OnlinePetition - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

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T4B_

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Beim deutschen Bundestag ist seit heute folgende Petition zu finden:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860

(aus der Petition) schrieb:
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Auch wenn hier das Medium für diese Petition nahezu perfekt ist, finde ich es trotzdem sehr erstaunlich, dass bereits am ersten Tag (17:50h) weit über 6000 Leute die Petition mitgezeichnet haben... :eek:
 

Supaman

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Auch wenn hier das Medium für diese Petition nahezu perfekt ist, finde ich es trotzdem sehr erstaunlich, dass bereits am ersten Tag (17:50h) weit über 6000 Leute die Petition mitgezeichnet haben... :eek:
mich nicht, der hinweis auf die petition war in dem dazu gehörigen artikel bei heise.de aufgeführt.

Sperren-An-Populismus-kaum-zu-ueberbieten

de facto geht es nicht im geringsten um sperren, sondern um die die etablierung eines zensurinstrumentes für beliebige inhalte. über die strafbarkeit und überwachung des zugriffsversuchs verhindert man nicht nur die unerwünschte überprüfbarkeit der geheimen liste, sondern kann auch jeden willkürlich verhaften.

das erinnert mich an die methoden im mittelalter... unliebsame mitmenschen wurden einfach bezichtigt, vom teufel besessen zu sein. wer das abgelehnt hat, war logischerweise bessen und wurde solange gefoltert bis er es zugegeben hat, und dann von seinem leiden im namen gottes "erlöst".
 

Mexx

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vor allem hab ich gelesen das da viele seiten drauf sind, auf deren Sperrliste die nichts mit kinderp* zu tun haben sollen
 

itari

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Hexenverbrennung ... aber leider ist das Alltag in unserer ach so aufgeklärten Welt ... schaut euch mal an, wie das so ist, wenn jemand seine Strafe abgesessen hat und nach unserem Recht danach eigentlich wieder ein völlig normaler Mensch sein sollte ... könnt ihr euch vorstellen, dass jemand, der geklaut hat und dafür bestraft worden ist, 20 Jahre später Bundestagspräsident werden darf oder Top-Manager? Umgekehrt mag das schon so sein ... :D

Eine etwas unglückliche Formulierung ist in der Petition der letzte Satz ... Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder. Wenn die armen Kids denn schon mal missbraucht worden sind, dann haben gesperrte wie ungesperrte Seiten keinen nachweißbaren Einfluss mehr? ... Schade, dass sich da jemand nicht wirklich Mühe gegeben hat beim Formulieren - gemeint ist natürlich, dass Bilder von missbrauchten Kindern entfernt gehören wegen dem Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Besser wäre es, wenn man den Kindern eine einfache rechtliche Möglichkeit geben würde, gegen die Verbreitung und Speicherung und auch gegen die Ausschlachtung durch Medien weltweit richtig teuer auf Schadensersatz klagen zu können und ihnen dabei auch die nötige moralische und finanzielle Unterstützung zu geben ... aber das ist ja nicht im Interesse der Datenschnüffler und so wie es aussieht auch nicht im Interesse der Petitionisten und auch sonst in keinem Interesse ...

Itari
 

jahlives

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Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Diese Formulierung finde ich mehr als unpassend. Es ist in einem Rechtstaat nunmal so, dass die Freiheit des Einzelnen da aufhört wo die Freiheit eines anderen beschnitten wird. Ich finde Zensur nicht per se gut, aber bei solchen Themen doch nötig. Die Seiten liegen oft im Ausland z.T. auch auf Servern, die sich rühmen auch bei Klagen die Seiten nicht vom Netz zu nehmen. Unstrittig die beste Methode ist es die Seite via Provider vom Netz zu nehmen. Nur was wenn die ausländischen Behörden nichts machen können/wollen? Dann gibt es nur den Weg der Zensur.
Was auf keinen Fall sein darf: Ein Konsument von Kinderp* darf sich nicht hinter dem Grundgesetz verstecken können. Das würde den Sinn der Verfassung ad absurdum führen.
 
