XPEnology illegal?

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DieProminenz

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Hallo,

ich hätte zum Thema Synology DSM Virtualisierung eine rechtliche Frage:

http://xpenology.com/forum/viewtopic.php?f=2&t=3

Verstößt eine solche Anwendung gegen die Lizenzbestimmungen von Synology? Ist das dann damit illegal?
Ich besitze bereits eine Synology DiskStation, würde jedoch gerne den Synology DSM parallel noch auf einem Windows-System nutzen.

Danke für eure Antworten! :)

Gruß
 

ottosykora

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nur neugierig: wozu kann man so was verwenden?
 

DieProminenz

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Meinst du XPEnology oder warum ich es virtualisieren/auf andere Hardware nutzen möchte?
 

ottosykora

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ja , wozu dient es wenn es auf einem PC in einer Vbox läuft? Was macht man dann mit so was genau? Vielleicht Apps für Synology entwickeln oder so was?
 

DieProminenz

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Ich habe vor es zuerst visualisiert zu testen und anschließend auf von mir zusammengestellter Hardware zu installieren.

Ist jemand in der Lage mir meine eigentliche Frage zu beantworten? :)
 

laserdesign

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neovanmatix

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Okay, schön der Verweis auf die 50-Seiten-AGB. Mehr geholfen hätte, den entsprechenden Passus zu erwähnen.
Sprechen wir bei XPnology von einer rechtlichen Grauzone (wie die Sache mit MacOS und der Hardwarebindung), oder ist das ganze rechtlich illegal, weil Lizenzen&Co verletzt werden?
 

Matthieu

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Die entsprechenden Ausschnitte lassen sich eigentlich sehr schnell finden, auch weil die EULA eigentlich nicht lang ist. Beim Link werden aber deutsche und englische Fassung angezeigt.
Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA gewährt Synology Ihnen eine eingeschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare persönliche Lizenz, um eine Kopie der Software des Produktes ausschließlich in Verbindung mit dem autorisierten Gebrauch des Produkts zu installieren, zu starten und zu verwenden.
Die Lizenz, die in Abschnitt 1 beschrieben ist, gilt nur, wenn Sie das Produkt bestellt und bezahlt haben und Sie das Benutzungsrecht an der Software besitzen. Synology behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in dieser EULA gewährt werden. Ohne Einschränkung des Vorgenannten dürfen Sie nicht zulassen oder ermöglichen, dass Dritte: (a) die Software für andere Zwecke als in Zusammenhang mit dem Produkt benutzen;
Mir erschließt sich nicht ganz, was bei Mac OS eine Grauzone ist, denn proprietäre Software über diese Form der EULA an ein Gerät zu binden, halte ich als Nicht-Anwalt für ziemlich eindeutig, solange kein Gericht sowas in AGBs allgemein für ungültig erklärt. Die Tatsache dass das noch keiner versucht hat, spricht für mich aber schon Bände ...
(Auch fehlt in meinen Augen dafür die Grundlage, weil der Benutzer da nicht einseitig benachteiligt wird. Er kauft ja das Gerät mit Software und nicht beides getrennt. Eine Windows OEM-Lizenz darf man ja auch nicht einfach auf einen anderen PC übertragen.)
Aber wie gesagt, rechtlich sichere Antworten kann da wohl nur ein Anwalt geben.

MfG Matthieu
 

TodsDeath

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Matthieu

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Doch, auch wenn Microsoft das natürlich gerne überhört.
Da war ich nicht ganz auf dem letzten Stand. Wenngleich es nach wie vor heftig umstritten ist. Ich kannte bisher nur die Diskussion um Volumen-Lizenzen. Dass das auch gebrandete OEM-Fassungen betrifft, war mir nicht bekannt. Hab mir wohl ein unpassendes Beispiel rausgesucht. Dürfte wohl eher mit der Software eines MP3-Players zu vergleichen sein, als mit einem PC.

MfG Matthieu
 

El-Sushi

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Da war ich nicht ganz auf dem letzten Stand. Wenngleich es nach wie vor heftig umstritten ist. Ich kannte bisher nur die Diskussion um Volumen-Lizenzen. Dass das auch gebrandete OEM-Fassungen betrifft, war mir nicht bekannt. Hab mir wohl ein unpassendes Beispiel rausgesucht. Dürfte wohl eher mit der Software eines MP3-Players zu vergleichen sein, als mit einem PC.

Ich greife das Thema Hackintosh jetzt einfach mal auf. Gab es dort nicht ein ähnliches Gerichtsurteil, dass das MAC OS X als Datenträger gekauft, auf jeden x-beliebigen Gerät ausgeführt werden darf? Finde leider gerade das ganze nicht. Hier wäre es ja genauso anwendbar ... Microsoft hatte diese Tour ja auch versucht und ist dabei gescheitert. Aus diesem Grund werden ja Windows 7 Prof. Lizenzen von Dell für ein Apple und ein Ei bei Ebay verhökert.

