Planung Warum Überwachung mit Kamera´s ?

O.Berg

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Moin Forumgemeinde,

ich schlage mich zur Zeit mit dem Thema rum, ob ich mein Grundstück mit Kamera´s ausrüsten. Bevor ich da viel Geld investiere, würde ich gern von den Leute wissen, die Ihr "privat" Grundstück mit Kamera´s ausgerüstet haben.
Den es gibt ja auch das Problem das es nicht nur abschrecken soll, sondern das es auch Aufmerksamkeit erzeugt. Den wenn jemand sein Grundstück mit Alarm und Überwachungstechnik aufrüstet, da gibt es vielleicht was zu holen und dann werden erst recht die gebetene Gäste eingeladen.

Nun lurz was überwacht werden soll. Das ist eigentlich nur das Carport wo das Fahrzeug steht und somit auch der Eingangsbereich.

Würde mich freuen über zahlreiche Pro´s und Contra´s.

Gruß
 

Thorfinn

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Kein Alarm ohne Alarmplan.
Wenn du etwas überwachst und die Überwachung Alarme generiert musst du vorher dir Gedanken machen "Was soll passieren wenn".

TV-Überwachung kann einen Präventiveffekt haben. Das können Dummies aber auch.
Im Proff Bereich nutzt man ccTV hauptsächlich um Alarme zu verifizieren - also mittels ccTV nachzuschauen ob das nun ein streunender Hund, Katze, Igel, Dachs etc. oder wirklich ein ernstzunehmender Angreifer ist.
 

mamema

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abgesehen davon, es gibt gesetzliche Rahmenbedingungen. Mein Nachbar fühlt zum Beispiel sein Blockwartverhalten, die ganze Strasse abzufilmen sei ohne Konsequenzen möglich. Er wird dazulernen müssen.
 

peterhoffmann

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Grundsätzliches (keine Rechtsberatung, nur eine Meinung):
Bei einem privaten Grundstück hast du grundsätzlich das Problem, dass du die Grundstücksgrenzen im Kamerabild penibel beachten musst. Nicht nur zu anderen Nachbarn, sondern auch zur Straße (öffentlicher Raum). Dazu kommt das "Gefühl" vom Nachbarn, sprich es reicht schon, wenn der Nachbar das Gefühl haben kann, dass deine Kamera seinen Lebensbereich filmen könnte (Thema Überwachungsdruck).

Je nach Grundstücksgröße ist man somit mehr oder weniger, aber meistens wohl stark eingeschränkt.

Nutzen von Kameras:
Niemand schaut live 24/7 zu (außer im Weißen Haus). Daraus ergibt sich, dass bei einem Einbruch du am Ende (vielleicht) bewegte Bilder vom Täter hast, was dir aber eher nichts nutzt, da der in den meisten Fällen sein Gesicht nicht zeigt.
Wenn Kameras, würde ich daher nur auf Kameras bzw. eine Software setzen, die Menschen erkennt und dich dann sofort benachrichtigt. Dies kann aber nervtötend sein, da z.B. tagsüber der Postbote kommt, dann der Paketfahrer, usw.

Mein Tipp:
Täter suchen das schwächste Glied, sprich wo gibt es voraussichtlich am meisten zu holen, gepaart mit der Zugänglichkeit und dem kleinsten Risiko erwischt zu werden. Denke wie ein Einbrecher, begutachte die Häuser deiner Nachbarn, die ganze Siedlung, deine Position in dieser, sowie dein Grundstück/Haus. Je nach Ergebnis dieser Analyse kannst du Veränderungen vornehmen, um dich und dein Haus in der Beliebtheitsskala nach hinten zu schieben. So hart es klingt: Der Einbruch beim Nachbarn ist einem immer noch lieber als bei einem selbst.
 
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c0smo

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Würde mich freuen über zahlreiche Pro´s und Contra´s.
Welche Contras?
Jede Maßnahme einen Einbrecher abzuschrecken, ist eine gute Maßnahme! :)
Wie das ganze umgesetzt wird und mit welcher Technik, darüber lässt sich diskutieren.

Meine Nachbarn interessieren mich erstmal nicht. Ich rede von einer privaten Grundstücksüberwachung, idealerweise mit Haus.

Lasst euch bloß nicht von irgendwelchen DSGVO gedöns einschüchtern. Die reguliert den gewerblichen Bereich. Privat ist fast alles Grauzone und individuell für den Einzelfall zu prüfen!
 

