Das Problem wird halt nur sein, dass es laut Händler ja keine andere Lösung gibt, wie mir das Geld zu erstatten. Ich befürchte auch, dass es für den Händler eben zulässig ist, einen Abschlag für die Nutzung zu verlangen. Die Höhe ist natürlich ein Streitthema.
Aber die Frage ist ja eben, ob...