DS213j – Sonos Musik Stream und Sony/Samsung TV Video Stream bricht ab

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schoemoe

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Aus meiner Erfahrung können alle, nur eins oder ein paar der Sonos-Geräte per WLAN oder per LAN an das Netzwerk angebunden werden. Das spielt keine Rolle. Hauptsache, die sehen sich (gleicher Adressbereich, gleicher Informationsverbund).
 

jugi

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Zu dem Kabel: eigentlich nicht.
 

eldudness

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So, scheint als gibt es langsam Licht im dunkeln …

Der Synology Support hat sich, nach x-fachem reminden, endlich dazu durchgerungen mir zu Antworten:

Bitte entschuldigen Sie die lange Reaktionszeit!

Wir erhielten soeben eine Rückmeldung bezüglich Ihrer Logfiles aus der Entwicklungsabteilung. Es scheint als sei die Netzwerkkarte defekt. Daher schlagen wir Ihnen vor, die DiskStation zu tauschen. In diesem Fall bitten wir Sie uns Ihre Lieferanschrift und eine Rufnummer mitzuteilen und uns zu bestätigen, dass Sie für die Transportkosten der defekten DS213j zu unserem RMA Lager in UK aufkommen. Sobald Sie uns Ihre Anschrift bestätigt haben, leiten wir den Austausch ein.

Das Synology nach dieser lausigen Support-Leistung und einem offensichtlich vom Werk aus defekten Gerät auch noch Geld verlangt, schlägt dem Fass den Boden raus … Ich habe noch selten so eine lausige Kundenpolitik gesehen.

Wie dem auch sei, ich danke euch vielmals für eure Bemühungen und eure Hilfe.
 

jugi

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Gut das es sich immerhin aufgeklärt hat :)

Der Support von Synology lässt leider tatsächlich sehr rapide nach, gerade bei den "j"-Modellen kann man kaum noch von Support sprechen (* was ich hier so im Forum lese, keine eigene Erfahrung). Zum Glück kostet ein Paket nach UK heutzutage auch nicht mehr viel.
 

Frogman

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eldudness

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@Jugi
Natürlich geht es mir hier nicht um die Paket-Kosten, das ist eine Frage der Firmenpolitik.

@Frogman
Weil es noch nie zuverlässig funktioniert hat seit ich die Synology habe? Und weil keine äusseren Einflüsse meinerseits dafür Verantwortlich sein können …
Und ob es ab Werk oder nachträglich kaputt gegangen ist spielt überhaupt keine Rolle. Fakt ist dass es innerhalb der Gesetzlich vorgeschriebenen 48 Monate Garantie kaputt gegangen ist. Und Synology verlangt nun von mir Geld dass sie ihrer Garantieleistung nachkommen können. Vermutlich ist das sogar gegen das Gesetz da sie ihren Teil des eingegangen Kaufvertrages nicht einhalten. Bezahlen werde ich es wohl trotzdem müssen da ich sonst nie eine funktionierende Synology besitzen werde …
 

Frogman

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...
Und ob es ab Werk oder nachträglich kaputt gegangen ist spielt überhaupt keine Rolle. Fakt ist dass es innerhalb der Gesetzlich vorgeschriebenen 48 Monate Garantie kaputt gegangen ist. Und Synology verlangt nun von mir Geld dass sie ihrer Garantieleistung nachkommen können. Vermutlich ist das sogar gegen das Gesetz da sie ihren Teil des eingegangen Kaufvertrages nicht einhalten. Bezahlen werde ich es wohl trotzdem müssen da ich sonst nie eine funktionierende Synology besitzen werde …
Meine Güte, Du solltest Dich informieren...
Es spielt grundsätzlich sehr wohl eine Rolle, wann etwas kaputt geht. Aber zunächst einmal solltest Du verstehen, dass Du einen Kaufvertrag mit einem Händler eingegangen bist und nicht mit Synology - und der Händler ist an die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung gebunden (umgangssprachlich immer noch Gewährleistung genannt, wie sie früher geregelt war). Diese Sachmängelhaftung sichert ausschließlich eine Mängelfreiheit bei Kauf zu - nicht, wie oft angenommen, eine Haftung für Defekte, die während der zwei Jahre auftreten. Garantie ist in keiner Weise gesetzlich vorgeschrieben - wenn Hersteller eine Garantie aussprechen, ist das eine freiwillige Mehrleistung, deren Umfang sich aus den Garantiebestimmungen ergeben (die aber bspw. nicht immer die Übernahme von Versandgebühren enthalten, wenngleich das aus Kulanz oft getan wird)! Kurzum: Wenn also seit dem Kauf noch keine 2 Jahre vergangen sind, ist zunächst der Händler Dein Ansprechpartner!
Und bei der Sachmängelhaftung gibt es gesetzlich die Beweislastumkehr nach 6 Monaten - bis zu diesem Zeitpunkt wird bei einem Defekt davon ausgegangen, dass der Defekt bereits ab Werk bestand und Du bekommst problemlos Ersatz. Nach den 6 Monaten steht juristisch gesehen Dir die Pflicht zu nachzuweisen, dass überhaupt ein Defekt vorliegt und falls ja, dass dieser bereits ab Werk vorlag. Wenn letzteres erfüllt ist, dann haftet der Händler dafür, falls nein, haftet der Händler nicht - in diesem Fall können u.U. Garantien des Herstellers greifen... wobei dann das oben Gesagte zum Umfang der Garantie wieder greift.

