+-Serie DS216+ irgendwie offline

Alle Geräte der +-Serie. Geräte für kleinere und mittlere Unternehmen.

PsychoHH

Benutzer
Mitglied seit
03. Jul 2013
Beiträge
2.967
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
78
Und was bringt es dir, wenn du das Gerät jetzt in ca. 1 Woche getauscht bekommst und du nachher wieder eine faule Büchse bekommst?
Dann werde ich den Service nochmal kontaktieren und wenn das nochmal passiert, dann werde ich das Geld zurückverlangen.
Das Ding hat einfach immer zu starten ohne wenn und aber.

Ich habe beim Support auch mal gefragt ob die 716+/216+ ein generelles Problem hat und warum sie die 716+ gegen 716+II austausch.
Darauf erhielt ich folgende Antwort.

Da bei der DS716+ kein Serienhardware Defekt vorliegt, können wir keinen Umtausch ohne eine Analyse durchführen.
Ein Umtausch plus ein Upgrade des Geräts ist generell bei uns nicht möglich.


Wenn das generell nicht möglich ist, frage ich mich ernsthaft wie Leute eine 716+II erhalten konnten obwohl sie es generell nicht machen und das sogar vor Veröffentlichung.




Achja weiß einer wie es in DSM 5.2 oder DSM 6 mit der Automatische Korruptionserkennung und Reparatur aussieht?
Diesbezüglich kriege ich KEINE Antwort von Synology.
Und dies stand ja so zum Verkaufsstart auf der Synology Seite, selbst im Januar noch!
 

Arnie99

Benutzer
Mitglied seit
12. Apr 2016
Beiträge
228
Punkte für Reaktionen
8
Punkte
18
Wenn ein von einem Verbraucher neu gekauftes Gerät einen Defekt, Mangel oder Fehler aufweist, dann muss man sich nicht mit dem Verkäufer einigen. Hier gilt ganz klar Gewährleistungsrecht und in den ersten 6 Monaten ab Kauf gibt es eine gesetzliche Vermutung, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand. Der Anspruch auf Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer des Gerätes und dort sollte man deutlich machen, dass man sich wegen des Defektes auf die Gewährleistung beruft.

Der Verkäufer wird möglicherweise versuchen, den Kunden für dumm zu verkaufen. Ich habe schon mehrfach gelesen, dass man sich z.B. auf das 14tägige Rückgaberecht beruft und behauptet, das sei ja abgelaufen. Lasst Euch nicht verarschen, das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die Gewährleistung gilt für 24 Monate und in den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht, dass es kein Gewährleistungsfall ist, beim Verkäufer.

Also: macht deutlich, dass ihr Euch auf Gewährleistung beruft und insbesondere formuliert deutlich, dass ihr das Recht auf Nachlieferung (=Umtausch) in Anspruch nehmt. Ihr dürft frei wählen, ob ihr Nachlieferung oder Nachbesserung (=Reparatur) vom Verkäufer verlangt.

Wenn der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Eure vorgetragenen Ansprüche reagiert oder sich immer wieder rausredet, dann setzt ihr ihm eine angemessene Nachfrist. Das solltet ihr dann deutlich dokumentieren und möglicherweise per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Ist die Nachfrist dann erfolglos verstrichen, kommen weitere Rechte in Betracht. In erster Linie interessant ist hier der Rücktritt vom Vertrag (=Rückgabe der Kaufsache und vollständige Erstattung des Kaufpreises). Man kann auch darüber nachdenken, eine Minderung des Preises auszuhandeln. Aber auch da gilt: im Prinzip entscheidet ihr als Käufer, was der Verkäufer machen muss, um Euren Anspruch auf Gewährleistung zu erfüllen.

Zickt der Verkäufer rum und versucht, Euch für dumm zu verkaufen, dann würde ich ihm ganz deutlich schreiben, dass man seine Ansprüche notfalls auch über einen Rechtsanwalt durchsetzen wird. Die Kosten des Anwalts müsst ihr zunächst vorstrecken, aber der Verkäufer muss sie Euch -sofern Eure Ansprüche berechtigt sind- erstatten. Dass ihr sowohl Euren Gewährleistungsanspruch durchsetzen könnt als auch die Anwaltskosten ersetzt bekommt, dafür sorgt dann der Anwalt.

