- Mitglied seit
- 05. Nov 2015
- Beiträge
- 5.068
- Punkte für Reaktionen
- 2.258
- Punkte
- 259
Mal abgesehen davon das wir das Thema Toshiba Garantie hier schon das ein oder andere mal hatten: So ein "Unsinn" ist das nun auch nicht, sondern man kann anhand der Rückmeldung schon sehen wie die angeschriebenen Händler mit dem Thema Herstellergarantie umgehen.Das ist Unsinn, was darin geschrieben wird. Es gibt keine Garantie vonseiten des Händlers, nur ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch und in dieser Zeit muss der Händler die Herstellergarantie auch abwickeln.
Erst einmal: Der Händler muss nicht die Herstellergarantie abwickeln, sondern den - wie Du ja schon richtig geschrieben hast - gesetzlichen Gewährleistungsanspruch des Kunden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Im Fall der hier genannten Toshiba HDD der MG-Serie ist es halt so das Toshiba weder Endkunden, noch einem Einzelhändler, eine Garantie gewährt. Die Garantie wird nur gegenüber dem Großhandel, sprich den Toshiba Distributoren gewährt. Nur diese können Garantieansprüche gem. den Toshiba Garantiebedingungen gegenüber Toshiba in Anspruch nehmen.
Als Endkunde hast Du gegenüber Toshiba bei der MG-Serie keinerlei Garantieansprüche.
Egal ob OEM HDD oder z.B. Retail-Version. Du könntest Dich aber, wenn Dein 2-jähriger gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler abgelaufen ist, immer noch an Deinen Händler wenden und auf die 5-jährige Garantie von Toshiba verweisen. Dann liegt es im Ermessen des Händlers wie er damit umgeht. Er kann entweder:
a) alles ablehnen weil Dein 2-jähriger gesetzlicher Gewährleistungsanspruch abgelaufen ist
oder
b) sich mit seinem Vorlieferanten in Verbindung setzen und klären ob bereits dieser ein Toshiba Distributor ist und somit Garantieansprüche gegenüber Toshiba gelten machen könnte, oder ob es noch weitere Zwischenhändler gibt. D.h. nur der Händler der bei einem Toshiba Distributor die HDD bezogen hat, hat überhaupt die Möglichkeit über diesen Distributor Garantieansprüche gegenüber Toshiba anmelden zu lassen, bzw. über diesen Distributor in Anspruch zu nehmen. Anm.: Irgendwelche möglichen besonderen Vertragsvereinbarungen in der Lieferkette lasse ich mal außen vor.
In sofern sind die Rückmeldung der einzelnen Händler schon interessant - wobei das natürlich immer nur eine Momentaufnahme und Reaktion auf eine einzelne Anfrage ist.
Aber wenn z.B. eine Händler schreibt das er mit Herstellergarantien grundsätzlich, oder ggf. auch erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, nichts am Hut hat, weißt man schon mal das sich dieser Händler nicht dafür interessiert ob man als Kunde ggf. von der längeren Herstellergarantie noch profitieren könnte. (Nachtrag und Anm.: Das scheint in dem Fall auf Mindfactory zuzutreffen, denn die antworten ja mit: "Gerade Festplatten werden unsererseits nicht mit Herstellergarantien beworben. ...Wir geben Gewährleistung und handeln nur im Rahmen dieser.")
Wenn ein Händler z.B. schreibt: "Innerhalb der Herstellergarantie übernehmen wir die kostenfreie Abwicklung der Reklamation." ist die Wahrscheinlichkeit halt groß/größer das er sich innerhalb der Lieferkette darum kümmert das die Herstellergarantie zum tragen kommt und man als Endkunde dadurch einen Vorteil hat. Wie genau er das dann macht ist nicht das Problem des Endkunden.
VG Jim
Zuletzt bearbeitet: