Ok, dann lehn' dich zurück und lies. Den einen noch, dann ist aber gut.
FourtyTwo hat ja grundsäzlich nicht unrecht, sage ich ja nicht. Die Frage ist m.E. die praktische Auslegung.
Hier ein schöner Abriss. Zwar schon ein paar Tage alt, aber sofern noch nicht durch europäische Richtlinien vollends aufgehoben, heute sicher auch noch gültig.
Die Grundsatzfrage bei der Geschichte ist (und das beschreibt auch oben verlinkter Artikel), dass ein Aufkleber, der das Gehäuse o.ä. vor dem Öffnen schützen soll, im Allgemeinen nicht den Gewährleistungsanspruch behindert. Selbst wenn das Gehäuse geöffnet und der Aufkleber beschädigt wird, greift die Gewährleistung (der Händler/Hersteller kann dies nicht einfach per AGB ausschließen). Interessant jedoch an dieser Stelle, dass die Beweislast dann doch beim Käufer liegt, der nachweisen muss, dass die von ihm durchgeführte Änderung des Artikels nichts mit dem Defekt zu tun hat. Der Defekt muss nachweislich unabhängig und schon "im Keim schon beim Kauf" vorhanden gewesen sein.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob es mich dann überhaupt interessieren muss, ob ein Aufkleber am RAM klebt oder nicht. Auch den kann ich tauschen. Wenn danach z.B. das Netzteil kaputt geht, kann ich wohl gut argumentieren, dass das nicht mit dem Speicher zusammenhängen wird ...