+-Serie DS216+ irgendwie offline

Alle Geräte der +-Serie. Geräte für kleinere und mittlere Unternehmen.

winnie022

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...alle vom "Shutdown-Fehler" betroffenen User ein neues NAS-II eventuell im Tausch auf Garantie erhalten...

sprach der Osterhase zum Weihnachtsmann als Ostersonntag und Heiligabend auf den selben Tag fielen..gesehen in meiner Kristallkugel ;)

lt. Hersteller ist es ja immer noch kein Hardwarefehler :(

Im Zirkus mußte für sowas Eintritt zahlen, und hier ist "all inclusive"

Habedieehre,

winnie
 

arghmage

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Wenn die 216+II nicht das Shutdownproblem hat, muß da ja auch noch lange nicht an der geänderten Hardware liegen, das könnte auch an der (beim Kunden) gereiften Software liegen.
 

prayer

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Da es ja nicht alle trifft, ich würde sogar wagen darauf zu tippen, dass es eher der kleinere Teil ist, ist vielleicht "nur" eine gewisse Charge an CPU´s oder sonstigen Bauteilen defekt. Einen Softwarefehler würde ich da relativ sicher ausschließen. Ich fahre meine NAS jede Nacht runter und jeden Morgen hoch und hatte beim Ausschalten noch keinen einzigen Hänger. Nur einmal hat sich die NAS während des Betriebs über den Tag aufgehangen. Seit dem nicht mehr.
 

Cairns

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Jeder der das Shutdown-Problem hat, muss einfach nur seine DS216+ als Gewährleitungsfall reklamieren und Ersatzlieferung (=Neugerät) fordern statt sich auf eine ungewisse Nachbesserung (=Reparatur) einzulassen.
Als Endverbraucher hat man das gesetzliche Recht die Ersatzlieferung verlangen und muss sich NICHT auf Nachbesserungsversuche einlassen.
Wenn das genug betroffene Kunden tun wird der Druck auf den Hersteller groß und es gibt schnell Lösungen...

Meine DS216+ ist bisher nicht abgestürzt. WennSie es tut, werde ich genau so handeln.
Vielleicht würde/wird das Problem erst mit der DS216+II gelöst.
 

prayer

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Sorry, aber das ist einfach nur falsch. Ein Anspruch auf Umtausch besteht nach Ablauf von 14 Tagen keiner mehr, sondern lediglich auf Nachbesserung. Nur, wenn diese fehlschlägt, kann, sofern möglich, ein Umtausch verlangt werden. Sonst nur Erstattung des Kaufpreises.
 

Cairns

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Hallo prayer,

es tut mir leid, dass ich Dich berichtigen muss, aber seit der Schuldrechtsreform vor einigen Jahren ist die Sachlage anders:

http://www.jura-basic.de/aufruf.php...d=Kaufvertrag_Nachlieferung >>Ersatzlieferung

Du kannst gerne auch noch andere Quellen checken.

Die Händler behaupten natürlich immer etwas anderes, aber wenn man seine gesetzlichen(!) Rechte kennt und nutzt, ist es manchmal einfacher.

Es ist mir ein Anliegen, dass das mehr Menschen wissen.
 

Tommes

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Es hat etwas gedauert, aber ich habe heut Antwort vom Support erhalten. Jeodch war diese für mich nicht sonderlich zielführend. Mein Interesse liegt vor allem darin zu erfahren, ob es sich um einen Hardwaredefekt handelt oder doch um einen behebaren Firmwarefehler, da dieser Fehler selbst unter DSM 6.0 7321 Update 6 noch sporadisch bei mir auftritt. Ich habe dem Support die Sachlage also nochmal geschildert und um Unterstützung gebeten. Sollte es auf einen Austausch hinaus laufen, wäre ja alles gut. Sollte sich Synology jedoch quer stellen, müsste ich den Weg über meinen Händler einschlagen, weshalb mir der Link von Cairns gerade recht kommt.

Ich werde weiter berichten, sobald ich erneut Antwort vom Support erhalte.

Tommes
 

Cairns

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@Tommes

Freut mich, wenn ich Dir ggf. helfen kann.
Nach meiner Erfahrung hören Händler spätestens dann auf von Verpflichtung zu Nachbesserungsversuchen zu reden, wenn man Ihnen den § 439 Abs. 1 BGB mal vorliest.

Eine fehlerfreie (ich halte einen Hardwarefehler bei bestimmten Chargen auch für wahrscheinlich) DS216+ würde mir ja reichen. Wenn ich eine DS216+II bekomme bei der das Problem behoben ist, wäre es mir auch recht.
 

sector

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Jeder der das Shutdown-Problem hat, muss einfach nur seine DS216+ als Gewährleitungsfall reklamieren und Ersatzlieferung (=Neugerät) fordern statt sich auf eine ungewisse Nachbesserung (=Reparatur) einzulassen.
Als Endverbraucher hat man das gesetzliche Recht die Ersatzlieferung verlangen und muss sich NICHT auf Nachbesserungsversuche einlassen.
Wenn das genug betroffene Kunden tun wird der Druck auf den Hersteller groß und es gibt schnell Lösungen...

