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bei uns in .at ist das relativ einfach geregelt.
VOR INBETRIEBNAHME ist der Behörde die Anlage zur Genehmigung zu melden, die Polizei hat bei uns damit gar nichts zu tun.
Wichtigster Punkt:
Erst bei digitalen AUFZEICHNUNGEN (!) wird die Anlage Meldepflichtig.
Solange nur "Livebilder" von den Kameras übertragen werden, OHNE Aufzeichnung ist es unproblematisch.
weitere Infos für .at <klick>
Aufpassen muss man bei uns insbesondere auch falls Arbeitsbereiche von Mitarbeitern Videoüberwacht werden sollen!
VOR INBETRIEBNAHME ist der Behörde die Anlage zur Genehmigung zu melden, die Polizei hat bei uns damit gar nichts zu tun.
Wichtigster Punkt:
Erst bei digitalen AUFZEICHNUNGEN (!) wird die Anlage Meldepflichtig.
Solange nur "Livebilder" von den Kameras übertragen werden, OHNE Aufzeichnung ist es unproblematisch.
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Aufpassen muss man bei uns insbesondere auch falls Arbeitsbereiche von Mitarbeitern Videoüberwacht werden sollen!
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