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itari

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Wenn man mich zitiert, dann bitte aber richtig. Ich wüsste jetzt gerade nicht, wann und wo ich den folgenden Satz geschrieben hätte ...
Zitat von itari
Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Es ist wohl eher so, dass dieser Satz aus der Petition stammt.

Ansonsten gilt in meinen Augen: die Verfassung gilt für alle, und da darf sich egal aus welchen Motiven, jeder hinter verstecken. Verbrechen, Unzucht, Mord, Blutrache usw. sind keine festen Werte, sondern werden in der jeweiligen Gesellschaft per Konsens oder Dekret geregelt. Auch Menschenrechte und vermeintliche Naturrechte fallen darunter; das hat zur Konsequenz, dass man zwar moralische Wertungen haben und machen darf, sie aber immer in Relation zur Rechtsordnung stehen. Und diese Rechtsordnung garantiert auch oder garantiert eben nicht Meinungsfreiheit, Perversion und Willkür. (Das ist schwere Kost).

Itari
 

jahlives

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Wenn man mich zitiert, dann bitte aber richtig. Ich wüsste jetzt gerade nicht, wann und wo ich den folgenden Satz geschrieben hätte ...


Es ist wohl eher so, dass dieser Satz aus der Petition stammt.
Sorry itari habe NICHT dich zitiert sondern aus dem Wortlaut der Petition abgeschrieben. Leider bei deinem Beitrag auf zitieren geklickt, darum kam dein Name rein. Wenn noch möglich werde ich das in meinem Post noch korrigieren.
Sorry war nicht meine Absicht, dir eine Aussage zu unterstellen :eek:
 

jahlives

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Ansonsten gilt in meinen Augen: die Verfassung gilt für alle, und da darf sich egal aus welchen Motiven, jeder hinter verstecken.
Das hingegen kann ich so nicht unterschreiben: Die Motive spielen eine entscheidene Rolle. Wenn ich jemanden kaltblütig ermorde, dann gelten für mich diverese Verfassungsrechte resp Menschenrechte NICHT mehr. Ich bin nicht mehr frei, die Polizei kann mich festhalten. Wenn verurteilt, dann geht z.B. auch das Recht auf Versammlungsfreiheit verloren (ist ja auch logisch wenn man im Knast ist).
Die Verfassungsrechte dürfen nicht in Stein gemeisselt sein, sonst haben wir sehr bald amerikanische Züge wo ein Mörder freigesprochen werden kann, wenn ihm bei der Verhaftung seine Rechte nicht vorgelesen wurden
 

_TokTok_

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Synology goes Jura-Forum, spannend.... :D

Ich muss mich itari anschließen. Auch wenn er in gewohnter Weise polarisiert :cool:
Wenn Verfassung und Grundrechte nicht für jeden gelten sollen, stellt sich die Frage wer aus welchen Gründen definiert für wen sie gelten.

Ich bin sowieso fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz wieder einer dieser populistischen Schnellschüsse von Politikern ist, der bei nächster Gelegenheit vom Verfassungsgericht einkassiert wird. Unsere Ministerin hält medienwirksam ein Stopschild in die Kameras anstatt sich um darum zu kümmern, dass die Produzenten verfolgt werden. Denn eins ist ja wohl klar, die kümmert so ein Gesetz ohnehin nicht. Vielleicht gibt es jetzt weniger Seiten mit entsprechendem Inhalt, aber das Material wird weiterhin hergestellt und vertrieben. Es verschwindet lediglich aus dem Sichtfeld und die Produzenten sind noch schwerer zu verfolgen weil sie sich andere Kanäle suchen. Misshandelte Kinder für so eine politische Kampagne im Wahljahr zu instrumentalisieren finde ich abstoßend.
 

