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Ja, das klingt doch sehr gut! Ich freue mich, daß Du damit soviel Spaß und Freude (wenngleich auch etwas Arbeit beim Einstudieren) hast.
Die erste Frage, die ich dabei hatte: Wie lange?Recht auf Updates für Smartphones und Geräte mit digitalen Elementen.
Das wäre eine positive Entwicklung.Der Anspruch, der eine längere Nutzbarkeit und so mehr Nachhaltigkeit mit sich bringen soll, gilt innerhalb eines Zeitraums, der "vom Verbraucher als angemessen erwartet werden kann".
Eine genaue Zeitspanne hat der Gesetzgeber nicht festgeschrieben. Die Frist soll abhängig sein von der Art und des Zwecks der Waren und der digitalen Funktionen. Details etwa zum reinen Bezug von Sicherheitsupdates oder Upgrades können die Parteien schon im Kaufvertrag regeln. Das Bundesjustizministerium ging in seiner Kostenkalkulation davon aus, dass Updates im Durchschnitt "für fünf Jahre bereitgestellt werden müssen".
Die Akkus lassen sich schon noch tauschen, der Benutzer selbst kann es nicht, es sei denn man ist zufälligerweise Mobilgeräte-Techniker. Braucht einiges an Gerätschaft und Geschick dazu, ebenso einiges an Zeit. Deshalb kostet es beim Techniker auf einiges.Ich fände ja auch eine Pflicht wechselbare Akkus in Smartphones einzubauen nicht so schlecht.…
Was das jetzt als Software-Anbieter bedeutet, ist noch etwas schwammig. Wenn man nun zu schnelleren Bugfixes genötigt wird, wäre die Quintessenz mehr Entwickler einzustellen oder weniger Funktionen bereitzustellen. Ersteres heißt wiederum, dass die Kosten entsprechend kompensiert werden müssten.Außen vor bleiben Verträge über die Bereitstellung von Software, für die der Verbraucher keinen Preis zahlt und die der Unternehmer im Rahmen einer freien und quelloffenen Lizenz anbietet (Open Source). Diese Ausnahme gilt nur, wenn die vom Nutzer bereitgestellten persönlichen Daten durch den Anbieter "ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, der Kompatibilität oder der Interoperabilität der vom Unternehmer angebotenen Software verarbeitet werden".
Wäre vielleicht auch kein Schaden. Das eine oder andere Geräte würde dann vielleicht von vornherein länger genutzt werden.Ersteres heißt wiederum, dass die Kosten entsprechend kompensiert werden müssten.
Funktioniert aber nur, wenn es auch brav aufgegessen hat - sonst ist es zu leicht …Ggf. zur Kontrolle auf das Kind schon im Bett liegt?
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