So, und alles, was über diese juristischen Vorgaben hinausgeht, ist Kulanz - und sicherlich tut ein Unternehmen gut daran, in diesem Punkt nicht allzu zurückhaltend zu sein. Wenn Du aber eine neue DS bekommst und dafür nur Versandkosten zu tragen hast, ist das durchaus angemessen.
 
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goetz

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Hall9o,
Dein Missmut ist ja verständlich aber jetzt haust Du einiges durcheinander. Vertragspartner ist Dein Händler und die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre (in D). Der Händler ist Dein direkter Ansprechpartner um Deinen Gewährleistungsanspruch wahr zu nehmen. Gleichzeitig hast Du die Möglichkeit die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, aber zu seinen Bedingungen. Welchen Weg Du gehst mußt Du entscheiden.

Gruß Götz
 

eldudness

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Zum Glück wohne ich in der Schweiz und da ist die Garantieleistung etwas anders geregelt ;) Dass ich meinen Händler kontaktiere ist sowieso klar … Dann sollen die sich mit den Synlogy-Fritzen rumschlagen.
 
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eldudness

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Hall9o,
Dein Missmut ist ja verständlich aber jetzt haust Du einiges durcheinander. Vertragspartner ist Dein Händler und die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre (in D). Der Händler ist Dein direkter Ansprechpartner um Deinen Gewährleistungsanspruch wahr zu nehmen. Gleichzeitig hast Du die Möglichkeit die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, aber zu seinen Bedingungen. Welchen Weg Du gehst mußt Du entscheiden.

Das stimmt wohl … Ich werde sicher meinen Händler kontaktieren.
 

Frogman

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Zum Glück wohne ich in der Schweiz und da ist die Garantieleistung etwas anders geregelt..
Und um das noch zu ergänzen: Dein Wohnort ist nicht relevant, sondern der steuerrechtlich eingetragene Standort des Händlers. Liegt der auch in der Schweiz, dann gelten tatsächlich die weiter gefassten Regeln der Schweiz.
 

jugi

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…es ist aber unabhängig von der gesetzlichen Lage nicht gerade guter Support, wenn man erstmal so ne Mail vorn Latz geknallt kriegt.
Andere handhaben das doch auch mit kostenlosem Versand. Jedenfalls ist das meine Erfahrung mit teils sogar mit von mir kaputtgespielter Hardware.
 

Frogman

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Daher meine letzte Bemerkung in Post #27. Und sicherlich spielt dabei auch eine Rolle, wie gefestigt die Marktsituation eines Anbieters ist bzw. welche Interessen er hat, Kunden langfristig zu binden... Es bleibt jedem überlassen, hieraus seine Schlüsse zu ziehen.
 

eldudness

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Nach dem ich nun endlich einen neue Synology erhielt war das Problem immer noch vorhanden. Somit konnte es wohl nicht wie vom Support diagnostiziert, eine defekte Neztwerkkarte sein.
So machte ich mich hinter die restliche Installation. Das Problem scheint nun gelöst!

Dank diesem Artikel: http://www.tuxone.ch/2013/07/swisscom-multicast-im-lan.html habe ich mir zwei neue Switches zugelegt, was eine starke Leistungsteigerung nach sich zog. Ebenfalls war noch an einem Ort ein altes Ethernet Kabel montiert, kein Kat.5. Dann habe ich den alten Router (Centro Grande von Swisscom) durch die neue «Internet Box» von Swisscom ersetzt welcher ebenfalls Leistungstarker ist. Ebenfalls habe ich den Sonos Boost komplett entfernt und lasse die ganze Anlage nur noch über das bestehende WLan laufen.

Nun habe ich jedoch das Problem dass Streams ab der Synology nicht auf Surround laufen. Weder die Musik noch Filme … Da werde ich aber wohl nochmals den Sonos Support kontaktieren.

Vielen Dank für eure Hilfe
 
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