Planung Überwachungskonzept für das eigene Grundstück/Haus: mit oder ohne Surveillance Statio

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

BF68

Benutzer
Mitglied seit
28. Feb 2015
Beiträge
8
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
1
Hallo zusammen,

ich nutze schon lange eine DS414 als Fileserver und eine DS211+ als Webserver und bin mit den Geräten sehr zufrieden.

In den vergangenen Tagen bzw Wochen habe ich begonnen mich mit dem Thema Video-Überwachung unseres Grundstücks bzw unseres Gebäudes mit Hilfe von IP Kameras zu beschäftigen. Die Überwachung soll vorrangig als zusätzlicher Einbruchsschutz dienen. Dabei soll meine Frau und ich per Handy informiert werden, wenn sich auf unserem Grundstück was tut, solange wir nicht zuhause sind. Ich stelle mir das so vor, dass wir bei Erkenung von Bewegung jeweils eine Email mit einem Foto erhalten und uns ggfs die zugehörigen Video-Aufzeichnungen über das Internet anschauen können.

Als Kameras habe ich mich für die Reolink RLC-410-5MP enstchieden. Ich werde mittelfristig wohl 6 kameras von dem Typ verteilen:
  1. Blick auf den Hauseingang Richtung Grundstücksgrenze am öffentlichen Gehweg
  2. Blick auf der gegenüberliegenden Seite entlang des Hauses (Carportseite), Richtung Grundstücksgrenze beim Nachbarn
  3. Blick auf die Rückseite des Hauses, Terasse im 1.OG, nicht von der Strasse einsehbar
  4. Blick auf die Rückseite des Hauses, Gartenzugang EG, nicht von der Strasse einsehbar
  5. Blick von der Rückseite des Hauses in den Garten Richtung Grundstücksgrenze
  6. Blick aus dem Carport, Richtung Grundstücksgrenze am öffentlichen Gehweg / Zufahrt

Bisher habe ich zwei der Kameras zuhause und spiele mit den Kameras rum. Dabei ist mir folgendes aufgefallen:
  • Die CPU Auslastung auf der DS211+, die ich zuerst für den Betrieb der Surveillance Station geplant hatte geht schon bei zwei Kameras kontinuierlich in den roten Bereich. Vermutlich wird das Gerät mit 6 Kameras überfordert
  • Die CPU Auslastung der DS414 mit zwei Kameras ist deutlich niedriger, geschätzt bei etwa 50% - 70%. Allerdings befürchte ich auch hier eine Überlastung bei Nutzung von sechs Kameras.
  • Für den Betrieb von sechs Kameras an der Surveillance Station wären vier zusätzliche Lizenzen erforderlich, Zusatzkosten ca. EUR 160,-
  • Wenn keine meiner DS ausreichend leistungsstark für den Betrieb der Surveillance Station mit sechs Kameras ist, benötige ich eine neue DS, was erhebliche Zusatzkosten verursachen würde.

Nun ist es so, dass die von mir ausgewählten Kameras intern bereits über viele Features verfügen, die auch die Surveillance Station bietet: Bewegungserkennung, Starten einer zeitlich begrenzten Aufnahme bei Bewegungserkennung und Email versenden bei Aufnahmestart mit einem anhängenden Snapshot.Die Videos könnten von den Kameras über ftp auf meine DS211+ gespeichert werden und ich könnte dann die Videos über das Internet anschauen und sogar den Zugriff über Benutzer und Passwort einschränken. Außerdem könnte ich neue aufgezeichnete Videos per CloudSync sofort auf mein Gdrive übertragen, so dass die Aufzeichnungen bei einem Einbruch mit Vandalismus relativ schnell geschützt an einem entfernten Ort abgelegt wären.

Nun nach dem langen Text zu meinen Fragen:
  • Was haltet ihr von meinen Ideen und Vorstellungen bzw von dem oben beschriebenen Konzept? Was vermisst oder kritisiert ihr an dem Konzept?
  • Was spricht aus Eurer Erfahrung trotzdem für die Nutzung der Surveillance Station? Welche Funktionen der Surveillance Station schätzt ihr aus Eurer Erfahrung besonders in ähnlichen Szenarien?

