Festplattenverpackung beschädigt — dennoch einbauen?

Malte Hübner

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Hej,

vorhin ist meine neue Synology Diskstation 1621+ mit sechs 8-TB-Ironwolf-Festplatten angekommen. Die Festplatten kamen einzeln verpackt in Pappschachteln, allerdings war dieser Beutel gegen elektrostatische Aufladung (?) jeweils mit einem Schnitt an jeweils der gleichen Stelle beschädigt. Die Kratzer setzen sich teilweise an der Hülle der Festplatte fort, wobei tatsächlich nur ein kleiner Kratzer im Metall zu sehen ist; da wurde wahrlich nicht mit dem Messer bis auf die Magnetscheibe gepikst, aber komisch kommt mir die Sache dennoch vor.

2020-12-10 um 16-50-50.JPG2020-12-10 um 16-55-58.JPG2020-12-10 um 16-49-09.JPG2020-12-10 um 16-48-25.JPG

Ich nehme mal an, da hat jemand im Lager des Versandhändlers mit einem Messer hantiert und die Dinger unsachgemäß umgepackt. Was sowas angeht, bin ich ja leider echt ein extrem unentspannter Charakter — bevor ich mich jetzt noch tagelang mit dem Kundenservice des Versandhändlers herumschlage und die Diskstation mit neuen Platten womöglich erst nach dem drohenden harten Lockdown irgendwann im Februar in Betrieb nehmen kann, hätte ich gerne mal eine zweite oder dritte Meinung gehört:

Zurückschicken oder einbauen? Ich meine, es sind ja tatsächlich nur oberflächliche Kratzer im Festplattengehäuse, aber ich habe auch keine Lust, mir jetzt irgendwelche Platten mit Vorschaden in die Diskstation einzubauen, die ich ja eigentlich gerne die nächsten zehn Jahre lang benutzen möchte.

Viele Grüße
Malte
 

Wollfuchs

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da hat der versender halt die bulk ware erfasst per barcodescanner und die gehen halt durch plastik weniger gut.

schlitz, aufziehen, scannen, verpacken fuer den weitertransport.
 
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Malte Hübner

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da hat der versender halt die bulk ware erfasst per barcodescanner und die gehen halt durch plastik weniger gut.
Uff, okay — dass das absichtlich passiert ist, auf die Idee bin ich echt noch nicht gekommen. Aber das erklärt ja, warum sich die Öffnung jeweils über dem Barcode befindet. Danke für den Tipp!
 

Valkyrianer

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Wahrscheinlich sind die Festplatten in Ordnung. Ein bittere Beigeschmack bleibt trotzdem. Auf jeden Fall unsachgemäß behandelt. Die nächste Überlegung wäre, haben sie den Karton geschmissen oder nicht. Wenn du noch HDDs hast, würde ich die notfalls erstmal benutzen und die neuen Festplatten reklamieren... Was sagt dein Bauchgefühl :unsure::unsure::unsure:

PS: Wahrscheinlich hat Wollfuchs Recht...
 

blurrrr

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Cool, also sowas hab ich noch "nie" erlebt... aber ich bestell eigentlich auch immer bei den grösseren Distributoren (oder direkt beim Hersteller) und da gibt es einfach nur die Antistatik-Verpackung, jede Menge Luftpolsterfolie drum herum und das ganzer in einem großen Karton ?
 

Zweimot

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Du hast fünf Jahre Garantie. Die Initialisierung nach dem Einbau in die 1621+ bestätigt Fehlerfreiheit, wo ist das Problem?
 

Malte Hübner

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Jajaja, ich hab’s kapiert ;)

Ich dachte nur vorhin, ich kaufe da Festplatten für knapp anderthalb Kracher und dann kommen die mit geöffneten Antistatik-Beuteln an, weil da irgendwie jemand mit dem Messer gespielt hat.

Danke für eure Antworten und den kühlen Kopf!
 

Kurt-oe1kyw

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Diese Versandverpackung ist eine der Besten welche ich kenne, dabei liegt jede HDD separat in einer dicken Schaumstoffhülle und so "umhüllt" wird die HDD dann in den Karton geschoben.
ALLE HDDs welche ich bisher in solch einer Verpackung erhalten habe, funktionierten einwandfrei in den DSen und laufen heute noch.
Also von daher schaut es schon gut aus was die Transportverpackung angeht, der Kratzer ist unschön wird sich im Betrieb nicht bemerkbar machen :)

Du musst sowieso die HDDs einbauen und Warten was der große SMART Test ausgibt und mit den SMART Werten weisst du dann erst ob die HDD passt oder nicht, dass ist dann die Stunde der Wahrheit.

Also Einbauen und wenn die SMART Tests (die großen) alle OK sind und die Werte passen, dann Freude mit der neuen DS haben.
 
