Intel Avoton in u.a. DS415+ von Hardware-Bug betroffen - Fortsetzung

Ramrod

Benutzer
Mitglied seit
21. Nov 2016
Beiträge
123
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Ich habe meine DS1815+ nun seit gerade einmal knapp 5 Monaten. Da ich die Kiste aber für einen Einsatz von 5 Jahren+ erworben habe (sie könnte ja auch weit darüber hinaus als reine Backupstation fungieren, wenn der CPU Bug diese Vorstellung nicht wie eine Seifenblase platzen lassen würde) und ich nun wie all die anderen auch verunsichert bin, wann, ob, wie und wo meine DS ausfallen könnte, bin ich nun ebenfalls am Überlegen wie ich dagegen vorgehe. Fühle mich nämlich auch mittlerweile etwas hinters Licht geführt, vor allem habe ich das Gerät ja quasi gegen Zyklusende erworben, d.h. gerade dann geht man ja davon aus, dass alles in Ordnung ist und nicht noch ein totgeschwiegener Bug plötzlich in aller Munde ist und einem den ganzen Spaß und die Freude an dem an für sich tollen Gerät versaut.


Habe mich nun in das Thema etwas eingelesen, wenn ich das richtig verstanden habe sieht es nun folgendermaßen aus:

1) Garantieverlängerung von 3 auf 4 Jahre.
2) Kein Datenverlust durch den Ausfall der CPU zu erwarten. Gut, es könnte natürlich dann trotzdem bei der Migration in ein Austausch-/Neugerät etwas schiefgehen.
3) Synology tauscht aus, aber nur über die englische Support-Emailadresse. Scheinbar bekommen hier einige Neugeräte, andere aber auch nur gebrauchte, modifizierte Geräte?
4) Habe mir ein paar rechtliche Klauseln angeschaut. Fakt ist, es liegt gemäß §437 des BGB tatsächlich ein Mangel vor, das lässt sich nicht bestreiten. Fraglich ist eben, wie der jeweilige Händler darauf reagiert. Im Normalfall muss er das Gerät aber zurücknehmen/austauschen/nachbessern etc., da dem Käufer dies per Gesetz zusteht, da gibt es keinerlei Diskussionen. Gut, die Händler werden natürlich versuchen sich da fein rauszureden, aber Gesetz ist Gesetz.


So, folgende Optionen:

1) Händler Besuch abstatten und vorsprechen.
2) Onlinebasis des Händlers kontaktieren und Fall schildern.
3) Kiste verkaufen -> enormer Wertverlust dank der super Geschichte!
4) Synology Deutschland kontaktieren (Düsseldorf ist gerade um die Ecke), wimmelt einen nach all dem was ich bisher gelesen habe aber scheinbar ab.
5) Über die englische Support-Emailadresse vorgehen. Wie sieht es hier denn im Allgemeinen aus? Hat das bei euch gut geklappt? Neugerät erhalten? Oder muss man befürchten eine alte ausgelutschte, instandgesetzte Kiste zugesandt zu bekommen?


Was muss ich Händler, Syno, wem auch immer eigentlich erzählen? Bin ich Rechenschaft schuldig, von wegen, ich nutze das Gerät ausgiebig 24/7 die Woche, CPU auf Daueranschlag? Oder spielt das keine Rolle? Was habt ihr denn erzählt? Emailserver, Cloud, zig Apps am Laufen, Kundendaten, zahlreiche und ständige Zugriffe von x Personen?


Und gibt es irgendwelche Infos wie stark die DS dauerbelastet werden muss, damit es zum Ausfall kommen könnte? Und sollte man hier von könnte oder doch eher wird sprechen? Oder kann man eher davon ausgehen, dass die Kiste nach 18-24 Monaten, ganz unabhängig von der Last, den Geist aufgibt? Tut mir leid, traue da den Herstellern keinen Meter mehr über den Weg! Ist ja klar, dass die davon sprechen, dass ein Defekt nur unter Umständen eventuell und vor allem nur unter enormer Last mal vorkommen könnte. Aber was ist, wenn die CPU auch ganz ohne Last oder mit nur sehr geringer/mittlerer stirbt und das Ganze, wie ich vermute, nur wieder eine Notlüge war, um Kosten zu sparen?!
Ich nehme mal stark an, dass man den Bug auch nicht per DSM Update halbwegs in den Griff kriegen kann, da die Geschichte ja ein Fertigungsproblem ist?
 