Ich habe keine Erfahrung mit dem Thema Video-Überwachung und ich erhoffe mir eine rege Beteiligung an dieser Diskussion mit vielen Rückmeldungen auf Basis Eurer Erfahrungen, zu allen Themen, die ich aktuell übersehe oder falsch einschätze.Auf einen guten Erfahrungsaustausch!

Viele Grüße

Bernhard
 

GaRReTT2k

Benutzer
Mitglied seit
29. Dez 2013
Beiträge
45
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
6
Hallo Bernhard. Du hast dir ja schon einige Gedanken gemacht was auch von Vorteil ist. Auf den einzelnen Produktseiten der Synos kannst du in Erfahrung bringen, wie viele Kameras unterstützt werden. Ich würde dabei aber mit Vorsicht agieren, da hier die Frage ist, in welcher Auflösung aufgenommen wird.

Wenn es um einen Einbruchschutz geht, sind Kameras nicht das richtige. Sie sind lediglich für die Einbruchdokumentation sinnvoll. Muss aber jeder selber wissen ob er sich so eine Vorstellung anschauen möchte, bei dem Einbrecher durch die Wohnung wühlen ect, psychologisch gesehen ist das nicht so schön, als dann gar nichts zu wissen. Ein Aufkleber am Eingang, das hier gefilmt wird, tut das gleiche. :)

Ansonsten kommt es auf die Streamqualität und die Anbindung an. Generell kann man sagen, Finger weg von WLAN. Alles per LAN Kabel anschließen mit separater Stromversorgung sollte das Ziel sein. Du könntest die Leistung der Synos etwas erhöhen, indem du bestimmte Einstellungen an den Kameras bzw. in der Surveillance Station vornimmst:
- z.B. geringere Auflösung von Full HD auf 720p bei 25 fps bringt schon mal eine Menge
- Übertragungsprotkoll auf TCP anstatt UDP (Automatisch)
- Einbindung über RTSP anstatt FOSCAM Firmware
- Bewegungserkennung direkt von den Kameras übernehmen lassen, anstatt die SS.
- fortlaufende Aufnahmen sind günstiger als Bewegungserkennung

- du kannst von der 2. Syno die 2x kostenfreien Kameralizenzen auf deine Hauptsyno migrieren, sodass du 2x Lizenzen sparen könntest.

Leider finde ich, dass die Surveillance Station immer wieder Wartung erfordert und das nicht immer so einfach funktioniert wie es soll. Aber vllt. ist auch eine VisualStation eine Alternative.
 

Synchrotron

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
13. Jul 2019
Beiträge
5.104
Punkte für Reaktionen
2.069
Punkte
259
Rein rechtlicher Hinweis: Deine Kameras sollen z.T. nach außen schauen, also Richtung öffentliche Straße und Nachbar.

Das kann zu Problemen führen. Faustregel: Auf dein eigenes Grundstück gucken darfst du, alles was darüber hinaus reicht geht nicht. Natürlich hängt es von der Situation vor Ort ab, wie relevant das ist. Das musst du selbst einschätzen.

Zur Anbindung: LAN-Kabel, Stromversorgung kann bei vielen Kameras auch über das Ethernetkabel erfolgen. Per POE, setzt einen entsprechenden Switch voraus. Damit die Kameras auch bei Stromausfall noch eine Weile durch halten, kannst du Switch, Router und Syno über eine USV notversorgen.
 

GaRReTT2k

Benutzer
Mitglied seit
29. Dez 2013
Beiträge
45
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
6
Rein rechtlicher Hinweis: Deine Kameras sollen z.T. nach außen schauen, also Richtung öffentliche Straße und Nachbar.

Das kann zu Problemen führen. Faustregel: Auf dein eigenes Grundstück gucken darfst du, alles was darüber hinaus reicht geht nicht. Natürlich hängt es von der Situation vor Ort ab, wie relevant das ist. Das musst du selbst einschätzen.

Eine allgemeine Frage dazu, da ich das Problem schon mal mit jemand Anderen hatte. Wie setzt du dieses geltende Recht um, wenn die Person dir sagt, das es sich dabei um eine Placebokamera handelt?
 

