@ Swp2000
Auch hier ist es mal wieder wichtig den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu betrachten.. Die Gewährleistung geht nämlich nicht drei Jahre sondern nur die freiwillige Herstellergarantie
@ all: Gewährleistungsansprüche werden außerdem gegenüber dem Verkäufer und nicht dem Hersteller geltend gemacht (wie ich gerade nochmal gelesen habe).. Das sollten sich einige Verkäufer auch mal wieder bewusst machen bevor diese den Käufer vorschnell an den Hersteller weiterleiten.
Ein wenig OT: Jedoch -und da habe ich momentan die schlechte Erfahrung gemacht- gilt nach 6 Monaten allgemein bekannt "die Beweislastumkehr" und hier hat man als Kunde das Problem der Beweisführung ggf. Gutachten wenn Fehler nicht allgemein bekannt und sich Verkäufer zum Austausch weigert.
WD RED 4TB Platte nach 9 Monaten in der Diskstation gestorben. Händler wickelt das Problem über den Hersteller als Garantiefall ab und zu allem Überfluß habe ich auch noch eine OEM Platte die nicht als solche verkauft wurde.
Händler tauscht nur innerhalb der ersten 6 Monate bei Ausfall direkt aus. Ist auch logisch denn sie müßten dem Käufer beweisen das er den Schaden verursacht hat und da dies aufwendig ist, wird anstandslos getauscht.
Ergo: War mein letzter Hardwareeinkauf bei dem lokalen Händler. Da ist ja selbst der Kundenservice bei Amazon stets vorbildlich.
Und gerade mit dem letzten, wo der lokale Händler punkten könnte -versagt er völlig-, nämlich be deim Service am Kunden !!!
Ich warte nun schon seit 3 Wochen auf die Austauschplatte.
Sprich bei einem erneuten Defekt bin ich auf den Händler angewiesen. Ebenso macht ein Gutachten oder Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche bei einem Warenwert von knapp 170 EUR genau genommen gar keinen Sinn.
Auch das die Festplatte nicht als OEM verkauft wurde und auf der Webseite des Händlers die Herstellergarantie von 36 Monaten angegeben ist, sehe ich als Käufer zwar als Mangel der Kaufsache an, da Eigenschaften
zugesichert wurden, die die Festplatte garnicht besitzt, aber welcher normaler Mensch fängt da einen Rechtsstreit an......
Also gitl wie so oft, Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei paar Schuhe.
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