Planung Planung Überwachung Trampolinpark / Indoorspielplatz

bladex

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Guten Tag,

ich möchte einen Trampolinpark & Indoorspielplatz überwachen/aufzeichnen lassen.

Welches System / Hersteller würdet ihr empfehlen? Preis / Leistung muss stimmen!



Es handelt sich um eine Halle mit ca. 3600 m² ohne Säulen, also freie Fläche. Rechteckig ca. 37 x 98 Meter. Links die Trampolinanlage und rechtsseitig der Indoorspielplatz. Die Trampolinanlage ist relativ übersichtlich, der Indoorspielplatz eher weniger (durch die Klettertürme, Rutschen usw.) Mir ist jedoch der Trampolinpark wichtiger.

Falls es zu Unfällen kommt, will ich sehen können, ob diese selbst verursacht wurden oder ich etwas an den Gerätschaften nachbessern muss.



Zusätzlich soll außen der Parkplatz überwacht werden. Es parken Leute auf dem privaten Parkplatz und gehen spazieren. Dieser Parkplatz ist jedoch nur für die Kundschaft vorgesehen.



Danke für die Vorschläge / Anregungen
 

c0smo

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Axis, Hanwha oder i-pro als Kamera. Networkotptix als VMS.
 

Jim_OS

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Trampolinpark & Indoorspielplatz überwachen/aufzeichnen lassen.

Zusätzlich soll außen der Parkplatz überwacht werden.
@c0smo hat ja schon ein paar Hersteller beispielhaft genannt. Was ich aber noch erwähnen bzw. fragen möchte ist: Hast Du Dich auch schon mit dem Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte befasst? Das was Du vor hast ist etwas anderes als wenn Peter Lustig die Eingangstür seines Hauses per Kamera überwacht, weil er ein NAS und/oder NVR hat und er das damit ja prima machen kann. :)

Bei Dir geht es um eine Überwachung von Kunden, Besuchern und vermutlich auch noch Personal das sich in dem überwachten Bereich befindet und das ist bzgl. dem Datenschutz und der Persönlichkeitsrechte eine ganz andere Nummer. Wenn Du Dich da nicht ganz genau an alle rechtlichen Vorgaben hälst und das sind eine ganze Menge und das Thema ist auch ziemlich kompliziert, kann es sehr schnell sehr unangenehm werden, da evtl. Verstöße strafrechtlich bewährt sind und Du z.B. auch noch zusätzlich auf Schadensersatz verklagt werden könntest. D.h. so ein Vorhaben wie Deins würde ich niemals ohne professionelle Beratung angehen und ich würde es dann auch niemals versuchen alleine umsetzen, sondern es immer von einem Unternehmen umsetzen lassen das sich mit dem Thema auskennt.

Nur ein Beispiel. Das
Es parken Leute auf dem privaten Parkplatz und gehen spazieren. Dieser Parkplatz ist jedoch nur für die Kundschaft vorgesehen.
mag zwar ärgerlich sein, aber es rechtfertigt nicht die Überwachung dieses Parkplatzes. Es gab schon Urteile wo der Betreiber der Kamera argumentiert hat das er im Fall eines Unfalls mit Fahrerflucht später beweisen wollte wer Fahrerflucht begangen hat. Das reichte nicht aus und der Betreiber musst die Kamera abbauen und durfte auch noch Schadensersatz an jemanden zahlen der ihn wegen der Kameraaufnahmen verklagt hatte.
Für den rechtmäßigen Einsatz von Videotechnik müssen Sie zunächst stets die Erforderlichkeit prüfen. Denn lässt sich der beabsichtigte Zweck auch mit einem anderen zumutbaren Mittel erreichen, das weniger in die Rechte von betroffenen Personen eingreift, ist die Videoüberwachung nicht erforderlich.
Beispiel: Um zu verhindern, dass nachts Autofahrer auf dem Parkplatz eines Supermarktes parken, kann der Betreiber statt einer nächtlichen Videoüberwachung auch eine Schranke nutzen.