Synchrotron

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
13. Jul 2019
Beiträge
5.104
Punkte für Reaktionen
2.069
Punkte
259
Bin kein Anwalt ... und mache hier auch keine Rechtsberatung. M.w. sind Kamera-Attrappen verboten, ebenso wie Überwachungskameras mit Tonaufzeichnung. Deine 4 Wände sind außen vor, grundgesetzlich Schutz der Wohnung etc. Da steht nichts von „Garten“ oder „Carport“, das sind halböffentliche Räume. Und dann gibt es noch die öffentlichen Bereiche, Fremdbesitz wie der deines Nachbarn; und ein Thema ganz für sich sind Arbeitsplätze, speziell in Zusammenhang mit der Mitbestimmung.

Die meisten, denen es egal ist, setzen wahrscheinlich auf die alte Regel, wo kein Kläger, da kein Richter.

Es gibt aber auch Naheliegenderes als Rechtsrisiken: Ich würde es mir z.B. mit meinem Nachbarn nicht verderben wollen.
 

mavFG

Benutzer
Mitglied seit
06. Jan 2016
Beiträge
1.345
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
58
Eine allgemeine Frage dazu, da ich das Problem schon mal mit jemand Anderen hatte. Wie setzt du dieses geltende Recht um, wenn die Person dir sagt, das es sich dabei um eine Placebokamera handelt?

Genau das ist der fiese Knackpunkt. Wenn ich mich auf der Straße oder als Nachbar bei dir aufhalte und gestört fühle, ist es völlig egal, ob Atrape oder nicht.
Das Problem hast du dann am Ende.
Wir hatten in unserer Gartenanlage mit dem privaten Weg zu unserer Gemeinschaftseinfahrt das gleiche Thema durch.
Obwohl PRIVATWEG, wird dieser zum Teil von Wanderern genutzt - keine Videoüberwachung zulässig, auch keine Atrappen, gab ne klare Ansage dazu des Datenschutzbeauftragten.

Ob Sinn oder Nichtsinn ist da egal,
Ist das gleiche wie mit privaten Parkplätzen, steht ein Fremder drauf, muss ich für das Abschleppen in Vorkasse gehen und mir das Geld vom Verursacher holen, stelle ich mich vor ihn hin, kann er mich abschleppen lassen ohne das er was zahlt..

Am Ende hat es Synchrotron schon geschrieben: wo kein Kläger...
Selbst wenn du deine Kameras so weit runter drehst, dass sie nur dein Grundstück aufnehmen, können sich die Nachbarn noch belästigt fühlen. Da ist es auch egal, ob da ein Schild steht "Achtung Videoüberwachung"
Die eigenen 4 Wände sind aber auch nicht außen vor. Hast du dort eine Videoüberwachung, musst du jeden Gast darauf hinweisen!
 

BF68

Benutzer
Mitglied seit
28. Feb 2015
Beiträge
8
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
1
Vielen Dank für die Antworten! Auch wenn zu meinen eigentlichen Frage noch nicht wirklich was kam, aber das kann ja noch werden.

Noch meine Einschätzung zu den Ausführungen von mavFG

Genau das ist der fiese Knackpunkt. Wenn ich mich auf der Straße oder als Nachbar bei dir aufhalte und gestört fühle, ist es völlig egal, ob Atrape oder nicht.
Das Problem hast du dann am Ende....

Das glaube ich so nicht ganz. Erst wenn ein Gericht (letztinstanzlich feststellt, das sich einer zu Recht von mir oder meinem Equipment gestört fühlt, dann hab ich das Problem. Ein Nachbar, dem es auf meinem Grundstück nicht passt, der bleibt gefälligst von meinem Grundstück ohne dass er sich gestört fühlen muss.

Aber auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand und ich denke, man muss es ja nicht soweit kommen lassen und noch weniger soweit treiben, dass sich Gerichte mit derartigen Themen beschäftigen müssen. Ein wenig hängt das natürlich auch vom Nachbarn ab. Meistens hilft aber Reden.

In meinem Fall möchte ich die Kameras so ausrichten, dass ausschließlich mein Grundstück im Sichtbereich der Kameras liegt. Das einzige potentielle Problem dabei sehe ich noch mit Paketzustellern und Briefträgern. Die müssen, um bei uns klingeln zu können, an die Haustür ran und den Bereich möchte ich im Sichtbereich einer Kamera haben. Ich könnte natürlich die Klingel und die Sprechanlage deutlich zur Grundstücksgrenze verlagern, dann muss auch keiner mehr an die Haustür, wenn er oder sie nicht will. Das ist schon mal ein interessanter Aspekt.
 

mavFG

Benutzer
Mitglied seit
06. Jan 2016
Beiträge
1.345
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
58
Das glaube ich so nicht ganz. Erst wenn ein Gericht (letztinstanzlich feststellt, das sich einer zu Recht von mir oder meinem Equipment gestört fühlt, dann hab ich das Problem. Ein Nachbar, dem es auf meinem Grundstück nicht passt, der bleibt gefälligst von meinem Grundstück ohne dass er sich gestört fühlen muss.

Ich glaube du missverstehst da was, was du auf deinem Grundstück machst, ist dir überlassen.
Würde die Kamera an der Grundstücksgrenze stehen und Richtung deinem Haus zeigen, ist alles ok. Nicht aber vom Haus Richtung Grundstücksgrenze, auch wenn du sie nur auf dein Grundstück ausrichtest, reicht das mittlerweile nicht aus.
Wir haben den Zauber in unserem Gartenverein durch.
Hier mal eine Übersicht:
Zwischenablage01.jpg

Zur Erklärung:
Der Privatweg, mit der STVO zulässigen Schildern ausgewiesene Weg darf vom Bereich des Tor 1 nicht Videoüberwacht werden, obenso nicht die Wege in der Gartenanlage.
Begründung dazu: Der Weg wird auch von Wanderern genutzt.
An dem Tor 1 und 2 sind Hinweisschilder, das einzelne Gärten über eine Videoüberwachung verfügen.
Dazu zählen im übrigen auch sogenannte WildCams.
An den Eingangstoren der betroffenen Gärten sind jeweils auch noch Schilder montiert, mit dem Hinweis der Videoüberwachung und Speicherung.
Damit wir überhaupt Videoüberwachung in UNSEREM Garten machen durften, mussten ALLE Gartenbesitzer damit einverstanden sein. Auch die, die Ihren Garten beim Eingang haben und nie an die hinteren Gärten rankommen würden.
Es waren alle damit einverstanden, weil der Garten im Waldbereich recht abseits liegt, und im Winter regelmäßig eingebrochen wurde.
Diese Auflagen mussten wir als Gartenverein alle erfüllen.

Wir haten das Thema mit Kameras auf dem Privatgrundstück zu genüge. Es ist ein sehr heikles Thema, was du machst ist dir überlassen, wir schreiben hier nur aus Erfahrung.
Das manches nicht logisch ist, ist mir auch klar. Stell dich ans Fenster und beobachte deine Nachbarn, das ist aktuell noch erlaubt, Stell ne Kamera ans Fenster und es ist nicht erlaubt. Sie könnte ja aufnehmen. Und das "Könnte" reicht da schon.

Wie du aber schon erwähnt hast, gibt es auch Nachbarn, die damit keine Problem haben.
Im Wintermonaten werden unsere Kameras höher gerichtet, darum haben uns unsere unmittelbaren Nachbarn gebeten.
 

mb01

Benutzer
Mitglied seit
13. Mrz 2016
Beiträge
485
Punkte für Reaktionen
56
Punkte
28
Die Bewegungserkennung von Kameras würde ich gerade im Außenbereich niemals für eine Alarmierung verwenden. Dafür hat man einfach zu viele Fehlalarmierungen wie wie schnelle Hell-Dunkel-Wechsel, sich bewegende Vegetation oder ähnliches. Man könnte allenfalls externe PIR-Bewegungsmelder an den Alarmeingang der Kameras anschließen und über diesen Eingang dann etwas auslösen. Ich würd´s tendenziell aber eher trennen ... einfache Alarmanlage mit abgestimmen Sensoren und dazu noch die Videoüberwachung on top mit Fernzugang. Bekommt man dann die Alamierung aufs Smartphone, kann man gleich über die Kamereas nachschauen, ob es ein Fehlalarm war oder man gleich 110 anrufen kann. ;)

PS: Das mit dem Anhängen eines Fotos an die Mail kann die Surveillance Station zwar, aber da gibts leider imho zu wenige Einstellungsmöglichkeiten, z.B. wann genau das Foto erstellt werden soll. Beim Video geht das ja mit dem Vor- und Nachlauf. Beispiel: Ich hab bei mir die Wohnungseingangtür per Magnetkontakt am Alarmeingang einer Kamera innen gesichert. Das Problem ist dann, dass der Kontakt nach 5 mm Öffnung der Tür auslöst und die Surveillance Station dann wenige Sekundenbruchteile später das Foto macht .... auf dem immer eine noch fast geschlossene Tür zu sehen ist. :eek: Gut, anderswo lässt sich vielleicht der "Alarmierungsraum" so konfigurieren, dass das "Objekt" dann richtig im Bild ist, aber halt dennoch nicht perfekt.
 

