Synology NAS für 26 € ??!!

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jahlives

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kann sein, dass bestimmte Anbieter den Vetrag erst bei Versand der Ware als zustande gekommen betrachten, ABER vom Gesetz her steht ein Vetrag wenn beide Seiten ihre Willensbekundung abgegeben haben und diese übereinstimmen. Rein vom Gesetz her dürfte ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, wenn der Verkäufer mittels Bestätigung (z.B. Auftragbestätigung) die Willensbekundung des Käufers akzeptiert.
Nochmals: Die AGB haben keinerlei Gesetzesrang. Dort kann der Anbieter quasi schreiben was er lustig ist. Die grundsätzlichen Fragen des Vetragsrechts werden meist in eigene Gesetzbüchern abgehandelt. Wie es bei Euch in DE heisst, weiss ich ned aber bei uns (CH) ist es das Obligationsrecht
Aber so einfach wie geschildert ist es eben nun mal nicht.

doch eben genau dieser Fall ist so eindeutig. Die AGB kommen hier niemals zum Zuge, weil dieser Vertrag schon nach Gesetz nicht zustande gekommen sein kann. In diesem Fall braucht man keinen Anwalt oder Richter oder Konsumentenschützer. Ich müsste mal den genauen Wortlaut über Irrtümer bei Verträgen aus Eurem Gesetz suchen, aber ich denke der dürfte etwa gleich sein wie bei uns:
Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
der Gesetzgeber hat zwar keine Grenze im Gesetz bis wohin auch ein falscher Preis gilt, aber bei Faktor 10 und mehr daneben gilt der Vetrag sicher nicht.

Zudem hätte der Lieferant noch einen anderen Hebel, um sich vor dem Vertrag zu drücken. Es könnte sich darauf berufen, dass der Käufer den wahren Preis der Ware kannte (kennen musste) und damit gegen das Gebot von Treu und Glauben verstossen hat. Damit wäre schon die Willensbekundung des Käufers ungültig
 

crick

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Das der Vertrag erst beim Versand zu stande kommt.. kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas vor dem Gericht bestand hätte. Aber es gibt ja bei uns die Möglichkeit mit einer Klausel den Rest der AGB aufrecht zu erhalten; trotz gesetzeswidriger Bestimmungen.

Aber man muss sagen, dass das Recht bei Gerichten oft stark von den Gesetzesbüchern abdriftet und sich nach dem Fall richtet. Klar dürfte jedoch sein, dass man einen >1000 Artikel niemals für 24 bekommt. Da hätteman zu 99,9% wohl kein Anspruch drauf.
 

Toni25687

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Jetzt hab ich auch noch die Rechnung geschickt bekommen... wenn die Versandmitteilung kommt schrei ich :D
 

nachon

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Das der Vertrag erst beim Versand zu stande kommt.. kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas vor dem Gericht bestand hätte. Aber es gibt ja bei uns die Möglichkeit mit einer Klausel den Rest der AGB aufrecht zu erhalten; trotz gesetzeswidriger Bestimmungen.

Aber man muss sagen, dass das Recht bei Gerichten oft stark von den Gesetzesbüchern abdriftet und sich nach dem Fall richtet. Klar dürfte jedoch sein, dass man einen >1000 Artikel niemals für 24 bekommt. Da hätteman zu 99,9% wohl kein Anspruch drauf.


Wieso kannst Du Dir das nicht vorstellen?
Eine Warensendung kann doch gleich einer Auftragsbestätigung kommen. Ergo kann damit auch ein Vertrag und somit die fehlende zweite Willenserklärung des Händlers zustande kommen.
Eine Bestellbestätigung ist übrigens keine Willenserklärung, ebenso wie das Angebot des Händlers selbst.
 

crick

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Wenn du einfache Werbung z.B. über irgendein Abo im Briefkasten hast, das unterschreibst und zurück schickst, war das auch keine Willenserklärung, sondern erstmal Werbung. Dennoch ist der Vertrag abgeschlossen.
 

nachon

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Was meinst Du mit Abo?