jahlives

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Wenn Verfassung und Grundrechte nicht für jeden gelten sollen, stellt sich die Frage wer aus welchen Gründen definiert für wen sie gelten.
Sie gelten in einem Rechtstaat eben nicht für jeden! Die Ausnahmen sind klar definiert: z.B. verurteilte Straftäter oder korrupte Politiker (können dabei ihr verfassungsmässig garantiertes Wahlrecht aktiv wie passiv verlieren). Schutz von Minderheiten "bevorzugt" ja u.U. auch eine Gruppe gegenüber der anderen.
Ich stimme aber Euch beiden dabei zu, dass die Verfassungsrechte für alle gelten sollten. Nur muss es auch dazu wieder Ausnahmen geben. Bestes Beispiel ist doch die Thematik der Neonazis in Deutschland. Das verfassungsmässige Recht der freien Meinungsäusserung gilt dort ja auch nicht uneingeschränkt. Im Gegensatz zu Amerika wo es unter Berufung auf die Verfassung erlaubt ist mit einem Hakenkreuz durch die Strassen zu marschieren und fremdenfeindliche Parolen zu brüllen. Der Ku-Klux-Clan ist wegen dieser Berufung auf die Verfassung noch heute nicht als kriminelle Organisation registriert.
Das finde ich die europäische Lösung wesentlich besser, dass eine Verfassung resp ein Artikel auch eingeschränkt werden kann. Übrigens die ganze Terrorbekämpfung wäre ohne Verfassungsverstösse gar nicht zu machen.
 

itari

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Ich will das Thema nun nicht stressen ... der Begriff "Recht" ist manchmal missverständlich. Auch eine Pflicht oder eine Einschränkung eines Rechtes ist Recht.

Selbstverständlich steht auch in der Verfassung bzw. in der Rechtsordnung drin, wann und unter welchen Umständen Rechte einzelner Individuen eingeschränkt werden dürfen/können/müssen. Trotzdem gilt in einem Rechtsstaat als Prinzip: Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Dies ist weder selbstverständlich noch einfach ... Das Internet ist in diesem Zusammenhang deswegen so spannend, weil es nur sinnvoll auf globaler Ebene rechtlich zu regulieren ist. Und da sind wir halt noch nicht so weit. Deswegen tun wir uns auch so schwer damit, Regulierungen zu finden und zu formulieren ...

Itari
 

_TokTok_

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Sie gelten in einem Rechtstaat eben nicht für jeden! Die Ausnahmen sind klar definiert: z.B. verurteilte Straftäter oder korrupte Politiker (können dabei ihr verfassungsmässig garantiertes Wahlrecht aktiv wie passiv verlieren). Schutz von Minderheiten "bevorzugt" ja u.U. auch eine Gruppe gegenüber der anderen.
Ich stimme aber Euch beiden dabei zu, dass die Verfassungsrechte für alle gelten sollten. Nur muss es auch dazu wieder Ausnahmen geben. Bestes Beispiel ist doch die Thematik der Neonazis in Deutschland. Das verfassungsmässige Recht der freien Meinungsäusserung gilt dort ja auch nicht uneingeschränkt. Im Gegensatz zu Amerika wo es unter Berufung auf die Verfassung erlaubt ist mit einem Hakenkreuz durch die Strassen zu marschieren und fremdenfeindliche Parolen zu brüllen. Der Ku-Klux-Clan ist wegen dieser Berufung auf die Verfassung noch heute nicht als kriminelle Organisation registriert.
Das finde ich die europäische Lösung wesentlich besser, dass eine Verfassung resp ein Artikel auch eingeschränkt werden kann. Übrigens die ganze Terrorbekämpfung wäre ohne Verfassungsverstösse gar nicht zu machen.