servilianus

Benutzer
Mitglied seit
26. Dez 2017
Beiträge
898
Punkte für Reaktionen
244
Punkte
63
Möchte mal was anderes in den Ring werfen - so wie ich es gemacht habe: Ich finde die SS für mehrere Kameras (Lizenzen) ehrlich gesagt zu teuer. Ganz davon abgesehen, dass es ja wohl Schwierigkeiten gibt, bei einer neuen Synos überhaupt die Lizenzen übertragen zu bekommen. Und: Ich möchte meine Überwachungs/Alarmtechnik im Haus von meinem Produktivsystem, auf dem ich arbeite, nämlich der Synology, trennen. Daher zeichne ich meine Kameras mit einem 8-Spur-Netzrecorder auf, ich nutze den von Lupusec, und habe da meine Kameras eingebunden. Zugriff auf alle Kameras, bzw. auf den Recorder bequem per Smartphone, Im Recorder lassen sich alle möglichen Alarm Ein- und Ausgänge belegen, etc.

Und: Von der Bewegungserkennung der Kameras und Verschickung via Mail würde ich ebenfalls warnen: Schneegestöber, Blätter, Zweige - da erhält man gern Dutzende Fehlalarme in einer Nacht. Viel besser: Einen Infrarotsensor (Öffner/Schließer) an den Alarmeingang der Kamera oder Netzrecorder anschließen. Meine Empfehlung: Optex VXi-ST PIR Aussenbewegungsmelder IR. Läuft bei mir seit Jahren stabil, sicher und die Kamera zeichnet nur das auf, was sie soll - nämlich Personen auf dem Grundstück und keine Artefakte.
 

mavFG

Benutzer
Mitglied seit
06. Jan 2016
Beiträge
1.345
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
58
Möchte mal was anderes in den Ring werfen

- Ob die Lizensen teuer sind, darüber lässt sich streiten.
Die Software ist an sich schon relativ mächtig, verbunden mit externen Zugriff sogar deutlich komfortabler als andere Produkte auf dem Markt.
Eine Lizensübertragung ist bei mir Problemlos möglich gewesen. Sogar die Nutzung der 2 festen Lizensen auf einer anderen DS (CMS).
Zusätzlich bekommt man immer mal wieder günstige Paketlizensen. Im Vergleich zu anderen NAS Herstellen durchaus überlegen.

- Thema Produktivsystem: 70% der Nutzer dürften nur eine DS für Survaillance haben. Mich eingeschlossen.
Zumindest die, die es ein weinig Professionell machen, koppeln nicht beides, der Rest ist eh mehr Spielerei.

-Das Problem der Bewegungserkennung lässt sich ganz einfach mit "ordentlichen" Kameras minimieren. Auch die Einstellung in der Alarmierung. Die Software erkennt unnötige eMails recht gut, sodas nicht gleich 20eMails rausgeschickt werden.
Aber das ist nicht ein Problem der Software, sondern der Kamera, es gibt mittlerweile bezahlbare PIR Cams um die 280€.

Grundsätzlich sollte man aber eins bedenken: Synology ist ein NAS Hersteller, Surveillance ist ein Zusatzpaket. Wer es professionell haben möchte ist da falsch.
Zumindest habe ich bis 2014 keine solche Überwachungstechnik bei 2 bayerischen Automobilunternehmen eingebaut. Und die Kameras die ich in der Hand hatte, würde ich mir nicht ans Haus bauen.. da hängt dann ein Kleinwagen dran.:cool:
 

Percival

Benutzer
Mitglied seit
20. Jan 2018
Beiträge
5
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
1
Hallo BF68
Ich kann leider auch nichts technisch sinnvolles zu deinem Thread beitragen, aber vielleicht was Rechtliches:
Derzeit ist ja überall was von der DSGVO ( DatenSchutzGrundVerOrdnung ) zu lesen, dies betrifft auch dein Vorhaben.
In den Moment wo deine Kamera irgend eine Person erfasst/ filmt erhebst du personenbezogene Daten ( biometrische Daten ( Aussehen, Größe etc ) und verarbeitest sie auch ( die S-Station nimmt ja auf ). Wenn du dann auch noch per Email benachrichtigt werden willst machst du somit eine Weiterleitung an Dritte ( Dein Email-Provider ).Auch wenn du jetzt sagst: Hey die Mail geht ja an mich selbst.. doch rein theoretisch könnte ein " Fremder " diese Mail einsehen.