Meine DS216+ ist bisher nicht abgestürzt. WennSie es tut, werde ich genau so handeln.
Vielleicht würde/wird das Problem erst mit der DS216+II gelöst.

Du musst dem Hersteller 3mal das Gerät reparieren lassen, erst dann kannst du vom Kauf zurücktreten, einen anderen Anspruch hast du Gesetzlich nicht.
Oder gibts nun einen anderen Stand? Früher war das mal so.
 
Zuletzt bearbeitet:

Juergen100

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Leider nun erstmalig bei der Austausch DS ein (der erste) Hänger beim Shutdown. Die Veränderung zum vorherigen Umfeld war lediglich der Einsatz einer ext. USB Festplatte, welche jahrelang an einer 213+ prima gelaufen ist. In den Logs ist kein Fehler zu erkennen, eine Hyperbackup Datensicherung auf die Platte ist einwandfrei durchgelaufen.
 

arghmage

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@Tommes

Freut mich, wenn ich Dir ggf. helfen kann.
Nach meiner Erfahrung hören Händler spätestens dann auf von Verpflichtung zu Nachbesserungsversuchen zu reden, wenn man Ihnen den § 439 Abs. 1 BGB mal vorliest.
Dann aber nicht § 439 Abs.3 vergessen. Wenn sich das Problem durch einen Patch/Hotfix beheben läßt, muß der Händler nicht austauschen (durch den Austausch würden im Vergleich zum Hotfix unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen).
Grad so kleine Boxenschieber werden wohl nicht so leicht Ersatz liefern, bei großemn Händlern wird es aber wohl keine Probleme geben.
 

Cairns

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@sector

Früher gab es die von Dir erwähnte Nachbesserungspflicht. Seit der Schuldrechtsreform hat man tatsächlich als Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung des Kaufvertrages durch Nachlieferung (=Neugerät im Austausch) oder durch Nachbesserung (=Reparatur) erfolgen soll.

Hier steht dazu der genaue Gesetzestext:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

@arghmage

Da hast Du völlig Recht. Allerdings wird Abs. 3 eher eng ausgelegt, da sonst die Wahlfreiheit in Abs. 1 sinnlos würde.
Ein beliebtes mir bekanntes Beispiel ist die korrekte Verweigerung der Nachlieferung wenn bei einen neuen Auto eine Glühbirne defekt ist...

Im Fall der DS216+ könnte der Händler mit den von Dir genannten Argumenten die Nachlieferung verweigern, WENN das Problem tatsächlich durch einen vorhandenen Patch gelöst würde.
Auf einen eventuellen zukünftigen Patch, der das Problem vielleicht löst muss imho niemand warten.

Er könnte auch verweigern, wenn alle DS216+ derzeit dieses Problem aufweisen würden und daher die Nachlieferung den Mangel nicht beseitigen KANN.

Im Prinzip kann die wiederholte Forderung nach Nachlieferung aus meiner Sicht am Ende Synology zwingen folgende Fragen verbindlich zu beantworten:

a) kann das Problem durch ein Softwareupdate definitiv gelöst werden und wenn ja, wann kommt das Update

b) sind alle DS216+ betroffen oder nur bestimmte Chargen

Mit diesen Aussagen wäre uns allen doch im Vergleich zum aktuellen Zustand sehr geholfen...
 

Puppetmaster

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Pass auf, du kommst noch auf deren schwarze Liste ;-)
 

Tommes

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a) kann das Problem durch ein Softwareupdate definitiv gelöst werden und wenn ja, wann kommt das Update

b) sind alle DS216+ betroffen oder nur bestimmte Chargen

Mit diesen Aussagen wäre uns allen doch im Vergleich zum aktuellen Zustand sehr geholfen...

Und genau das versuche ich grade aus Synology heraus zu kitzeln!
 

prayer

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zu b) würde ich sagen, dass nur bestimmte Chargen betroffen sind, da ich den shutdownbug noch kein einziges Mal hatte und sich die User mit dem Problem hier doch auf einen "überschaubaren" Kreis beschränkt.
 

Tommes

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@prayer
Nur wissen tut das keiner und ich bin es leid über Spekulationen zu diskutieren.
 

prayer

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Wenn es jedes Gerät betreffen würde, dann hätte ich das Problem auch. Hab ich aber nicht
 

arghmage

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Dann Greif ich dem Support mal vor. Wenn meine DS216+ in den Ruhezustand geht, dann blinkt gaaaaaanz langsam die grüne Status LED und sonst nichts. Das blinken haben die bestimmt extra soooooo langsam gemacht damit einem suggeriert wird das die DS gaaaaanz feste schläft :D
Mittlerweile kam mal eine Antwort vom Support. Vermutlich ist die Beschreibung in der Schnellanleitung veraltet.
Interessant, daß man es anscheinend selbst nicht so genau weiß :p Zum genauen Prüfen will der Support noch die debug.dat haben :rolleyes:

Zusätzlicher Tiop war noch, daß die DSM-Hilfe in der Weboberfläche aktuell sein sollte (kann ich derzeit aber nicht prüfen).
 


 

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