Stationary

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Meine Nachbarn interessieren mich erstmal nicht. Ich rede von einer privaten Grundstücksüberwachung
Sollten sie aber… BGH, Urteil v. 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09. Dort wurde kein Problem erkannt, weil das Nachbargrundstück nicht erfaßt wurde. Tust Du das aber, hast Du ein Problem.

Das Problem mit den Persönlichkeitsrechten kannst Du aber auch schon auf Deinem eigenen Grundstück bekommen. Deine Besucher oder beispielsweise der Postbote müssen über die Überwachung eigentlich informiert werden; also müßten rechtlich betrachtet an der Überwachungsgrenze (Grundstücksgrenze) deutliche Kennzeichnungen angebracht werden.
 
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c0smo

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Bitte lies genau was ich geschrieben habe. Ich rede von meinem Haus und meinem Grundstück! Ich sage nichts von Nachbarn oder öffentlichen Raum!
Und wenn du mir mit Urteilen kommst, hat das erstmal nichts mit meinem Grundstück, meinen Bedürfnissen oder meinem berechtigten Interesse zu tun, das jederzeit geprüft und von Gericht zu Gericht anders ausgelegt werden kann.

Da dieses Thema alles andere als einfach ist und oftmals Fallbezogen, gehe ich hier auch nicht näher darauf ein.
Aus eigener Erfahrung, sowohl privat als auch 12 Jahre beruflich im Videoüberwachungsbereich, kann ich dir sagen, dass es nicht immer so schlimm ist, wie es viele darstellen.
Wie gesagt, im Privatumfeld ist viel Grauzone und bedarf oft einer Einzelprüfung, im Gegensatz zum gewerblichen und öffentlichen Raum. Hier ist alles klar geregelt und wird auch geprüft und überwacht!

Hier ein kurzer Überblick der die wichtigsten Punkte zusammenfasst.

https://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtliche-Grundlagen/Videoueberwachung
 

Stationary

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Ja, Dein kurzer Überblick weist recht deutlich auf die Persönlichkeitsrechte Dritter auch bei der Überwachung des eigenen Grundstückes und Hauses hin und stellt die Abwägung der Verhältnismäßigkeit in den Vordergrund:

In jedem Fall sollte vor dem Einsatz einer Videoüberwachung geprüft werden, ob diese in Abwägung der berechtigten Interessen des Eigentümers, der z.B. sein Grundstück vor rechtswidrigen Übergriffen von außen schützen möchten, und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Personen, die in den überwachten Bereich eintreten oder eintreten wollen, verhältnismäßig ist. Es sollte grundsätzlich hinterfragt werden, ob den möglicherweise zu erwartenden Beeinträchtigungen (z.B. Straftaten, Angriffe auf Personen oder den Wohnbereich) nicht anders (z.B. durch eine Alarmanlage, zusätzliche mechanische Absicherungen, Sicherheitspersonal) begegnet werden kann.

Hatte ich ja auch schon oben geschrieben. Der BGH hat im genannten Fall für den Betreiber (oder genauer für den Installateur) der Videoüberwachung entschieden, weist aber ebenfalls deutlich darauf hin, daß die Persönlichkeitsrechte Dritter ein hohes Gut sind. Deshalb ist die Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich ist und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Ein Unterlassungsanspruch kann bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen („Überwachungsdruck“).
Damit bedarf das Ganze eigentlich immer einer gründlichen Einzelfallprüfung.
 

c0smo

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also müßten rechtlich betrachtet an der Überwachungsgrenze (Grundstücksgrenze) deutliche Kennzeichnungen angebracht werden.
Ich lerne ja immer wieder gerne dazu! ;)
In welchem Gesetzestext steht das?

Wir reden schon von einem privaten Grundstück?

Ich bin jetzt raus aus dem Thema ;)
 

RichardB

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Ich rede von meinem Haus und meinem Grundstück!
Und was ist mit meinem Haus und meinem privaten Grundstück? Wenn Du mein Nachbar bist, kannst Du mir garantieren, dass Deine Kameras auch nicht den kleinsten Teil meines privaten Grundstückes überwachen, oder zufällig aufnehmen, wann ich aus meiner Garage raus- und an Deiner vorbeifahre?
Abgesehen davon gibt es auch privat theoretisch keine Grauzonen. Wenn Du auch nur Teile meines Grundstücks filmst, bist Du fällig. Und glaube mir, wärest Du mein Nachbar und ich würde das feststellen, würde ich mit den schwersten Kalibern auf Dich feuern, die das Recht erlauben (und ich habe gute Anwälte).
Sorry, das musste jetzt sein!
 
