Urheberrechtsfrage

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Hypersniper_de

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Hallo zusammen,

geht nur indirekt um die Audio Station. Meine Frage ist: Im Moment ist es "inn" bei Facebook seine Lieblingslieder zu posten. 7 Tage lang.
Da ich Musik "liebe" und sehr gerne Musik höre, mache ich da ausnahmsweise mal mit. Ansonsten sind mir die ganzen Sachen in Facebook auch zu "doof" sag ich mal.
Jetzt zum Thema: Wie sieht es aus wenn ich in der Audio Station bin und einen Song über Facebook für die Öffentlichkeit freigebe?
Bin ich dann ein Urheberrechtsverletzter? Ich meine über Youtube mache ich ja nichts anderes, nur die Musik liegt halt nicht bei mir Zuhause auf der Syno sondern
auf den Youtube Syno`s :-D


Kann mir das jemand beantworten, wie sich das Thema verhält?

Danke.
 

Frogman

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Das sind komplexe Fragestellungen - wirf mal einen Blick hier hinein. Ansonsten einen Anwalt für Medienrecht fragen.
 

heavy

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1. Dies ist keine Rechtsberatung. Es spiegelt nur mein Wissen bzw meine Erfahrungen wieder.
2. Wenn du Musik der "öffentlichkeit" zur verfügung stellst, dann brauchst du auch die Rechte dies zu tun.
3. Bei youtube gibt es Urteile die grob besagen, da auch Künstler und Labels die Platform nutzen um ihre Musik der öffentlichkeit bekannt zu machen kann man als User davon ausgehen, dass ein Video was sich schon länger auf der Plattform befindet wenigsten von den Rechteinhabern geduldet wird. Desweiteren zahlt youtube an Gema und CO für jedes Video was aufgerufen wird Geld. (Bzw an die Gema im Moment nicht, weshalb ja einige Videos diesen schönen Hinweis anzeigen.) Oder hat mechanismen bestimmte Titel automatisch zu löschen.
4. Also das Teilen von youtube Videos kann dich in Schwierigkeiten bringen (wenn auch warscheinlich erstmal youtube abgemahnt wird sollte sich ein video dort unrechtmäßig befinden), teilen von Musik direkt von dir (an denen du die Rechte nicht hälst) bringt dich in Schwierigkeiten.
 
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