Da redest Du jetzt aber über das Thema "Datenspeicherung" Das hat aber jetzt mit der Petition und auch mit dem ganzen Thema "Netzsperren" jetzt erstmal nichts zu tun.Für Dir mal folgende Zeile des Gesetzesentwurf zu Gemüte:
"Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist,
personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von
Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt
werden."
Das ist nicht richtig. Du machst dich dadurch nicht strafbar, sondern nur "verdächtig". Was dann daraus entstehen kann ist allerdings auch nicht gerade schön:Im Klartext bedeutet das: Wenn ich Dir per tinyurl einen Link auf eine Kind-...-Seite unterjubele und DU drauf klickst, dann bist Du schon fällig. Du siehst nämlich nicht nur das Stopp-Schild, sondern Deine IP-Adressen werden gespeichert. Und HURRA, Du hast versucht Dir Kind... zu verschaffen, darauf stehen bis zu 2 Jahre Knast.
Sorry, nach meinem Rechtsverständnis kann es nicht sein, dass ich mich schon durch das Klicken auf einen Link von dem ich gar nicht weiß, dass er verboten ist - die Liste ist ja geheim - schon strafbar mache.
Auch die Protokollierung deiner Adresse bei Zugriffen mit Stopschildern kann man relativ einfach umgehen, wenn die URL der Stopseite bekannt istIch möchte nur mal zwei kleine Dinge korrigieren:
Da redest Du jetzt aber über das Thema "Datenspeicherung" Das hat aber jetzt mit der Petition und auch mit dem ganzen Thema "Netzsperren" jetzt erstmal nichts zu tun.
Das ist nicht richtig. Du machst dich dadurch nicht strafbar, sondern nur "verdächtig". Was dann daraus entstehen kann ist allerdings auch nicht gerade schön:
-> CCC - Die Datenschleuder 91/2007 (S. 16ff)
Trolli
Und das wirklich Schlimme daran ist, dass es der breiten Öffentlichkeit wieder mal egal ist, wenn Stück für Stück ihre Bürgerrechte eingeschränkt werden.
Nur weil im Internet "illegale Sachen" gemacht werden, heisst das ja nicht, dass es ein rechtsfreier Raum sein soll. Auch im öffentlichen Raum werden Verbrechen begangen und trotzdem kommt nicht das Argument: "Ach wir können ja die Verbrechen nicht verhindern, also schaffen wir doch gleich die Gesetze dazu ab"Das Argument von dem 'nicht-rechtsfreien Raum' haben sich so Internet-Leute ausgedacht. Denn das sieht man ja überall, illegale Downloads werden ja auch nicht verhindert, weil nicht genug überwacht wird. Und wie sich das auf unsere Wirtschaft auswirkt sieht man ja auch ... er werden so gut wir keine Schallplatten mehr verkauft ... und das kann man ja wohl nicht gut heißen ...
und trotzdem kommt nicht das Argument: "Ach wir können ja die Verbrechen nicht verhindern, also schaffen wir doch gleich die Gesetze dazu ab"
Wenn wir jetzt das Radargerät als Synonym für die "Ki-Po-Sperre" nehmen. Auch diese Sperre muss doch erst den Fehltritt ermitteln (Aufruf einer gesperrten Seite). Genau gleich macht es doch der Radarblitzer: Der muss u.U. 100 "unschuldige" Wagen messen, bis ihm einer ins Netz geht, dessen Fahrer gegen das Gesetz verstösst.Und von einem sympatischen Radarblitzgerät erwarte ich eigentlich, dass es die Bilder sofort verwirft und löscht, wenn die automatische Erkennung keinen relevanten Sachverhalt zeitigt.
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