Wenn ich einfache Werbung im Briefkasten habe ist das keine Willenserklärung des Händlers, sondern ein Angebot. Ein Vertrag kommt aber nur mit zwei Willenserklärungen zustande (Ausnahmen außen vor gelassen). Mit Bestellung eines Artikels aus der Werbung signalisierst Du die Absicht einen Kauf zu machen und erklärst somit dein Willen, einen Vertrag abzuschließen. Erst wenn der Verkäufer/Händler diesem Zustimmt (durch Verkauf an der Kasse, durch Auftragsbestätigung oder z.B. durch Warensendung) ist eine zweite Willenserklärung und somit ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Falls es jemand anders kennt oder weiß lasse ich das gern korrigieren. ;)
 
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Toni25687

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wahrscheinlich sowas:
"Überweisen Sie JETZT nur 200.000€ im Monat für notleidende Wullfs in Berlin"
und unten drunter ein Feld mit vorausgefüllten Bankdaten, sodass nur noch deine plus Unterschrift drunter setzen musst^^
 

jahlives

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@crick
das ist die Krux mit diesen ver*** AGB. Da schreiben die Anbieter rein was sie wollen z.T. frage ich mich ob die Schreiber davon überhaupt jemals Jus studiert haben :)
imho geht es schonmal gar nicht den Vertrag erst bei Versand der Ware zustande kommen zu lassen. Denn der Käufer kann so nie genau wissen wann er sich in einem bindenden Vertrag mit dem Verkäufer befindet. Diese Bedingung haben die Anbieter wohl drin, damit sie sich - falls sie die Ware nicht beschaffen können - Pflichten wegen Nichterfüllung eines Vertrages sparen können.
Hypothetischer Fall: Du bestellst etwas was der Anbieter nicht an Lager hat und erst beschaffen muss. Diese Beschaffung ist für ihn ein Aufwand. Jetzt kündigst du den Vertrag bevor du eine Versandbestätigung bekommen hast, aber nachdem der Händler seinen Aufwand getätigt hat. Der Händler wird sich (sehr sicher) unabängig von den ABG auf den Standpunkt stellen, dass du die Ware abzunehmen hast oder mindestens den Aufwand für die Beschaffung entschädigen musst.

@Toni
welcher Betrag steht denn auf der Rechnung? Wenn dort der echte Preis steht musst du sofort widersprechen, sonst könnten Vetragspflichten für dich entstehen
 

Toni25687

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aber bei Erwerb über das Internet hat man eh immer 14 Tage Rückgaberecht. Somit muss auch kein "Aufwand" bezahlt werden. Nur Versandkosten könnten anfallen.


Nee, der tolle Preis steht drin^^
 

jahlives

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Nee, der tolle Preis steht drin^^
stehen echt die 26 Euronen drin? Sind die vollkommen verblödet?? Oder schicken sie dir nun die Synology Schlüsselanhänger (die gibt es, sehen aus wie kleine DSsen) für 26 Euro? ;)
 

jahlives

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gerade noch einen interessanten Abschnitt zu den AGB im Bürgerlichen Gesetzbuch gefunden
Art 308
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
1. (Annahme- und Leistungsfrist)
eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält; ausgenommen hiervon ist der Vorbehalt, erst nach Ablauf der Widerrufs- oder Rückgabefrist nach § 355 Abs. 1 bis 3 und § 356 zu leisten;
für mich als Nicht-Jurist wäre das Warten auf den Versand der Ware eine zu wenig klare Frist für die Annahme deines Angebots durch den Händler v.a. wenn der Händler die Ware nicht am Lager hat.
zudem könnte man imho argumentieren, dass diese Bestimmung in den AGB für einen Kaufvertrag doch eher ungewöhnlich und unerwartet ist. Damit könnte eine solche Klausel auch per se nicht zulässig sein und somit würden die Bestimmungen des Gesetzes gelten. Das Gesetz sieht einen Kaufvertrag als geschlossen an wenn beide Seiten zugestimmt haben d.h. für dich wenn du die Bestellung gesendet hast und dir der Händler eine Auftragsbestätigung dafür gesendet hat. Aber Achtung eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung ;-)
 

MattDS

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Ach hätte ich mich doch am Riemen gerissen und keine Rechtsdiskussion angefangen. :)
 

thedude

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Ach hätte ich mich doch am Riemen gerissen und keine Rechtsdiskussion angefangen. :)

Weise Worte. Solche Preisfehler gibts es TÄGLICH auf ZIG Seiten im Netz! Ich weiss gar nicht warum jetzt hier so ein Aufriss gemacht wird. In der Regel bekommt man die Ware nicht weil wie schon mehrfach gesagt eine Bestellbestätigung keine Auftragsbestätigung ist. Bei Amazon kriegt man meist schon vorher nen Korb. Also Leute, legt euch wieder hin. ;)

cheers
dude
 
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