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"Darüber, wann man sich verlinkte Inhalte 'zu eigen macht', man sie sich also als 'quasi-eigene' Inhalte zurechnen lassen muss, gehen die Meinungen auseinander. ... Manche Juristen sind der Meinung, man müsse sich nur deutlich genug von den verlinkten Seiten distanzieren, andere fordern eine Haftung für jeden bewusst gesetzten Link."
http://www.stern.de/digital/online/erstes-twitter-urteil-verlinken-auf-eigene-gefahr-1560424.html
Itari
http://www.stern.de/digital/online/erstes-twitter-urteil-verlinken-auf-eigene-gefahr-1560424.html
Itari