Problem an der ganzen Sache ist: als Betreiber der Videoüberwachung bist du der " Verantwortliche " und musst somit VOR der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die Einwilligung der betreffenden Person einholen. Das gestaltet sich in Praxis extrem schwer wenn du
A: gar nicht zu Hause bist. B: Selbst wenn du zu Hause bist, wie soll der " Besuch" einwiligen wenn er dein Grundstück noch nicht betreten hat.
Das doofe daran ist: du musst diese Einwilligung schriftlich haben, ein Schild mit Videoüberwachung ist keine Einwilligung. Wenn es blöd läuft sagt derjenige: Watt für ein Schild ? Hab ich nix von gesehen. dann steht Aussage gegen Aussage.

Klassisches Beispiel sind die Pop-Ups etlicher Websites: Diese Website verwendet Cookies zur Analyse von Websitezugriffen/Marketingmaßnahmen. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.
Dein Klick auf " ich stimme zu oder OK wird protokolliert und damit hast du der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zugestimmt( eine IP-Adresse gilt als personenbezogene Daten )

Deswegen haben ja auch Dashcams Videos keine Erlaubnis und etliche Youtúber die ihre Fahrten filmen und veröffentlichen haben deshalb auch Post von den jeweiligen Landesdatenschutz behörden bekommen.
Ausnahme wäre hier eine Verpixelung, doch damit wäre dein gewünschter Zweck gleich Null. Wie willst du einen " Einbrecher " überführen, wenn du ihn verpixeln musst.

Das soweit von mir als Einwurf, ich hoffe andere können technische Vorschläge unterbreiten.

Gruß
Perci
 

servilianus

Benutzer
Mitglied seit
26. Dez 2017
Beiträge
898
Punkte für Reaktionen
244
Punkte
63

Synchrotron

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
13. Jul 2019
Beiträge
5.104
Punkte für Reaktionen
2.069
Punkte
259
Die DSGVO gilt im engeren Sinn nur für Unternehmen, mit gewissen Erleichterungen für kleine Unternehmen / Einzelunternehmer.

Die Regelungen des Datenschutzes an sich gelten für jeden, auch für privates Aufzeichnen, Speichern, Weitergeben, Veröffentlichen etc.

Das Dashcam-Beispiel zeigt zumindest rechtlich Grenzen: Anlassloses Aufzeichnen (also das Ding läuft los, sobald ich entriegele, oder sogar auf dem Parkplatz) ist nicht zulässig, auch dann nicht, wenn die Aufzeichnung in einem Loop wieder gelöscht wird. Zulässig ist die Aktivierung der Dashcam bei Vorliegen eines Anlasses. Das ist jetzt unabhängig davon, dass es in der Praxis vermutlich schwer fällt, Fall 1 von Fall 2 zu unterscheiden.

Bei Überwachungstechnik auf dem eigenen Privatgrundstück ist die Kamerapräsenz immer „anlasslos“, auch wenn sie mit anderen Auslösern gekoppelt sind. Daher ist die Ausrichtung wichtig: Sie darf nach innen gucken, oder so, dass sie nur privates Gelände bestreicht. Anderes Leute Eigentum ist tabu, ebenso öffentlicher Raum. Wenn sich mehrere Eigentümer einig sind, geht es, ebenso wenn sich z.B. Vermieter und Mieter einig sind. Ein Mieter kann überwachen, ein Vermieter ohne Zustimmung des Mieters nicht. Ganz speziell wird es an Arbeitsplätzen, das führt hier deutlich zu weit.

Dass automatisch erfasst wird, wer den halböffentlichen Raum des privaten Grundstücks betritt, wird akzeptiert, vorausgesetzt, die Überwachung ist erkennbar angezeigt (Hinweisschilder).