Das Grundgesetz kann natürlich eingeschränkt werden, und zwar durch Gesetze. Der klare Unterschied besteht meiner Meinung nach darin, dass es sich bei den von Dir genannten Fällen - im Unterschied zum Diskussionsgegenstand in diesem Thread - eben nicht um Willkür handelt. Wahlrecht kann bspw. aberkannt werden, allerdings NUR durch einen Richterspruch. Gesetze (verabschiedet durch vom Volk gewählte Vertreter) können das Grundgesetz bzw. Grundrechte einschränken aber mit Sicherheit nicht eine Behörde oder Institution deren völlig intransparente Prozesse faktisch zur Zensur führen.
 

jahlives

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Das Grundgesetz kann natürlich eingeschränkt werden, und zwar durch Gesetze. Der klare Unterschied besteht meiner Meinung nach darin, dass es sich bei den von Dir genannten Fällen - im Unterschied zum Diskussionsgegenstand in diesem Thread - eben nicht um Willkür handelt. Wahlrecht kann bspw. aberkannt werden, allerdings NUR durch einen Richterspruch. Gesetze (verabschiedet durch vom Volk gewählte Vertreter) können das Grundgesetz bzw. Grundrechte einschränken aber mit Sicherheit nicht eine Behörde oder Institution deren völlig intransparente Prozesse faktisch zur Zensur führen.
Wäre es denn keine Lösung die Sperrlisten transparent zu führen? In der praktischen Umsetzung könnte man ja auch eine Prüfung der Einträge durch ein "unabhängiges" Gremium vorschreiben. Ich verstehe auch die "Angst" weil so wie ich das mitbekommen habe die Sache mit den Listen mehr als undurchsichtig ist.
Aber es ist für mich trotzdem das legitime Recht des Staates (auch die Aufgabe und Pflicht) gewisse "mediale Inhalte" zu zensurieren. Nicht im Ausmass wie es China betreibt, aber trotzdem...
Klar wird die Zensur solcher Seiten nicht dazu führen, dass gleich alles besser wird und solche schreckliche Dinge Kindern nicht mehr angetan werden. Aber es ist in jedem Fall besser als nichts zu tun und diesen perversen Schw.... das Feld volllkommen zu überlassen.
Ich meine in Europa hat die Justiz sehr gute Aussichten solche Seiten direkt bei den Providern zu entfernen. Aber ernsthaft kann doch keiner glauben, dass sich das ausserhalb von Europa so einfach durchsetzen liesse. Da gibt es imho keine andere Möglichkeit als mit den Mitteln der Zensur wenigstens den Zugriff darauf zu erschweren.
 

itari

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Vielleicht engagiere ich mich ein wenig zu viel hier ... :rolleyes:

Es geht in meinen Augen nicht um "fehlgeleitete Erwachsenen mit besonderen sexuellen Vorlieben" ... zwar mag man Empörung empfinden und Betroffenheit spüren ... aber das ist eine relativ kurzlebige kulturelle Bewertung. Wir erfreuen uns der altgriechischen Philosophen und denken dabei nicht an die "Knabenliebe", woher ja auch die Wurzel des Begriffs "Pädagogik" stammt. Wir kennen ja alle die europäische Geschichte, in der häufig Minderjährige zum Wohle des Staatsgeschäfts verheiratet wurden ... und wir sind ach so stolz auf diese Geschichte ... also ich denke, das ist die falsche Ecke.

Aus meiner Sicht kann die ganze Argumentation nur über das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Missbrauchten, welches ja missachtet wurde, gehen. Von mir aus auch noch das Strafgesetzbuch. Ansonsten ist es in meinen Augen jedem (Erwachsenen/Mündigen) freigestellt, wie und welche sexuellen Vorlieben er mit anderen (Erwachsenen/Mündigen) pflegt. Soviel Toleranz muss sein ... wie gesagt, das ist schwere Kost, aber sonst sind wir ganz schnell wieder bei den Hexenverbrennungen, nur weil die es mit Teufeln treiben ... was sicherlich für alle eine interessante Erfahrung wäre :D

Und nun zum Punkt Internet: Das ist halt auch Teufelswerk (weil es viele nicht wirklich begreifen) und nun kommt ein schöner Anlass daher, den vielen Internet-Teufeln zu zeigen, wo es lang geht. Allein die Grundidee ist absurd: Beherrschung des Internets. Aber das ist ja in der Politik auch nicht wichtig, Hauptsache man kommt damit ins Gerede und steht auf der Seite der "Retter" ... Ich glaube nicht, dass man da mit rationalen Argumenten wirklich gegen an kann ...