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Malte Hübner

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dann Freude mit der neuen DS haben.
Die Festplattenwerte sind einwandfrei — und Spaß macht die DS1621+ auf jeden Fall. Ich hatte bislang nur zwei Diskstations aus der slim-Serie und die waren, naja, ein bisschen schwach auf der Brust. Mit den slim-Geräten eine Fotosammlung von anderthalb Terabyte zu handhaben war schon eine zeitaufwändige Nummer und machte nur bedingt Spaß, da ist die DS1621+ eine ganz andere Hausnummer.
 

Synchrotron

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Nur als allgemeiner Hinweis (ausdrücklich nichts gegen deine Entscheidung, die Platten zu behalten, Begründung s.o., und die Verpackung nach dem Scannerschnitt sieht wirklich gut aus):

Bei Onlinekäufen kann man innerhalb 14 Tagen rückabwickeln, ohne jede Diskussion. Da muss nicht mal ein Mangel vorliegen. Man sollte es nur nicht zu oft machen, ersten ökologisch Mist, und zweitens droht auf einigen Plattformen eine Sperrung.

Nach den 14 Tagen (manche Onlinehändler bieten auch längere Zeiträume) ist man im Bereich der Gewährleistung. Dann ist die Rückgabe erst nach 3x erfolgloser Reparatur möglich (worüber der Händler entscheidet, er kann auch gleich austauschen), man hat Rennerei, muss erklären etc. Noch krasser kann es werden außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, da schlägt man sich dann mit oft spitzfindig formulierten Garantiebedingungen herum.

Also erst mal gut, dass du hier gefragt hast und dich so entschieden hast, wie du es berichtest.

Ansonsten im Zweifel Retourenschein drucken, und dabei ruhig z.B. auf die mangelhafte Verpackung hinweisen. Die schlampigen Versender dürfen ruhig wissen, warum ihnen ihr Zeug wieder ins Haus kommt.

Oder zum Computerhändler des Vertrauens am Ort gehen - auch der kennt die Marktpreise und freut sich ggf. gerade in diesen Zeiten über seine lokalen Kunden.
 
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Malte Hübner

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Oder zum Computerhändler des Vertrauens am Ort gehen - auch der kennt die Marktpreise und freut sich ggf. gerade in diesen Zeiten über seine lokalen Kunden.
Ja, das ist wieder eine andere Diskussion. Ich versuche eigentlich so oft wie möglich beim inhaberbetriebenen Einzelhandel zu kaufen, gerade weil ich dort für Situationen wie die oben geschilderte direkt einen Ansprechpartner habe, aber so leicht ist das leider gar nicht mal.

Der eine hat schon vor einer Weile zugesperrt, nachdem in der Innenstadt ein weiterer Konsumtempel mit einem bekannten Elektronikfachmarkt geöffnet hat, mit einem anderen habe ich mich ein biiiischen erzürnt (er wollte mir eine FRITZ!Box Cable verkaufen, weil ich ja über ein Telefon-„Kabel“ ins Internet gehe und er hat meine Einschätzung, dass ich eine andere FRITZ!Box bräuchte, nicht sooo gut vertragen), und ein Dritter sah sich außerstande, mir eine Diskstation von Synology zu bestellen und mochte mir bei einer Bestellung von Festplatten auch nicht zusichern, tatsächlich genau diese IronWolf-Dinger von der Synology-Kompatibilitätsliste zu bekommen, die ich haben wollte, und nicht irgendwelche anderen, Hauptsache es sind acht Terabyte drin.

Und dann ist bei mir tatsächlich der Punkt gekommen, an dem ich mir etwas online bestelle — immerhin aber bei einem Händler, der nach meiner Kenntnis in Deutschland Steuern zahlt.
 

peterhoffmann

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Synchrotron

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Nun ja, nicht jeder Händler hat so ein Händchen für Kundenbeziehungen.

Glück ist, wenn man jemanden hat, der gut ist und mit den Kunden kann.

Leider ist es anders herum auch oft so, dass die, die gut beraten, hinterher wegen ein paar Euros in die Röhre schauen. Da ziehen wir uns mit unserem Verbraucherverhalten dann auch die Händler, die wir „verdienen“.
 

Synchrotron

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@peterhoffmann

Soweit mir bekannt ist ist das Reparaturrecht des Händlers erst nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen verwirkt.
 

peterhoffmann

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Soweit mir bekannt
Ich habe daher eine Quelle (Verbraucherzentrale) zu meiner Aussage beigelegt.

Ich muss das aber etwas konkretisieren.
Erst mal das Zitat aus der o.g. Quelle:
Ist eine Ersatzlieferung die angemessene Art der Nacherfüllung, ist Ihnen als Verbraucher nur ein einziger Versuch zumutbar. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen wiederum defekt, können Sie den Kaufpreis zurückverlangen.

Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihren weiteren Rechten Gebrauch machen können.
Ersatzlieferung => 1 Versuch
Reparatur => 2 Versuche

Wobei man als Käufer das Wahlrecht über Reparatur und Ersatzlieferung hat, solange es für den Verkäufer nicht unzumutbar wird.
Zitat:
Grundsätzlich haben Sie als Käufer ein Wahlrecht. Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden – können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung, sprich den Austausch Ihres Gegenstandes.
 
Zuletzt bearbeitet:

Speicherriese

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Was mir die letzten Jahre aufgefallen ist, das bei diversen Festplattenbestellungen nicht mehr so viel Wert auf eine ausreichende Verpackung gelegt wird. Die letzte die ich bestellt hatte, wurde in einem normalen kleinen Karton ( etwa so groß wie eine Zigarrenschachtel) mit etwas Styropor geliefert, dieser kleine Karton war dann einfach in einer Versandtüte. Man sah schon an dem Karton, wie sehr solche kleinen Päckchen bei den Transportfirmen umher geschmissen werden bis sie letztendlich bei einem Zuhause ankommen. ( Manchmal sehen Päckchen aus, als wenn die Fußball damit gespielt hätten) Was mich dann nervt, wenn solche schon mal vorgeschädigten Festplatten erst nach langer Zeit zum Ausfall des Systems führen. Auch wenn noch Garantie drauf ist, der entstandene Aufwand, den Ärger ersetzt mir ja keiner.

Wenn ich daran denke, wie aufwändig verpackt, gerade empfindliche Festplatten vor Jahren ( ca. 8 Jahre her) noch verschickt wurden, hat sich hier doch einiges meiner Meinung nach sehr verschlechtert.In manchen Foren konnte man lesen, das sie z.B. schon gar nicht mehr bei den "Großen Versandhäuseren" bestellen, da ein Großteil bereits Sektorenfehler nach der Anlieferung hatten.

Wo bestellt ihr, wo noch wirklich sehr aufwändig Festplatten für den Transport verpackt werden. ( Ich würde dieses mehr an Leistung auch bezahlen)
 

Synchrotron

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Die Verbraucherzentralen neigen dazu, sich etwas weit aus dem Fenster zu hängen.

Es hängt (wenn es mal vor Gericht landet) vermutlich auch davon ab, wie komplex der Gegenstand der Reklamation ist.

Du wirst jetzt wohl nicht behaupten, wenn mein Auto klappert, habe ich ein Wahlrecht zwischen Rückgabe und Entklappern ?

Na also ...

Ist eh akademisch, wenn ich mir so die Clips von ifixit anschaue. Da bleibt in vielen Fällen nur der Austausch, und das wird eingepreist. There is nothing as a free lunch !
 

Synchrotron

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@Speicherriese Und dann denke ich noch darüber nach, ob die vorher schon mal jemand hatte, und zurück gesendet hat (= 2x miese Verpackung) etc.

Oder nein, dann denke ich doch lieber nicht nach: Und ab die Post, und auf den Index mit dem Händler.
 

peterhoffmann

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Die Verbraucherzentralen neigen dazu, sich etwas weit aus dem Fenster zu hängen.
Die Verbraucherzentrale neigt daher eher dazu sich an das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und einschlägige Gerichtsurteile vom OLG und BGH zu halten. Das fängt schon mit dem § 439 (Nacherfüllung) im BGB an (siehe Link).
Du wirst jetzt wohl nicht behaupten, wenn mein Auto klappert, habe ich ein Wahlrecht zwischen Rückgabe und Entklappern ?
Nein, da hast du kein Wahlrecht mehr, da dies für den Verkäufer unverhältnismäßig ist.
Auch hierfür hat der Gesetzgeber vorgesorgt und die Lösung in Absatz 4 vom § 439 (Nacherfüllung) im BGB gleich mitgegeben:
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
Kurzum: Die Wahl des Käufers endet da, wo der Verkäufer unverhältnismäßig benachteiligt wird, z.B. wie bei deinem Beispiel Auto und ein Klappern.

Wir brauchen hier aber jetzt keine juristischen Fälle an den Haaren herbeiziehen. Das ist nicht zielführend und auch mehr als Offtopic.

Hier im Thread geht es um HDDs, die sowieso niemand repariert, du aber hier durch deinen "Allgemeinen Hinweis" in #11 falsche Tatsachen (3x Recht auf Nachbesserung) als Wissen einführst. Andere User nehmen das auf und handeln irgendwann dazu dementsprechend. Das ist nun mal nicht hilfreich. Deine Rechtsauffassung bleibt dir gerne erhalten, endet aber spätestens beim BGB.

Hier ist die Diskussion dazu beendet. Wenn du weiter diskutieren willst, bitte per PN.
 


 

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