Wie gesagt gibt es bei diesem Thema unzählige "Fallstricke" und ohne professionelle Beratung würde ich das Thema niemals angehen. Falls Du Dich mit dem Thema Datenschutz und Persönlichkeitrechte schon ausgiebig befasst hast umso besser, aber Deine Anfrage hier klingt für mich irgendwie nicht danach. Daher wollte ich auf dieses Thema dann doch noch einmal hinweisen. :)

VG Jim
 

Jim_OS

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Zusätzlich soll außen der Parkplatz überwacht werden. Es parken Leute auf dem privaten Parkplatz und gehen spazieren. Dieser Parkplatz ist jedoch nur für die Kundschaft vorgesehen.
aber es rechtfertigt nicht die Überwachung dieses Parkplatzes.
Damit man mal grob einschätzen kann was einen so eine Parkplatzüberwachung kosten könnte. :LOL:
... In einem weiteren Fall sei eine Strafe von 30.000 Euro ausgesprochen worden. Ein Gewerbebetrieb hatte Kunden auf einem Parkplatz sowie Fahrzeugführer und Passanten, darunter Kinder, gefilmt.

VG Jim
 

c0smo

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Und im Gegenzug dazu kann ich Beispiele nennen, wo ein besonderes Interesse, das Hausrecht oder andere Umstände zum Tragen kommen und eine Überwachung absolut gerechtfertigt ist.

Solche pauschalen Aussagen und irgendwelche Artikel aus dem Netz oder sogar Urteile, sind oft nicht aussagekräftig. Eine Videoüberwachung muss individuell betrachtet werden und bedarf oft einer Einzelfallentscheidung.

Mit der Datenschutzkeule umsich zu schlagen, ist nicht zielführend, weder für den Bauherren noch für die gefilmten! Gefilmte werden schnell zu geschädigten - und das nicht wegen den Kameras.
 

maxblank

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Trotzdem war der Hinweis von @Jim_OS wertvoll für den TE, genau wie deiner @c0smo.
Wenn @bladex das nicht auf dem Schirm hatte, sollte er das entsprechend fachlich prüfen lassen.
 
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Mahoessen

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Welches System / Hersteller würdet ihr empfehlen
Einen externen Dienstleister, der sich mit so etwas in der Größenordnung technisch und rechtlich auskennt :=> gelbe Seiten, Stichwort Sicherheitstechnik
 

c0smo

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Jim_OS

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Solche pauschalen Aussagen und irgendwelche Artikel aus dem Netz oder sogar Urteile, sind oft nicht aussagekräftig. Eine Videoüberwachung muss individuell betrachtet werden und bedarf oft einer Einzelfallentscheidung.
Das war/ist eine Ergänzung zu #3. ---> Siehe #3. :LOL:

VG Jim
 

c0smo

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Genau. Und ich empfinde das als "Panikmache". Schau dich doch mal um im Einzelhandel und in anderen Branchen. So gut wie jeder größere Laden hat eine Überwachung. Da werden Kunden gefilmt und auch Mitarbeiter. So what? Alles ganz easy ohne irgendwelche großen Anstrengungen oder komplizierten Anträgen.
Abwägungen und Zugeständnisse gibt es meist erst, wenn ein Betriebsrat mit involviert ist.

Bei Dir geht es um eine Überwachung von Kunden, Besuchern und vermutlich auch noch Personal das sich in dem überwachten Bereich befindet und das ist bzgl. dem Datenschutz und der Persönlichkeitsrechte eine ganz andere Nummer.

Deshalb finde ich es etwas überzogen. Selbst in Schwimmbädern ist das kein Problem. Schwierig wird es im persönlichen Bereich, also dort wo keine Kunden sind oder im öffentlichen Raum.
Jeder Bauherr, jede Einrichtung, jedes Geschäft jedes Industriegebäude hat erstmal das Recht eine Videoüberwachung zu installieren.
 


 

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