dil88

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Sep 2012
Beiträge
30.834
Punkte für Reaktionen
2.272
Punkte
829
Du solltest in diesem Thread zu allen Fragen Informationen finden. Ich weiß, dass er lang ist, aber ich müsste für einige Fragen auch suchen. Kurz die vermutlich wichtigsten Punkte: Einige Leute haben vom Händler ihr Geld zurück bekommen, aber mittlerweile wird meinem Eindruck nach primär über die englische Support-Adresse getauscht, was wohl gut funktioniert. Es scheint sinnvoll zu sein, in der Email darauf hinzuweisen, dass die DS unter Dauerlast hochproduktiv eingesetzt wird und insofern nicht ausfallen darf. Exakte Angaben dazu, unter welchen Last-Umständen der Avoton-Bug für einen Ausfall sorgt, sind mir weder im Allgemeinen noch im Hinblick auf Synology Hardware bekannt.
 

DSL-Hexe

Benutzer
Mitglied seit
01. Apr 2008
Beiträge
692
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
44
@Ramrod: Laut Aussage von Intel, könnte, muss aber nicht, bei intensiver Nutzung, Dauerlast 100% über längere Zeiträume Tage, Wochen, Monate, Jahre, Intel selber spricht 18 Monate Dauerlast 100% es zum Ausfall kommen, muss aber nicht.

Sorry, bin schon wieder weg.
 

megakeule

Benutzer
Mitglied seit
09. Sep 2011
Beiträge
211
Punkte für Reaktionen
3
Punkte
18
Intel sagt definitiv nichts von 100%. 18 Monate Dauerbetrieb reichen auch schon.
 

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Intel sagt definitiv nichts von 100%. 18 Monate Dauerbetrieb reichen auch schon.

Kommt wie immer nur Mist, Verdrehungen von Aussagen und dadurch Lügen von ihm. Und dann auch im gleichen Atemzug noch die Entschuldigung dafür. Aber immerhin scheint er jetzt auch zur Erkenntnis gekommen zu sein, dass de c2000 Problematik die Diskstations betrifft. Fragt man sich doch woher der Sinneswandel wohl kommt.

Und nein man muss sich nicht dafür rechtfertigen wie man das System nutzt oder auslastet, da es in JEDEM Scenario FUNKTIONIEREN MUSS. Ist das nicht sichergestellt, naja meine Haltung zu der Thematik ist ja klar. Als würde man sich rechtfertigen müssen wenn man sein Auto schneller als mit 50 km/h fährt! Möchte man aber einen Tausch anstoßen wäre es aber wohl besser eine hohe Last anzugeben.
 

Puppetmaster

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Feb 2012
Beiträge
18.991
Punkte für Reaktionen
629
Punkte
484
Wer ist "ihm"?
 

Ramrod

Benutzer
Mitglied seit
21. Nov 2016
Beiträge
123
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Vielen Dank für die Infos! Habe mich zwar etwas eingelesen, sind aber doch sehr viele Seiten und die Meinungen gehen auch sehr auseinander. Das Thema scheint hier auch zu einem richtigen Streit augeartet zu sein?

Also, ich persönlich wäre an für sich mit einer Garantieerweiterung einverstanden gewesen, finde allerdings 1 Jahr recht migrig in Anbetracht des Ausmaßes. Und vor allem bin ich ein Mensch der gerne auch Geräte noch lange über die Garantiezeit hinaus nutzt, oder auch innerhalb des Familien- bzw. Freundeskreises neu aufgesetzt und in Schuss gebracht weiterreicht. Und gerade in Sachen PC Komponenten etc. halten die Teile meiner Erfahrung nach unglaublich lange! Geld kiegt man für Altteile ohnehin nicht mehr, zum Wegwerfen ist es zu schade, also kann man das eine ode andere noch weier nutzen, weiterreichen oder eben dran rum basteln.

