In der Schweiz ist das im Gegenteil zu Deutschland meines Wissens nicht verboten.
Ich möchte das jetzt nicht als Rechtsberatung verstanden wissen,
aber das Urheberrecht gilt natürlich auch in der Schweiz. Der Unterschied zu Deutschland ist, dass der Download von geschütztem Material in der Schweiz
strafrechtlich nicht zu ahnden ist. Damit haben die Rechteinhaber keine Möglichkeit die Personendaten zu einer IP Adresse durch eine staatsanwaltliche Untersuchung in Erfahrung zu bringen.
Wenn die Rechteinhaber aber irgendwie anders an den Namen zu einer IP Adresse kommt, dann wird dir auch in der Schweiz der A.... aufgerissen und zwar auf dem Weg einer Zivilklage. Die hohen Schadensforderungen wie sie in Deutschland zum Teil üblich sind lassen sich in der Schweiz sicher nicht in diesem Umfang durchsetzen.
Aber grundsätzlich bist du zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dir die Rechteverletzung nachgewiesen werden kann! Nicht vergessen darfst du in diesem Fall die Anwaltskosten der Gegenseite und die gesamten Prozesskosten, die dir im Falle eines negativen Urteils aufgebürdet werden.
Nicht vergessen sollte man auch, dass sehr viele solcher Clients Downloads bereits während dem Laden wieder zum Upload zur Verfügung stellen. Und wenn man auch nur bei einem Upload erwischt wird, dann läuft die Mühle wie in Deutschland: Anzeige --> Untersuchung der Staatsanwaltschaft --> Provider muss Daten herausrücken --> Akteneinsicht durch den Rechteinhaber --> Rückzug der Anzeige und zivilrechtliches Verfahren.
Ich will dir damit nicht unterstellen, dass du etwas illegales tust. Es gibt ja auch viele legale Downloads. Ich wollte das nur als Klarstellung deiner Aussage schreiben, dass es in der Schweiz nicht verboten wäre. Sonst heisst es noch wir Schweizer beschützen nicht nur ausländische Steuergelder, sonder pfeifen auch auf das Urheberrecht
Gruss
tobi