Vorab: Das ist eine Frage die Du besser der für Dich zuständigen Ordnungsbehörde, einen für Dich zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten, oder ggf. auch einen Anwalt stellen solltest, der sich auf das Thema Datenschutz spezialisiert hat.
Oder PrivatPersonen die auf die Sackgasse filmen.
Als Privatperson darfst Du keinen öffentlichen Raum überwachen. Das ist ausschließlich öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten. Dabei spielt es auch keine Rolle ob Du irgendetwas verpixelst, oder verpixeln kannst und/oder ob Du Teilbereiche eines öffentlichen Raumes bei einer Aufnahme per Maskierung außen vor lässt, bzw. außen vor lassen kannst. Selbst eine
Kamera-Attrappe wäre nicht zulässig, sofern diese auf einen öffentlichen Raum gerichtet wäre. Stichwort: Überwachungsdruck
In Ausnahmefällen kann eine Privatperson, oder auch eine Firma, einen öffentlichen Raum (mit) überwachen, aber nur bei einen nachgewiesenen berechtigten Interesse und dabei gilt es immer eine Interessenabwägung durchzuführen zwischen "berechtigten Interesse" und den Persönlichkeitsrechten evtl. davon betroffener Personen.
D.h. das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Das klassischen Beispiele für solche Ausnahmefälle mit einer privaten Überwachung eines öffentlichen Raumes ist das Thema Auto, das auf einem öffentlichen Grund (z.B. an der Straße mit Bürgersteig) immer wieder beschädigt (zerkratzt) wird. Damit ließe sich ein berechtigtes Interesse begründen warum man den relevanten öffentlichen Raum per Kamera überwacht. Aber auch hier gilt: Sollte sich jemand daran stören das er von Dir dann auf dem öffentlichen Grund aufgenommen wird, wird am Ende immer ein Gericht (bzw. die Gerichte) entscheiden welches Interesse
in dem Einzelfall stärker wiegt. Deins weil Du sehen willst wer Dein Auto zerkratzt, oder das Persönlichkeitsrecht der dabei ggf. aufgenommenen Person.
Oder anders gesagt: Nur weil Du die technische Möglichkeit hast etwas zu verpixeln bedeutet dies nicht das Du dann öffentlichen Raum überwachen darfst, oder das das dann - um auf Dein Betreff zurück zu kehren - ggf. "legaler" wäre.
Etwas Lesestoff in dem Fall vom Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg:
Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
VG Jim