Das dürfte nicht nur für Synology gelten, lokale IPs bei Namensauflösungen dürften zulässig sein, dagegen spricht nichts. Kommt vielleicht auf den eigenen Domain-Anbieter an, ob er das für zulässig erachtet, aber theoretisch dürfte da nichts gegen sprechen.
Und klar greift da der rebind Schutz, dafür ist er ja da, wenn Domains ins lokale Netz auflösen