Ich persönlich bin der Meinung, dass wenn du dir die Lizenz gekauft hast, in dem Fall mit einem Syno NAS, dass ich das OS dann anstatt auf dem Syno-NAS auch auf einem anderen Gerät laufen lassen darf, solange nicht beide Geräte gleichzeitig in Betrieb sind. Also angenommen ich baue mir einen Selbstbau-NAS und motte dafür meinen alten Synology NAS dauerhaft ein und nehme den außer Betrieb, wäre ja eine Lizenz frei. Einziger Knackpunkt ist, dass du die Software dabei nicht verändern darfst. Soweit ich das gesehen habe, wurde das DSM bei Xpenology nicht verändert sondern lediglich ein Programm (Art Bootloader) geschrieben, der die Kommunikation zwischen der Hardware und der Software ermöglicht.

Ich gebe zu das es gerade in den Fingern juckt das ganze mal auszuprobieren, aber um sicherzugehen, werde ich versuchen in den nächsten Tagen mal mit einen Anwalt zu sprechen. Sollte es rechtens sein, wird der nächste NAS deutlich potenter und sollte es illegal sein, werde ich definitiv die finger davon lassen.

Wie immer die Aussage --> ich bein kein Rechtsanwalt und das geschriebene gibt nur meine eigene Meinung wieder!!!

EDIT: Es gibt wohl aktuell keinen Rechtsspruch seitens Apple / Hackintosh aber auch keine offenen Verfahren die in der Presse rumgeistern. Der Fall von Microsoft sollte aber auch anwendbar sein ...
 
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Matthieu

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Ich persönlich bin der Meinung, dass wenn du dir die Lizenz gekauft hast, in dem Fall mit einem Syno NAS, dass ich das OS dann anstatt auf dem Syno-NAS auch auf einem anderen Gerät laufen lassen darf, solange nicht beide Geräte gleichzeitig in Betrieb sind.
Diese Auffassung baut ja darauf, dass man explizit beim Kauf Rechte an der Software erwirbt. Ich gehe eher davon aus, dass man ein Gerät kauft auf der dann eine Software läuft. Andernfalls dürftest du ja auch ein Navi kaufen und anschließend die Software auf dem Fahrzeuginformationssystem installieren. Oder noch dreister, die Software von Embedded-Systemen aus normalen Hausgeräten in andere überspielen. Sicher sind das nur Gedankenexperimente, aber sie treiben die beschriebene Auffassung in meinen Augen auf die Spitze.
Welchen Unterschied es macht ob man Software separat kauft oder nicht, zeigt sich für mich schon daran, was die EU alles beim Internet Explorer vorschreiben konnte; über Apple hat damals keiner diskutiert.

MfG Matthieu
 

El-Sushi

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Diese Auffassung baut ja darauf, dass man explizit beim Kauf Rechte an der Software erwirbt. Ich gehe eher davon aus, dass man ein Gerät kauft auf der dann eine Software läuft. Andernfalls dürftest du ja auch ein Navi kaufen und anschließend die Software auf dem Fahrzeuginformationssystem installieren. Oder noch dreister, die Software von Embedded-Systemen aus normalen Hausgeräten in andere überspielen. Sicher sind das nur Gedankenexperimente, aber sie treiben die beschriebene Auffassung in meinen Augen auf die Spitze.

Deine Aussage impliziert, dass wenn ich einen Computer kaufe bei dem eine Windows-Lizenz dabei ist, diese nur auf dem Rechner verwenden darf. Sollte der PC irgendwann defekt sein und ich entsorge diesen, dann muss ich also auch die Windowslizenz die enthalten war, mit entsorgen. Bei den meisten PC's kaufe ich ja nicht extra die Lizenz mit sondern ist im Paket des Computers dabei.

Einziger Unterschied zwischen Windows und DSM ist doch der, dass ich bei Windows einen aktivierungskey brauche und bei DSM nicht. Das bedeutet nicht, dass du beim Kauf des NAS keine Lizenz für DSM erwirbst. Außerdem erwirbst du mit dem Kauf der Hardware doch auch die "Nutzungsrechte" mit, ansonsten dürftest du ja DSM nicht benutzen ...

Wie gesagt, die Diskussion muss man im Detail Rechtsanwälten bzw. Gerichte überlassen. Ich gebe nur meine Meinung wieder.

Nichts desto trotz werde ich weiterhin Synology unterstützen indem ich mir Produkte kaufe. Ich möchte schließlich, dass DSM weiterentwickelt wird. Auf der anderen Seite werde ich aber defintiv keine 700-800€ ausgeben, damit ich mehr Festplatten nutzen kann, weil das eindeutig mein Budget sprengt. Also bleibt es bei kleineren Geräten DS213j - DS414play ...
 
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