Fläche angeht bin ich der Meinung, überall wo Menschen (insb. Mitarbeiter) gefährdet oder Eigentum gestohlen werden kann, sollte auch Überwachung möglich sein. Und damit meine ich nicht die Palme auf dem Gang, sondern den Mitarbeiter hinter der Theke oder im Ladebereich.
Aber was die Überwachung der restlichen Fläche angeht bin ich der Meinung, überall wo Menschen (insb. Mitarbeiter) gefährdet oder Eigentum gestohlen werden kann, sollte auch Überwachung möglich sein.
Die Verfolgung von Straftätern und somit der Schutz der Öffentlichkeit steht meiner Meinung nach durchaus in ihrem Interesse. Die Frage ist eher, was überwiegt: Persönlichkeitsrecht oder Strafverfolgung.Da frage ich mich doch was hinter dieser nebulös verklärten Bezeichnung "öffentliches Interesse" steckt. Und ganz grundsätzlich, wem dienen denn diese ganzen Kameras? Ganz sicher nicht der "Öffentlichkeit".
Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, daß buchstäblich jede Ecke mit einer Videokamera ausgestattet sein müßte um die "Verfolgung von Straftätern und somit der Schutz der Öffentlichkeit" zu gewährleisten. Ist es das, was wir wirklich wollen?Die Verfolgung von Straftätern und somit der Schutz der Öffentlichkeit steht meiner Meinung nach durchaus in ihrem Interesse.
Nein, so war das nicht zwingend gemeint. Aber in Kaufhäusern ist die "Dieb-Dichte" vergleichweise hoch und dass aus einem Ladendieb auch schnell mal handgreiflicheres wird ist ja landläufig bekannt ...Du meinst, sowas wie "Mord vor laufender Kamera"? Ich denke eher das solche Zufallstreffer wohl kaum das Ausmaß unseres heutigen Video-Überwachungs-Wahnes rechtfertigen können.
Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, daß buchstäblich jede Ecke mit einer Videokamera ausgestattet sein müßte um die "Verfolgung von Straftätern und somit der Schutz der Öffentlichkeit" zu gewährleisten. Ist es das, was wir wirklich wollen?
Der Diebstahl an sich ist aber kein öffentliches überwiegendes Interesse, sondern das ist eine reine Privatsache. Die Öffentlichkeit hat durch diese Überwachung gegen Ladendiebe überhaupt nichts.Aber in Kaufhäusern ist die "Dieb-Dichte" vergleichweise hoch und dass aus einem Ladendieb auch schnell mal handgreiflicheres wird ist ja landläufig bekannt ...
Leider stützen die sich zur Erkennung von Dieben auch sehr häufig auf Kameras ... gute Detektive sind auch nicht mehr das was sie mal waren (was ja nicht allgemein gelten muss, aber das ist der Trend den man IMHO verfolgen kann).Statt Kameras könnte man auch Ladendetektive einsetzen. Kostet zwar mehr wäre imho aber rechtlich verträglicher als eine Überwachung aller durch Kameras
Diese Punkte sind eindeutig in §6b BDSG geregelt. Ich frage mich was es da groß zu diskutieren gibt? Aber Juristen waren schon immer ein komisches Volk
- Wie sehen bei einer Aufzeichnung die Löschfristen aus?
- Gibt es einen stichhaltigen Grund für die Überwachung und ist dieser gut dokumentiert?
- Gibt es einen stichhaltigen Grund für die Überwachung und ist dieser gut dokumentiert?
Willst du uns jetzt damit verklickern, daß alle geschäftlichen Interessen auch gleichzeitig von öffentlichem Interesse sind? Und wer bestimmt eigentlich was von öffentlichem Interesse ist und was nicht. Mich hat noch niemand gefragt. Der ganze Begriff ist doch dehnbar wie ein ausgelutschter Kaugummi.Dieser Zusammen zeigt ganz deutlich auf, dass eine Vidoeüberwachung eines Ladens also die Voraussetzungen schafft, um die Ansprüche der Kunden auf Rückzahlungen auch zu belegen. Folglich liegt also ein öffentliches Interesse vor.
Und wieso kann dieses Interesse über dem Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters sein? Das Problem bei solchen Überwachungen ist es ja gerade, dass meist zu viel mitüberwacht wird. Die Kunden entscheiden sich ja freiwillig in den Laden zu gehen. Wollen sie sich nicht aufzeichen lassen, dann gehen sie in ein anderers Geschäft.Dieser Zusammen zeigt ganz deutlich auf, dass eine Vidoeüberwachung eines Ladens also die Voraussetzungen schafft, um die Ansprüche der Kunden auf Rückzahlungen auch zu belegen. Folglich liegt also ein öffentliches Interesse vor.
Ihr Text: 2115 Zeichen, 303 Wörter
Bullshit Index :0.31
Ihr Text zeigt schon erste Anzeichen heisser Luft. Für Werbe oder PR-Sprache ist das noch ein guter Wert, bei höheren Ansprüchen sollten Sie vielleicht noch ein wenig daran feilen.
Hallo,
jagt man Itaris Text durch den BlaBlaMeter, merkt man schon was da abgeht.
wenn das kein Bullshit Deutsch ist weiss ich auch nicht mehr weiter bzw zweifle ich an diesem Algoisch mache konrekt dich fertisch alder.
so konkret, das deine mama disch nischt mehr erkennt.
Jo dann renn mal alder. Schwapi duppi dappi
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