Und da hier die Meinungen in punco Haltbarkeit der CPU doch stark auseinander gehen, werde ich nächste Woche mal meinem Händler einen Besuch abstatten und es erst freundlich versuchen, ansonsten im Notfall Stress machen und auf eine Auszahlung, einen Ersatz etc. bestehen. Falls alle Stricke reißen, drohe ich eben mit Anwalt und Co. Habe nämlich keine Lust, irgendwann nach Ablauf der 4 Jahe das gute Stück für so viel Geld in die Tonne treten zu müssen.

Edit:
Irgendwie frage ich mich auch gerade, ob es nicht doch sinnvoller gewesen wäre mir einen eigenen Server zusammen zu basteln, an dem hätte man jederzeit eigenständig rumschrauben/rumbasteln können und im Notfall nach Belieben ausbessern oder aufrüsten können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thonav

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
16. Feb 2014
Beiträge
7.896
Punkte für Reaktionen
1.517
Punkte
274
Um es kurz zu machen. Dein Händlier hat mit der ganzen Abwicklung rein gar nichts zu tun. Ihm mit einem Anwalt zu drohen bringt demzufolge rein gar nichts. Synology ist Dein Ansprechpartner. Sollte Dein Händler Dir das Geld zurückgeben oder das Gerät austauschen, so ist das reine Kulanz.
 

whitbread

Benutzer
Mitglied seit
24. Jan 2012
Beiträge
1.294
Punkte für Reaktionen
54
Punkte
68
Tja - da haben wir es wieder!
Du bist noch in der Gewährleistung - daher ist Dein Ansprechpartner ausschliesslich der Händler. Dieser hat Dir ein mit von Synology und Intel bestätigtem Mangel behaftetes Gerät verkauft und muss nun entweder nachbessern oder das Gerät zurücknehmen.
 

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Um es kurz zu machen. Dein Händlier hat mit der ganzen Abwicklung rein gar nichts zu tun. Ihm mit einem Anwalt zu drohen bringt demzufolge rein gar nichts. Synology ist Dein Ansprechpartner. Sollte Dein Händler Dir das Geld zurückgeben oder das Gerät austauschen, so ist das reine Kulanz.

Schon erstaunlich wie resistent manche gegen Fakten sind. Wie schnell aber die Gusche aufgeht oder sie bereit sind zu schreiben. Du hast nach wie vor nix verstanden. Bisher ging ich von Sturheit aus, aber nun Tendiere ich immer mehr dahin zu meinen deine Kognitiven Kapazitäten sind erschöpft. Anders kann man das nicht mehr erklären!

Vielleicht hilft dir ja dennoch der Hinweis nach Gewährleistung zu googeln!

Und in Bezug auf Ramrod ist er/sie noch in der vorzüglichen Position der 6 Monatigen Frist, in der so oder so davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits von Anfang ab bestand. Was aber so oder so belanglos ist, da Intel und Synology es ja bereits einräumten. Und ja sein Gerät nicht voll und ganz auslasten zu können zwecks erhöhten Verschleißes mit anschließenden Defektes, ist ein Mangel.

Aber zu behaupten ein Händler hätte nach Kauf mit der Sache nix mehr zu tun oder danach keinerlei Pflichten mehr, der spinnt in meinen Augen nur noch. Rational ist das überhaupt nicht mehr zu erklären!
 

Thonav

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
16. Feb 2014
Beiträge
7.896
Punkte für Reaktionen
1.517
Punkte
274
Dein Ton missfällt mir "daaaani".
Inhaltlich hast Du leider nur bedingt recht - aber das mit Dir zu diskutieren verwehre ich Dir nun.
Über Deine zusammengegoogelten juristischen Auslegungen werde ich mich weiter auslassen. Vielleicht solltest Du Dir einfach anwaltliche Hilfe nehmen. Zudem wäre ein wenig Hilfe in Sachen Rechtschreibung auch ganz angebracht.
Nur noch ein: Solltest Du wirklich meine Threads gelesen haben, so düarftest Du wissen, dass ich selber einer der betroffenen Eigentümer (3x DS1515+) bin.
Auch ich werde diese DS' en austauschen lassen.
 

