Mal ein Update: Ein kleiner Auszug aus dem "Kleingedruckten" der
Nutzungsvereinbarung zur Grundstückserschließung von E.ON/Westconnect
5.1 Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann
erstmals 10 Jahre nach Abschluss mit einer Frist von 6
Monaten von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
...
10.1 Jeder Vertragspartner ist im Rahmen einer Einzel-
rechtsnachfolge berechtigt, die Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag jederzeit mit Zustimmung der je-
weils anderen Partei auf einen Rechtsnachfolger zu
übertragen.
...
11.2 Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Grund-
stückseigentümer Westconnect über diesen Umstand
infor mieren. Der Grundstückseigentümer verpflichtet
sich für den Fall, dass er die vertragsgegenständlichen
Grundstücke überträgt, insbesondere veräußert, dafür
Sorge zu tragen, dass der neue Eigentümer in diese
Nutzungsvereinbarung eintritt.
11.3 Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Grund-
stückseigentümer Westconnect rechtzeitig über diesen
Umstand informieren. Im Hinblick auf den Eigentums-
wechsel finden insoweit die Regelungen der §§ 578, 566
BGB Anwendung. Unabhängig davon ist der Grundstücks-
eigentümer verpflichtet, diesen Gestattungsvertrag im
Rahmen des Grundstückskaufvertrages auf den Erwerber
zu übertragen.
Außerdem lässt sich, lt. den Infos aus einem anderen Forum und der Nachfrage eines Users dort bei E.ON/Westconnect, diese sich per Grundbucheintrag (Grunddienstbarkeit) ihre Rechte absichern. Das konnte ich aber nicht verifizieren.
Vermutlich sind diese oder ähnliche Bedinungen auch bei anderen Anbietern möglich und/oder üblich, aber ich empfehle jedem sich auch das "Kleingedruckte" bei den Verträgen vor Vertragsabschluss genau durchzulesen.
Warum schreibe ich das hier noch einmal extra? Weil hier vor ein paar Tagen eine "Drückerkolonne" unterwegs war die den Leuten einen E.ON/Westconnect Glasfaservertrag - ich nenne es mal - "aufschwatzen" wollten, bzw. dies z.T. auch erfolgreich gemacht haben. Wie bei solchen "Haustür-Geschäften" leider immer mal wieder üblich spielte das "Kleingedruckte" dabei nicht wirklich eine Rolle.
Eine Anmerkung dazu: Ja diese Mitarbeiter machen auch nur ihren Job und das Wort "Drückerkolonne" ist halt der für solche Mitarbeiter eher übliche und umgangssprachliche Begriff.
Das ist jetzt nicht abwertend gemeint und bezieht sich nicht pauschal auf alle Leute die so eine Tätigkeit ausüben! D.h. viele solcher Mitarbeiter machen vermutlich/sicherlich ihre Job auch gut und spielen gegenüber möglichen Kunden auch mit offenen Karten.
Ich selber habe einen dieser Mitarbeiter bei mir recht schnell abwimmeln können, weil dieser dann doch recht schnell gemerkt hat das ich mich mit dem Thema bereits intensiver befasst habe und dazu wohl mehr Infos habe als er selber.
Am lustigsten fand ich den Satz von dem Mitarbeiter zu Anfang in dem er mir gesagt hat - Zitat:
€ 1.000 Euro schenkt ihnen ihr Bürgermeister und € 400 schenkt ihnen E.ON, sodass sie der Anschluss nichts kostet. Ja ne is klar. Der Bürgermeister schenkt mir € 1.000.
Anm.: Ich habe mich in den letzten Tagen mit einigen meiner Nachbarn unterhalten und habe daher auch mitbekommen wie bei denen die Gespräche abgelaufen sind. Das vorrangige Ziel war immer - am besten sofort - eine Unterschrift unter dem Vertrag zu bekommen. Die Kernaussage war immer das man ja rund € 1.500 geschenkt bekäme und einem das alles nicht kosten würde. Zumindest der Mitarbeiter der hier unterwegs war war auch recht hartnäckig, bzw. lies sich nicht so leicht abwimmeln. Aber ok auch das gehört zu seinem Job, bzw. vermutlich seiner Jobbeschreibung.
VG Jim