Itari
 

Supaman

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Wäre es denn keine Lösung die Sperrlisten transparent zu führen? In der praktischen Umsetzung könnte man ja auch eine Prüfung der Einträge durch ein "unabhängiges" Gremium vorschreiben.

Das wär wenigstens mal ein Anfang! Dass die Sperrliste sowieso irgendwann veröffentlicht wird, hat ja das Beispiel Wikileaks und Australien gezeigt.

es geht dabei nicht im geringsten um Kipo, das ist nur ein vorgeschobenes totschlag-argument um ein zensurinstrument etablieren zu können. ist das erstmal geschen, kann man den mechnismus auf beliebige inhalte erweitern. wenn man *wirklich* dagegen vorgehen wollte, würde man auf dem eigenen terretorium aktiv werden, anstatt wirkungslose inhaltsfilter einzuführen.

die sperrlisten *müssen* geheim sein, sonst würde das volk ja von der zensur etwas mitbekommen.
 

jahlives

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Vielleicht engagiere ich mich ein wenig zu viel hier ... :rolleyes:
Wieso denn? Ich finde es absolut richtig und wichtig, dass man offen über solche Themen diskutieren darf und auch muss. Und wie gesagt ich verstehe deinen Standpunkt voll und ganz. Solche Dinge können einen Rechtstaat arg in die Ecke treiben und ev sogar lächerlich machen.
Es stellt sich einfach die grundsätzliche Frage: Wieviel Freiheit eines anderen darf der Staat einschränken, um Unschuldige zu schützen. Das Paradebeispiel ist die Terrorbekämpfung seit 9/11: In den meisten Staaten wurden dabei so viele Verfassungsgrundsätze und Menschenrechte verletzt, dass der Begriff Rechtstaat eine völlig neue Dimension erhält. Zum Schutze der Freiheit die Freiheit einschränken ist ein Spiel mit dem Feuer. So ein Schuss könnte auch böse nach hinten losgehen.
Es geht in meinen Augen nicht um "fehlgeleitete Erwachsenen mit besonderen sexuellen Vorlieben" ... zwar mag man Empörung empfinden und Betroffenheit spüren ... aber das ist eine relativ kurzlebige kulturelle Bewertung. Wir erfreuen uns der altgriechischen Philosophen und denken dabei nicht an die "Knabenliebe", woher ja auch die Wurzel des Begriffs "Pädagogik" stammt. Wir kennen ja alle die europäische Geschichte, in der häufig Minderjährige zum Wohle des Staatsgeschäfts verheiratet wurden ... und wir sind ach so stolz auf diese Geschichte ... also ich denke, das ist die falsche Ecke.
Eine wichtige Einschränkung dazu. In der damaligen Zeit gab es keine Gesetze, die so etwas verboten hätten. Sokrates war doch ein Jünglingliebhaber und trotzdem ist sein Werk anerkannt. Auch im MA war das Selbbestimmungsrecht des Einzelnen nicht wirklich vorhanden. Dieser Grundsatz kam erst viel später. Rechtstaat, Verfassung und Menschenrechte kamen erstmals in der US-Unabhängigkeitserklärung zum Tragen
Dazu die Präambel der Erklärung
"We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness. — That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed, — That whenever any Form of Government becomes destructive of these ends, it is the Right of the People to alter or to abolish it, and to institute new Government, laying its foundation on such principles and organizing its powers in such form, as to them shall seem most likely to effect their Safety and Happiness. Prudence, indeed, will dictate that Gouvernments long established should not be changed for light and transient causes; and accordingly all experience hath shewn, that mankind are more disposed to suffer, while evil are sufferable, than to right themselves by abolishing the forms to they are accustomed. But when a long train of abuses and usurpations, pursuing invariably the same Object evinces a design to reduce them under absolute Despotism, it is their right, it is their duty, to throw off such Government, and to provide new Guards for their future security.”
Aus meiner Sicht kann die ganze Argumentation nur über das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Missbrauchten, welches ja missachtet wurde, gehen. Von mir aus auch noch das Strafgesetzbuch. Ansonsten ist es in meinen Augen jedem (Erwachsenen/Mündigen) freigestellt, wie und welche sexuellen Vorlieben er mit anderen (Erwachsenen/Mündigen) pflegt. Soviel Toleranz muss sein ... wie gesagt, das ist schwere Kost, aber sonst sind wir ganz schnell wieder bei den Hexenverbrennungen, nur weil die es mit Teufeln treiben ... was sicherlich für alle eine interessante Erfahrung wäre :D
Full ack. Soviel Toleranz muss sein. Aber es gibt auch hier wieder Einschränkungen, die auch sein müssen (z.B. Vergewaltigung einer mündigen Person)
Und nun zum Punkt Internet: Das ist halt auch Teufelswerk (weil es viele nicht wirklich begreifen) und nun kommt ein schöner Anlass daher, den vielen Internet-Teufeln zu zeigen, wo es lang geht. Allein die Grundidee ist absurd: Beherrschung des Internets. Aber das ist ja in der Politik auch nicht wichtig, Hauptsache man kommt damit ins Gerede und steht auf der Seite der "Retter" ... Ich glaube nicht, dass man da mit rationalen Argumenten wirklich gegen an kann ...