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Kurt-oe1kyw

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Ein interessantes Thema, Schade das es bei euch in Deutschland so kompliziert ist.
Bei uns in .at ist es derzeit noch relativ einfach denn die wichtigste Frage bei uns lautet:

Findet eine Aufzeichnung vom Film/Bild/Videomaterial statt:
JA ---> Auflagen und Bedingungen beachten
NEIN ---> "Livebilder" OHNE AUFZEICHNUNG ---> relativ problemlos, ABER auch die Hinweise beachten.


https://www.dsb.gv.at/download-links/fragen-und-antworten.html
https://www.wirtschaftsanwaelte.at/rechtliche-grundlagen-fur-videouberwachung/
https://www.kt.at/videoueberwachung-in-oesterreich-aktuelle-rechtsprechung/
Um die eigentliche Frage vom TO zu beantworten, kann ich dir nur sagen wie es bei uns abgelaufen ist.
Mehrparteienhäuser mit mietbaren Garagenplätzen.
Einbrüche, Verunreinigungen, Vandalismus, täglich Abladen von Sperrmüll usw usw, dann wurde vor ein paar Jahren ein Projekt gestartet und die Mieter wurden befragt ob sie an einem Projekt für Videoüberwachung teilnehmen möchten.
Die Mehrheit hatte keine Bedenken.
Es wurden ~ 90 Kameras installiert in den Garagen, Keller, Gängen, selbst im Aufzug/Lift usw. jeder Zentimeter wurde dabei erfasst.
Fazit:
Schlagartig haben alle "unguten" Vorfälle aufgehört. Seit Jahren nicht ein einziger Vorfall mehr. Nix, nafda, aus und vorbei.
Läuft jetzt seit fast 10 Jahren hier bei uns:
https://www.vienna.at/kameras-im-wiener-gemeindebau-mehr-videoberwachung/1378393
 

Stationary

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In welchem Gesetzestext steht das?
Das ergibt sich aus den Persönlichkeitsrechten jedes Einzelnen, die auch im privaten Umfeld, bzw. auch im Umfeld privater Überwachung, einen hohen Stellenwert genießen.

“Grundsätzlich dürfen Sie eine Überwachungskamera auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus an beliebiger Stelle anbringen. Dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel halten sich hier vertraute Personen auf. Nicht zu vergessen ist aber, dass jede Person per Gesetz ein Persönlichkeitsrecht genießt, welches sie vor Überwachung schützt. Das bedeutet, Sie müssen jede Person über die Anbringung der Kamera in Kenntnis setzten, die Ihr Grundstück betritt. Eine einfache Lösung ist hier, ein Schild mit dem Hinweis aufzuhängen, dass ihr Grundstück videoüberwacht wird, wie es auch viele Geschäfte mit kleinen Aufklebern an der Eingangstür machen.“

Ich habe auch nicht gesagt, daß Du unbedingt Schilder aufhängen mußt (ich sagte „müßte“), Du kannst natürlich auch anderweitig alle Deine Besucher informieren.

„Eine unerlaubte Videoüberwachung – sei es privat oder auf dem Firmengelände – kann hohe Kosten und Strafen mit sich bringen. Jede Person hat ein Persönlichkeitsrecht. Wird dieses Recht nicht eingehalten, können Personen auf Unterlassung und auf Schadensersatz klagen. Bei der Unterlassung fordert die betroffene Person, dass sämtliche bereits aufgenommene Videos gelöscht werden. Zudem gilt die Regel, dass ab sofort keine Videoüberwachung über seine Person an diesem Ort mehr durchgeführt werden darf. Sollte es dennoch passieren, können wiederum höhere Strafen folgen.“

Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß hier nicht unterschieden wird, ob es sich um echte, funktiomierende Kameras handelt, oder um Attrappen. Selbst eine Kameraattrappe, die auf das Nachbargrundstück gerichtet ist, gibt dem Nachbarn die Möglichkeit eine unerlaubt Videoüberwachung anzuzeigen.

Quelle: https://www.kriminalberatung.de/rechtslage-videoueberwachung/

Oder um von Deiner Abus-Seite zu zitieren:

1. Rechtmäßigkeit:​

Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben.
 


 

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