Tracking App

c0smo

Benutzer
Contributor
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
08. Mai 2015
Beiträge
7.488
Punkte für Reaktionen
1.654
Punkte
274
Vice versa! Du stellst Behauptungen auf und kannst sie nicht belegen.
Ich dagegen kann schlecht etwas aufzeigen, was nicht existiert.

Wie gesagt, Stammtischgelaber aller erster Güte!
 

sky63

Benutzer
Mitglied seit
19. Okt 2017
Beiträge
467
Punkte für Reaktionen
73
Punkte
28
Mir reicht es zu wissen das der BGH entsprechend geurteilt hat. Ob du das erst glaubst wenn du das Urteil gelesen hast oder nicht ist mir aber sowas...
 

c0smo

Benutzer
Contributor
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
08. Mai 2015
Beiträge
7.488
Punkte für Reaktionen
1.654
Punkte
274
Aha! Der BGH hat das geurteilt. Sicher das es nicht der EuGH war? Oder das Amtsgericht Buxtehude? Oder Homer Simpson?
Sorry.. Es wird immer abstruser!
 

c0smo

Benutzer
Contributor
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
08. Mai 2015
Beiträge
7.488
Punkte für Reaktionen
1.654
Punkte
274
  • Like
Reaktionen: Mahoessen

sky63

Benutzer
Mitglied seit
19. Okt 2017
Beiträge
467
Punkte für Reaktionen
73
Punkte
28
Ich wusste du würdest das Wort grundsätzlich nicht verstehen.

Im Übrigen. Aus dem von dir verlinkten Aufsatz.
"Es ist daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes gegen die Schutzrechte und Fürsorgepflicht der Eltern abzuwägen. Vorstellbar ist, dass eine solche Abwägung zugunsten der Eltern ausfällt, solange das Tracking nicht etwa heimlich erfolgt"

Vorstellbar. Möglicherweise. Unter bestimmten Vorraussetzungen
 
Zuletzt bearbeitet:

c0smo

Benutzer
Contributor
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
08. Mai 2015
Beiträge
7.488
Punkte für Reaktionen
1.654
Punkte
274
Und ich wusste, dass du das ganze Thema nicht verstehst.
Das "grundsätzlich" bezieht sich auf GPS Empfänger am PKW.
 
  • Like
Reaktionen: Mahoessen

sky63

Benutzer
Mitglied seit
19. Okt 2017
Beiträge
467
Punkte für Reaktionen
73
Punkte
28
Aus dem Urteil
"Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die heimliche Überwachung der „Zielpersonen“ mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist."

Das es in dem Fall um einen PKW geht und das eine Frau überwacht wurde und kein Kind spielt bei grundsätzlichen Feststellungen keine Rolle. Das gilt immer. Für alle. Italien Konstellationen. Es gibt kein Urteil "Cosmo darf sein Kind nicht Trcken" vom BGH. Der BGH hat grundsätzlich entschieden.
 

ottosykora

Benutzer
Mitglied seit
17. Apr 2013
Beiträge
8.859
Punkte für Reaktionen
1.147
Punkte
288
Ich arbeite mit Personen Tracking beruflich. Ich habe bei einem Test einmal vergessen dem Benutzer Passwort für die Abschaltung zu geben. Bin dann nur knapp einer Klage davon gekommen.
Personen Tracking sind persönliche Daten und die sind nun mal geschützt.
Schutz der persönlicher Daten ist nicht nach Alter gestaltet.
Dazu braucht es nicht extra Bestätigung dass es auch für Kinder gilt. Oder alle über 90 oder was auch immer.

Tracking von Fahrzeugen verhält sich ähnlich, aber je nach Einsatz ist so was vertraglich geregelt. Beispiel wären Einsatzorganisationen und ähnlich.
Jedenfalls müssen alle Beteiligten genau informiert sein.
 

ottosykora

Benutzer
Mitglied seit
17. Apr 2013
Beiträge
8.859
Punkte für Reaktionen
1.147
Punkte
288
Bitte zeig mir den Gesetzestext, in dem steht, dass ich mein Kind unter 14 Jahren, nicht tracken darf.
du darfst überhaupt niemanden tracken ohne sein Wissen und Einverständnis, so einfach ist es. Ob der jemand 6 Jahre ist oder 99 ist egal. Ausnahmen können natürlich durch ausführende Organe der Staatsmacht gemacht werden, aber privat geht so was gar nicht.

Genau so ist es zum Bsp mit Briefgeheimnis. Gilt formell etwa in allen Ländern des Weltpostverreins ähnlich. Das ist auch nicht auf irgendwelche Altersgruppen bezogen.
 

c0smo

Benutzer
Contributor
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
08. Mai 2015
Beiträge
7.488
Punkte für Reaktionen
1.654
Punkte
274
Aus dem Urteil
"Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die heimliche Überwachung der „Zielpersonen“ mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist."
Ok spielen wir weiter advocatus Diaboli.
Es geht hier um heimliche Überwachung!
Tja.. Die Richter sind schon ziemlich spitzfindig, nicht umsonst, bei so viel Stammtischwissen und haltlosen Behauptungen.

Aber mir jetzt latte. Mir sind hier zu viele Anwälte, Richter und Theoretiker unterwegs.

Noch ein paar Infos aus anderen Quellen. Komisch.. Ob die sich alle irren? 🤔

https://www.aok.de/pk/magazin/familie/kinder/gps-tracker-fuer-kinder-ist-das-eigentlich-erlaubt/#:~:text=Laut der Bundesnetzagentur verstoßen GPS,wenn es um Kinder geht.

https://www.familie.de/familienlebe...entlich-erlaubt-familie-de-jurist-klaert-auf/

https://www.netzwelt.de/handy-ortung/158005-handy-ortung-legal.html
 
  • Like
Reaktionen: Mahoessen

c0smo

Benutzer
Contributor
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
08. Mai 2015
Beiträge
7.488
Punkte für Reaktionen
1.654
Punkte
274
  • Like
Reaktionen: Mahoessen


 

Kaffeautomat

Wenn du das Forum hilfreich findest oder uns unterstützen möchtest, dann gib uns doch einfach einen Kaffee aus.

Als Dankeschön schalten wir deinen Account werbefrei.

:coffee:

Hier gehts zum Kaffeeautomat