Itari
Auch hier wieder full ack. Die Beherrschung des Internets ist schlicht nicht möglich, was aber wiederum nicht heissen darf, dass es ein rechtsfreier Raum ist. Ich denke auch, das viel in dieser Diskussion nicht so heftig wäre, wenn die Wahlen nicht vor der Türe stünden. Ich finde es ebenfalls widerlich wenn hier auf dem Rücken den Schwächsten Wahlkampfpolemik betrieben wird.
Aber stimmst du mir zu wenn ich behaupte, dass man trotzdem irgendetwas tun muss?
Man kann doch auch nicht sagen: Ach wird können es eh nicht wirkungsvoll kontrollieren, also lassen wir es gleich ganz sein...

Gruss

tobi

@itari: Ich finde Diskussionen mit dir einfach Spitze (ganz ehrlich und ohne jeglichen Hintergedanken). Deine Argumente sind immer fundiert
 

jahlives

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Das wär wenigstens mal ein Anfang! Dass die Sperrliste sowieso irgendwann veröffentlicht wird, hat ja das Beispiel Wikileaks und Australien gezeigt.
Statische Sperrlisten haben eh keine Chance. Zumindest dann nicht wenn sie bei den Providern angesiedelt sind. Die Umgehung solcher Listen (z.B. alternativer DNS Server) stellt ja eigentlich keine grosse Herausforderung dar. Wirklich wirkungsvoll wären solche Sperrlisten wenn sie in den DNS Servern weltweit implementiert würden. Oder direkt auf den Zugangsroutern. Blockt der Router, dann kannst du auch mit einem alternativen DNS Server nix erreichen. Da wäre dann aber eine extrem aufwändige Sache und wohl kaum umzusetzen...

Gruss

tobi
 

kajakspider

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Sorry jahlives,

wenn ich als Newbie (zwar seit langem passiver Mitleser und seit langem Synology-User, mit 101g+) gleich einen langverdienten Moderator (dessen Arbeit und Engagement nicht hoch genug geschätzt werden kann) kritisiere.