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Dein Ton missfällt mir "daaaani".
Inhaltlich hast Du leider nur bedingt recht - aber das mit Dir zu diskutieren verwehre ich Dir nun.
Über Deine zusammengegoogelten juristischen Auslegungen werde ich mich weiter auslassen. Vielleicht solltest Du Dir einfach anwaltliche Hilfe nehmen. Zudem wäre ein wenig Hilfe in Sachen Rechtschreibung auch ganz angebracht.
Nur noch ein: Solltest Du wirklich meine Threads gelesen haben, so düarftest Du wissen, dass ich selber einer der betroffenen Eigentümer (3x DS1515+) bin.
Auch ich werde diese DS' en austauschen lassen.

Mein Ton ist der Lage angepasst. Wir sind erwachsen und müssen nicht wie kleine Kinder hinter den Blümchen daher reden. Klartext ist was völlig normales! Und nein ich brauche keinen Anwalt habe ich auch nie gebraucht, bin immer ohne zu meinem Recht gekommen. Ich bin in der Lage komplizierte Texte und Gesetzestexte richtig zu verstehen. Anders als es meine Rechtschreibung vielleicht vermuten lässt. Da ist auch nichts zusammengegooglet das ist schlicht Erfahrung! Woher deine Annahme kommt würde ich gerne mal wissen, kann weder Erfahrung noch zusammengegoogelt sein. Sondern nur deiner Fantasie entspringen!

Ich weis auch dass du betroffen bist, das tut aber auch nix zur Sache, denn darauf beziehe ich mich auch in keinerlei weiße.

Sondern darauf, dass du zum wiederholten male behauptest, sowas wie eine Gewährleistung gäbe es nicht. Und ich habe dir das schon mal erklärt sogar mit Links, dass du damit gewaltig falsch liegst. Und wenn du immer noch solche falschen Behauptungen aufstellst, dann musst du eben mit einer Reaktion rechnen.

Nochmal für dich Gewährleistung=Mängelhaftung gegenüber dem Händler. Gesetzlich zugesichert, damit Pflicht des Verkäufers und Recht des Käufers! Das isn Fakt und per Definition nicht mehr diskutierbar!
Garantie=Freiwillig wenn sie aber erklärt wird, gesetzlich bindend!

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__365.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html Für laien wie dich: hier wird ausdrücklich vom Verkäufer gesprochen. An anderen Stellen wird von Schuldner gesprochen, was im Sinne eines Kaufvertrages der Verkäufer ist. Einen Kaufvertrag mit Synology gibt es nicht. Es sei denn Synology selbst ist der Verkäufer.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__284.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__635.html

Das ist auch nicht alles das Gliedert sich immer feiner und weiter!
 
Zuletzt bearbeitet:

Bordi

Benutzer
Mitglied seit
24. Jan 2010
Beiträge
3.198
Punkte für Reaktionen
3
Punkte
0
Thonav wofür die Aufregung? Setze doch die beiden einfach auf deine Ignorier-Liste und gut ist.
 

whitbread

Benutzer
Mitglied seit
24. Jan 2012
Beiträge
1.294
Punkte für Reaktionen
54
Punkte
68
lol - erinnert mich an die Frage eines deutschen Journalisten an POTUS, warum er wissentlich immerwährend falsche Behauptungen wiederholt...

Seltsame Zeiten, in denen wir leben.

In der Realität hat sich leider wohl gezeigt, dass der ein oder andere Händler hier auch nicht bereit ist, sich an geltendes Gesetz zu halten.
 

Puppetmaster

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Feb 2012
Beiträge
18.991
Punkte für Reaktionen
629
Punkte
484
Soso, "erwachsene Menschen". Wirklich gut! Die erwachsenen Menschen mit denen ich mich umgebe pflegen einen anderen Ton, ganz sicher.
Nicht automatisch der hat Recht, der die Schnauze permanent am weitesten aufreisst und dann soviel Dreck reinlädt wie er kann.
Mich erinnert das mehr an inklusionsbehaftetes Grundschulverhalten.
 

DKeppi

Benutzer
Mitglied seit
01. Apr 2011
Beiträge
3.222
Punkte für Reaktionen
76
Punkte
114
Normalerweise gilt m.W. bei Austauschgeräten die Garantieregelung des Original-Geräts weiter. In Deinem Fall ist übrigens die Garantiedauer beider Geräte unterschiedlich: 415+ zwei Jahre, 916+ drei Jahre Garantie.

