4GB Schallmauer

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shaq

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Ich brauch ein paar Tipps wie ich die umgehen kann, ich möchte Dateien ablegen, die größer als 4 GB sind. Möchte aber nur die Diskstation laufen lassen, nicht noch zusätzliches PCs.

Intern ne 250GB SATA II Platte (FAT32)
Hab noch 2 externe USB-HD 350GB

Ehrlich gesagt war ich übel enttäuscht, dass in jetzigen Zeiten noch solch dämliche Barrieren bestehen. Wertet das Produkt für mich stark ab / NTFS ist heute Standard. Sonst klappt eigentlich alles gut, <4GB Downloads funktionieren, Sicherung klappt auch.
 

a-jay

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jahlives

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Ne interne HD in der DS mit FAT32. Geht so was denn überhaupt?
Wertet das Produkt für mich stark ab / NTFS ist heute Standard
NTFS ist aber nur bei Windows das Default-Dateisystem. Bei Linux sind es eher ext2 oder ext3. Wenn du also mit den Beschränkungen von FAT nicht leben kannst dann solltest du die Platte ext3 formatieren. Da gibt es keine 4GB Beschränkung pro File!
Ausserdem ist ext bei der DS sicherlich performanter als FAT32.
 

wadriller

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Ich frag mich momentan eher ob solch ein Beitrag über offensichtliche Urheberrechtsverletzungen nicht dem Forum schaden könnten ;-)
 

a-jay

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steffi

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Ich frag mich momentan eher ob solch ein Beitrag über offensichtliche Urheberrechtsverletzungen nicht dem Forum schaden könnten ;-)

nunja, du unterstellst hier etwas, was nicht gesagt wurde.....stichwort: unschuldsvermutung;)

generell:
wer in der heutigen zeit noch illegales über emule oder sonstige tauschbörsen bezieht, der darf sich nicht wundern, wenn er demnächst post (oder unerwarteten besuch) bekommt :eek:
 

wadriller

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Naja die frage ist wie das ein abmahnwütiger Anwalt sehen würde. Immerhin könnte das hier dann Beihilfe zu einer "Straftat" sein.
 

shaq

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In der Schweiz ist das im Gegenteil zu Deutschland meines Wissens nicht verboten.

Ich kann verstehen dass man das Sharing verbietet. ... wenn mehrere Personen eine DVD vor der Glotze gucken oder einander ausleihen, kommt es im Prinzip aufs Selbe raus. So simpel ist es ja auch nicht. Spricht Vieles fürs Verbieten, aber auch einiges dagegen.

@a-jay
Thx, dann werde ich die interne Disk auf ext3 umformatieren.
 

a-jay

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Naja die frage ist wie das ein abmahnwütiger Anwalt sehen würde. Immerhin könnte das hier dann Beihilfe zu einer "Straftat" sein.

Also, zunächsteinmal sind Tauschbörsen ja nicht ungesetzlich sondern nur eine Möglichkeit, Daten effizient auszutauschen. Genauso könnte ich doch fragen: Das Transportieren von Geld in Aktentaschen ist mir zu mühsehlig, weiss jemand, wo günstig grosse Koffer zu bekommen sind... Eiin Link zu Samsonite wäre doch dann auch keine Beihilfe zu irgendetwas, oder?

A-Jay
 

_TokTok_

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Naja die frage ist wie das ein abmahnwütiger Anwalt sehen würde. Immerhin könnte das hier dann Beihilfe zu einer "Straftat" sein.

Kirche im Dorf lassen bitte!

Die DS verfügt nunmal über einen Torrent- und Emule-Client. Warum sollte es strafbar sein über die Funktionen, das Pro und Kontra oder technischen Einschränkungen dieser Systeme im Zusammenhang mit der DS zu diskutieren?