Deine Ausführungen in Sachen Verwerflichkeit, Abscheulichkeit von Kind... (da bin ich ganz auf Deiner Linie, das gehört verboten und verfolgt) gehen in meinen Augen am Kern des Problems vorbei. Es geht auch nicht darum, ob sich die Typen hinter dem Grundgesetz verstecken.

Für mich ist der Skandal und deshalb habe ich die Petition mitunterzeichnet, dass unsere Freunde in Berlin mit dem Gesetz die Grundlagen unseres Rechtsstaates aushebeln.

Für Dir mal folgende Zeile des Gesetzesentwurf zu Gemüte:
"Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist,
personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von
Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt
werden."

Im Klartext bedeutet das: Wenn ich Dir per tinyurl einen Link auf eine Kind-...-Seite unterjubele und DU drauf klickst, dann bist Du schon fällig. Du siehst nämlich nicht nur das Stopp-Schild, sondern Deine IP-Adressen werden gespeichert. Und HURRA, Du hast versucht Dir Kind... zu verschaffen, darauf stehen bis zu 2 Jahre Knast.

Sorry, nach meinem Rechtsverständnis kann es nicht sein, dass ich mich schon durch das Klicken auf einen Link von dem ich gar nicht weiß, dass er verboten ist - die Liste ist ja geheim - schon strafbar mache.

Erschwerend kommt hinzu, dass nirgends geregelt ist welche Rechtsmittel jemand hat, dessen Seite als Kollateralschaden ebenfalls unter die Räder kam. Welchen Schadensersatz bekommt ein Web-Shop-Betreiber, der das Pech hatte, dass seine Seite auf dem gleichen Server gehostet wurde wie die Seite eines Kind...-Anbieters???

Wie kann es sein, dass in einem demokratischen Rechtsstaat eine Behörde des Bundes ohne die Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung plötzlich den Zugriff aus Seiten (als Zensur) sperren darf. Wer garantiert mir, dass darunter nicht auch Seiten sind, die der Regierung nicht in den Kram passen?

Sorry, für mich gilt hier, wehret den Anfängen. Auch 1933 begann es ganz harmlos, damals waren es Verbrecher und Assoziale - heute sind es Kind...-Anhänger..........

Auch in Sachen Terrorbekämpfung etc kann ich Deine Ausführungen nicht teilen. Für mich hat ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat schon verloren, wenn er pauschal die Grundrechte seine Bürger einschränkt um ein Übel zu bekämpfen. Damit haben die Terroristen nämlich bereits ein Teil ihres Ziels erreicht - sie haben die bestehende freiheitliche Ordnung zumindest teilweise abgeschafft.

Deshalb werde ich auch nächste Woche mal mit meinem Anwalt diskutieren, ob eine Strafanzeige gegen die Damen Zypries und von der Layen eine Aussicht auf Erfolg hat. In meinen Augen versuchen die beiden Damen nämlich die freiheitlich demokratische Grundordnung (hier insbesondere Art 5 GG) abzuschaffen bzw. einzuschränken. Meine Sensibilität bei dem Thema erklärt sich vielleicht durch meinen Beruf: ich bin Journalist.

Zum Schluss noch eine Anmerkung, um Missverständnissen vorzubeugen: Bei der Verurteilung des Phänomen Kind... bin ich voll auf Deiner Linie. Aber biite nicht mit den jetzt vorgeschlagenen Massnahmen, bei denen ich meine eigene Bevölkerung unter Generalverdacht stelle - nur weil ich als Politiker zu faul bin, auf eine Abschaltung der entsprechenden Angebote hinzuwirken (und das selbst bei Servern im eigenen Land).

Viele Grüße
Jürgen
 

Mexx

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damit dürfte sich die Sache ja erledigt haben "EU-Parlament gegen Netzsperren ohne Richter"

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