Danke dir :)

Naja nachdem die Garantie der 415+ ja verlängert wurde habe ich bei beiden Syno's 3 Jahre.
Von dem her sollte ich für die neue noch mindestens die 6 Monate haben...415+ wurde 11/2014 gekauft.

Aber was soll schon sein bei einem neuen Gerät ;)
 

dil88

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Sep 2012
Beiträge
30.834
Punkte für Reaktionen
2.272
Punkte
829
Stimmt, die Garantieverlängerung war bei mir schon wieder weg aus der Erinnerung. ;)
 

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Soso, "erwachsene Menschen". Wirklich gut! Die erwachsenen Menschen mit denen ich mich umgebe pflegen einen anderen Ton, ganz sicher.
Nicht automatisch der hat Recht, der die Schnauze permanent am weitesten aufreisst und dann soviel Dreck reinlädt wie er kann.
Mich erinnert das mehr an inklusionsbehaftetes Grundschulverhalten.

Nun ich denke du kannst dich hier raus halten. Ganz besonders dann wenn du ebenso reagierst wie du es mir vorwirfst und außer dieser Reaktion in deinen ganzen Posts hier 0 zur Sache beigetragen hast. Und Tacheles reden ist bei mir normal, da kann man es sich nicht leisten aus falsch verstandener Höflichkeit oder "benehmen" irgendwas nicht anzusprechen oder falsch zu verstehen. Was ist verwerflicher Klartext oder Lügen? Ganz besonders dir hat man doch schon kürzlich nahegelegt, dich einfach mal raus zuhalten, weil du dich überall einmischt nie was konkretes zur Diskussion bei steuerst und auch nur Mist verzapftest.

Am ende ist es egal wie "Höflich" ihr eure Aussagen verpackt, der Inhalt ist es doch der Zählt und die Absicht dahinter. Alles andere ist nur geheuchelt!

Ihr seht euch im Recht, seit es aber nicht. Nicht mal per Definition. Denn das hier ist Recht !

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__441.html hatte ich noch vergessen.

In der Realität hat sich leider wohl gezeigt, dass der ein oder andere Händler hier auch nicht bereit ist, sich an geltendes Gesetz zu halten.

Ja ist leider richtig. Aber Recht muss man einfordern, man bekommt es nicht immer automatisch. Da habe ich auch schon einige Erfahrung, welche dann nicht sonderlich gut für die Gegnerische Seite ausging. Gerade in Bezug auf Gewährleistung wird da sehr viel Schindluder getrieben und die Verantwortung teils auf die Hersteller abgewälzt. Oder extra Garantien verkauft mit Leistungen, welche die Gewährleistung ohnehin abdecken. Garantie kennt jeder, Gewährleistung und sogar Produkthaftung welche hier zutreffen könnte kennen die wenigsten. Das erste was ich immer höhe, ist "das ist nicht mehr in der Garantie oder deckt die Garantie nicht mehr ab" und das obwohl ich auf Gewährleistung bestehen und Garantie expliziert ausschließe. Aber die Masche funktioniert bei 9 von 10. Daher machen die Händler es ja. Aber das ist nur Schall und Rauch die Knicken am ende alle ein, weil sie die Gesetzgebung ganz genau kennen. Man darf sich nur nicht abschrecken lassen nicht mal vor einem Rauswurf.

Wenn Gesetze eindeutig wären und sich jeder daran halten würde, dann bräuchten wir keine Gerichtlichen Instanzen.
 

DSL-Hexe

Benutzer
Mitglied seit
01. Apr 2008
Beiträge
692
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
44
@daaaani: Tacheles kannst du ruhig reden, aber trotzdem solltest du auf die Netiquette achten.
 

Puppetmaster

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Feb 2012
Beiträge
18.991
Punkte für Reaktionen
629
Punkte
484
Vergiss es, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen.
 


 

Kaffeautomat

Wenn du das Forum hilfreich findest oder uns unterstützen möchtest, dann gib uns doch einfach einen Kaffee aus.

Als Dankeschön schalten wir deinen Account werbefrei.

:coffee:

Hier gehts zum Kaffeeautomat