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Und ob es ab Werk oder nachträglich kaputt gegangen ist spielt überhaupt keine Rolle. Fakt ist dass es innerhalb der Gesetzlich vorgeschriebenen 48 Monate Garantie kaputt gegangen ist. Und Synology verlangt nun von mir Geld dass sie ihrer Garantieleistung nachkommen können. Vermutlich ist das sogar gegen das Gesetz da sie ihren Teil des eingegangen Kaufvertrages nicht einhalten. Bezahlen werde ich es wohl trotzdem müssen da ich sonst nie eine funktionierende Synology besitzen werde …
Meine Güte, Du solltest Dich informieren...
Es spielt grundsätzlich sehr wohl eine Rolle, wann etwas kaputt geht. Aber zunächst einmal solltest Du verstehen, dass Du einen Kaufvertrag mit einem Händler eingegangen bist und nicht mit Synology - und der Händler ist an die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung gebunden (umgangssprachlich immer noch
Gewährleistung genannt, wie sie früher geregelt war). Diese Sachmängelhaftung sichert ausschließlich eine Mängelfreiheit bei Kauf zu - nicht, wie oft angenommen, eine Haftung für Defekte, die während der zwei Jahre auftreten. Garantie ist in keiner Weise gesetzlich vorgeschrieben - wenn Hersteller eine Garantie aussprechen, ist das eine freiwillige Mehrleistung, deren Umfang sich aus den Garantiebestimmungen ergeben (die aber bspw. nicht immer die Übernahme von Versandgebühren enthalten, wenngleich das aus Kulanz oft getan wird)! Kurzum: Wenn also seit dem Kauf noch keine 2 Jahre vergangen sind, ist zunächst der Händler Dein Ansprechpartner!
Und bei der Sachmängelhaftung gibt es gesetzlich die Beweislastumkehr nach 6 Monaten - bis zu diesem Zeitpunkt wird bei einem Defekt davon ausgegangen, dass der Defekt bereits ab Werk bestand und Du bekommst problemlos Ersatz. Nach den 6 Monaten steht juristisch gesehen Dir die Pflicht zu nachzuweisen, dass überhaupt ein Defekt vorliegt und falls ja, dass dieser bereits ab Werk vorlag. Wenn letzteres erfüllt ist, dann haftet der Händler dafür, falls nein, haftet der Händler
nicht - in diesem Fall können u.U. Garantien des Herstellers greifen... wobei dann das oben Gesagte zum Umfang der Garantie wieder greift.
So, und alles, was über diese juristischen Vorgaben hinausgeht, ist Kulanz - und sicherlich tut ein Unternehmen gut daran, in diesem Punkt nicht allzu zurückhaltend zu sein. Wenn Du aber eine neue DS bekommst und dafür nur Versandkosten zu tragen hast, ist das durchaus angemessen.