Solange wir nicht wissen welche Filme (es gibt unzähliges legales Material in diesen Tauschbörsen) er dort tauscht, sehe ich hier keinen Grund zu einer voreiligen Verurteilung.
 

jahlives

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In der Schweiz ist das im Gegenteil zu Deutschland meines Wissens nicht verboten.
Ich möchte das jetzt nicht als Rechtsberatung verstanden wissen, aber das Urheberrecht gilt natürlich auch in der Schweiz. Der Unterschied zu Deutschland ist, dass der Download von geschütztem Material in der Schweiz strafrechtlich nicht zu ahnden ist. Damit haben die Rechteinhaber keine Möglichkeit die Personendaten zu einer IP Adresse durch eine staatsanwaltliche Untersuchung in Erfahrung zu bringen.
Wenn die Rechteinhaber aber irgendwie anders an den Namen zu einer IP Adresse kommt, dann wird dir auch in der Schweiz der A.... aufgerissen und zwar auf dem Weg einer Zivilklage. Die hohen Schadensforderungen wie sie in Deutschland zum Teil üblich sind lassen sich in der Schweiz sicher nicht in diesem Umfang durchsetzen.
Aber grundsätzlich bist du zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dir die Rechteverletzung nachgewiesen werden kann! Nicht vergessen darfst du in diesem Fall die Anwaltskosten der Gegenseite und die gesamten Prozesskosten, die dir im Falle eines negativen Urteils aufgebürdet werden.

Nicht vergessen sollte man auch, dass sehr viele solcher Clients Downloads bereits während dem Laden wieder zum Upload zur Verfügung stellen. Und wenn man auch nur bei einem Upload erwischt wird, dann läuft die Mühle wie in Deutschland: Anzeige --> Untersuchung der Staatsanwaltschaft --> Provider muss Daten herausrücken --> Akteneinsicht durch den Rechteinhaber --> Rückzug der Anzeige und zivilrechtliches Verfahren.

Ich will dir damit nicht unterstellen, dass du etwas illegales tust. Es gibt ja auch viele legale Downloads. Ich wollte das nur als Klarstellung deiner Aussage schreiben, dass es in der Schweiz nicht verboten wäre. Sonst heisst es noch wir Schweizer beschützen nicht nur ausländische Steuergelder, sonder pfeifen auch auf das Urheberrecht ;)

Gruss

tobi
 

itari

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Ich habe schon an anderer Stelle auf diese Thematik hingewiesen und geb daher in allen Fällen, wo jemand etwas zu solchen Themen fragt, halt keine Auskunft. Vor allem, wenn sich Leute mit großen Datenmenge hier im Forum öffentlich brüsten (hab 20.000 Filme, Musikstücke usw.). Ich mache manchmal darauf aufmerksam, aber es vergeht einem auch oft die Lust dazu.

Nebenbei bemerkt gibt es natürlich auch immer die Möglichkeit, dass Provokateure solche Fragen in Foren stellen und sehen möchten, ob jemand mit Beispielen aus eigener Erfahrung darauf antwortet. Einfacher kommt man nicht an selbst belastendes Material.

itari
 

ag_bg

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Ich will dir damit nicht unterstellen, dass du etwas illegales tust. Es gibt ja auch viele legale Downloads. Ich wollte das nur als Klarstellung deiner Aussage schreiben, dass es in der Schweiz nicht verboten wäre. Sonst heisst es noch wir Schweizer beschützen nicht nur ausländische Steuergelder, sonder pfeifen auch auf das Urheberrecht ;)
Gruss
tobi

Jahlives, gleiches gilt in Italien, wobei.

Außerdem ist heute es eigentlich schon Standard, dass man im opensource-Bereich oder auch beim OTR torrent als Lastteiler nutzt. Das Problem ist halt, dass mit tollen Ideen meist auch jede Menge Schmuh getrieben wird und dadurch oft nachhaltig zerstört wird (siehe z.B. Rapidshare, die gleichfalls Ärger wegen Rechtsverletzungen haben oder aber Forenbetreiber, weil sie Links auf illegale Inhalte nicht unterbunden haben)

Just my 2 cents

best regards
 

Netranger

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neusete Betaversion

Moin Leute,

Schon die neuesten Beta-Releasenotes gelesen?

Downloadstation mit bis zu 4G Files möglich!

Gruß Ranger
 

ag_bg

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Moin Leute,

Schon die neuesten Beta-Releasenotes gelesen?

Downloadstation mit bis zu 4G Files möglich!

Gruß Ranger

Hallo,

ich glaube du meintest größer 4GB, zumindest steht das da:
The eMule download engine is upgraded to support files larger than 4GB

Grundsätzlich bitte aber Diskussion über die beta bitte im Unterforum der beta halten (event. auch mit einem neuen Thema), da man sich sonst doch arg schwer tut mitzukommen.

best regards
 

Netranger

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Ja natürlich meinte ich GT 4G das!

War halt nicht mehr ganz frisch um die Uhrzeit :D

Gruß - Ranger ;)
 
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