Rechtliches ist ein Aspekt. Mir ist allerdings das Zusammenleben mit meinem Umfeld wichtiger - also redet man miteinander. Das Beispiel von der Gartenanlage finde ich super; da wurde eine Lösung gefunden, mit der andere Leben können, wenn sie den Garten nutzen, und einen Vorteil davon haben, wenn sie ihn eher nicht nutzen.
 

mavFG

Benutzer
Mitglied seit
06. Jan 2016
Beiträge
1.345
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
58
Letzen Endes sollte man sich im Klaren sein, was man mit der Überwachung erreichen will.
Geb ich tueres Geld für die Kameras aus um dann Fotos zu haben, die ich zum teil gar nicht richtig nutzen kann.
Bsp: Wird bei uns eingebrochen, hab ich zwar die Fotos der Personen, machen kann ich aktuell erstmal gar nix. Wenn ich die veröffentliche, bekomme ich mehr Probleme als Nutzen davon zu tragen. Bis die Polizei sie freigeben darf, naja.. Das dauert.
Da wäre es Sinnvoller, das Geld in mechanische Einbruchhemmer zu investieren.

Die Gartenanlage ist ein ausgewogener Kompromiss.
Unsere DS mit USV liegt im Keller der Laube (Stein mit Stahltür).
Unsere Garten und 4 weitere haben eine LGB-Bahn, die Waggons und Gerätschaften sind zwar im Wintermonat alle direkt zu Hause, aber Schienen und Co lassen sich nicht abbauen.
Die letzten Einrüche waren 2011, von sogenannten Einbruchsbanden. Jedoch waren 2017 im März ein paar halbwüchsige in der Nacht unterwegs, sind über die Zäune geklettert und haben knapp 34T€ Vandalismusschäden hinterlassen, Nix gestohlen, nur zerstört.
Glücklicherweise gab es ein paar Aufnahmen und die Polizei kannte die Jugendlichen schon namentlich..
Es wird auch trotzdem geschaut, das von Oktober bis Mai einmal die Woche jemand nach dem rechten schaut. Der Garten ist halt sehr abgelegen.

Ich sehe es ähnlich wie Synchrotron: egal was am Ende alles möglich ist, einer könnte ein Problem haben und das Zusammenleben ist gefährdet..
 

Synchrotron

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
13. Jul 2019
Beiträge
5.104
Punkte für Reaktionen
2.069
Punkte
259
Na, dann ist es ja ganz einfach: Videoüberwachung an Bahnanlagen ist in Ordnung, kennen wir ja alle ;-)

Glückwunsch zur LGB, schönes Hobby !
 

mavFG

Benutzer
Mitglied seit
06. Jan 2016
Beiträge
1.345
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
58
sry, nicht mein Hobby.. Schwiegervater.. :p
 

Percival

Benutzer
Mitglied seit
20. Jan 2018
Beiträge
5
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
1
Hallo Synchroton und sorry fürs Offtopicim Thread, aber:

Sicher ist die DSGVO mehr auf Unternehmen zugeschnitten, dennoch ist das Ziel des Datenschutzes private personenbezogene „Daten „ zu schützen.
Für wen gilt dies: Grundsätzlich für jeden, wenn die oben genannten „ Daten „ verarbeitet werden.
Falls du mir nicht glaubst: https://dsgvoinfo.de/fuer-wen-gilt-die-dsgvo/

Was im Falle einer Videoaufzeichnung passiert wenn diese Richtung öffentlicher Gehwege/ Strassen/ Plätze zeigt und Teile davon aufnimmt.
Im ersten Post wurde die Richtung erwähnt:
1.Blick auf den Hauseingang Richtung Grundstücksgrenze am öffentlichen Gehweg.

Deswegen mein Einwand dazu und wer mag kann sich hier informieren.
https://www.sei-sicherer.de/videoueberwachung-was-dabei-zu-beachten-ist/

Soviel zum Thema gefährliches Halbwissen :cool:


@mavFG
Dein Schwiegervater hat ein tolles entspannendes Hobby und ich hoffe das die Bahn nicht dem Vandalismus zum Opfer fällt.

Grüße
Perci
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
 

Kaffeautomat

Wenn du das Forum hilfreich findest oder uns unterstützen möchtest, dann gib uns doch einfach einen Kaffee aus.

Als Dankeschön schalten wir deinen Account werbefrei.

:coffee:

Hier gehts zum Kaffeeautomat