Es würde mich sehr wundern, wenn ihr in diesem eindeutigen Gewährleistungsfall mit der 216+ oder 716+ tatsächlich einen Anwalt brauchen würdet. Die Verkäufer sind ja nicht dumm und werden an einem bestimmten Punkt in Eurem Drohszenario einlenken. Denn sie wissen im Regelfall genau Bescheid, dass sie zur Gewährleistung verpflichtet sind, nur wollen sie Euch lieber für dumm verkaufen.

Also: lasst Euch nicht verarschen. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Wer seine Rechte nachlesen will, dern kann hier mal schauen: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html

PS: Die Versandkosten in Gewährleistungsfällen trägt der Verkäufer! Normalerweise versenden Euch die Shops dazu eine Paketmarke, die ihr ausdruckt und auf die Rücksendung klebt. Gerne mal bittet der Verkäufer, dass ihr ihm das defekte Gerät "ausreichend frankiert" zusenden sollt. Das ist ein weiterer Trick, um Geld zu sparen. Schreibt in solchen Fällen also zunächst zurück, dass ihr Euch über die Aufforderung wundert, denn die Rücksendekosten muss ja der Verkäufer tragen. Fragt nach einer vorfrankierten Paketmarke.
 
Zuletzt bearbeitet:

PsychoHH

Benutzer
Mitglied seit
03. Jul 2013
Beiträge
2.967
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
78
Mir wurde vorhin geschrieben, auf folgende Frage "was ist denn mit Reklamation des Gerätes gemeint, etwa ein Reparatur durch Synology?" wurde wie folgt geantwortet.

Richtig. Bei einer Reklamation wird das Gerät zu Hersteller für eine Reparatur oder Austausch eingesendet. Wie die Reklamation erfolgt obliegt dem Hersteller.


Darauf habe ich dann glatt eine weitere Mail geschrieben:

..
das Gerät macht seit Kauf schon Probleme und laut § 439 Abs. 1 BGB ja folgendes zu:


Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Vielleicht können sie es verstehen, wenn sie mal kurz einen kurzen Mailverlauf sehen und ja ich hatte auch schon telefonischen Kontakt zu Synology.

Hätte ich gewusst, dass die DS716+ nur Probleme macht, hätte ich dieses Modell gar nicht erst gekauft.

Nochmals gesagt ich möchte nicht, dass das Gerät repariert wird.
Vielmehr möchte ich eine Mangelfreie Ware erhalten.
Es soll nicht als Garantie über Synology laufen, sondern über meine gesetzliche Gewährleistung.

..

@Arnie99 auch dir vielen Dank für die vielen Worte, ich sehe das genauso.

Ehrlich gesagt habe ich bis jetzt noch nie etwas über die Gewährleistung gemacht und immer direkt den Hersteller direkt kontaktiert.
Allerdings sehe ich es nicht ein so viele Wochen direkt zu warten auch der Händler schreibt: "Die Reklamationsdauer beträgt 3-5 Wochen" ..

Mein Handy habe ich vor ein paar Wochen direkt zum Service geschickt wurde dann auch innerhalb von 2 Tagen repariert, jetzt sind 3 Wochen vergangen und es liegt irgendwo bei DHL rum, wenn es denn da noch rumliegt. Und hier darf ich nochmal 2-3 Wochen warten bis da was passiert.

Um mir diesen ganzen Ärger der "eventuell" auf mich zukommen kann zu ersparen, will ich das Gerät einfach direkt im Store tauschen, so wie ich es auch gekauft habe. Und fakt ist nunmal ich bin nicht gezwungen dies über die Garantie abwickeln zu lassen.

Ist aber auch mal schön zusehen wie der Service vom Cyber Händler tickt.
Ich habe da echt schon einiges gekauft und wäre auch gerne bereit weiter dort meine Sachen zu kaufen aber auf solche Spielchen habe ich keine Lust.

Wenn ich nach über einem Jahr damit ankommen würde und die würden es nicht so einfach mit der Gewährleistung akzeptieren, hätte ich ja noch Verständnis. So aber nicht.
 

arghmage

Benutzer
Mitglied seit
04. Apr 2016
Beiträge
265
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Wenn ein von einem Verbraucher neu gekauftes Gerät einen Defekt, Mangel oder Fehler aufweist, dann muss man sich nicht mit dem Verkäufer einigen.
Mit einigen meinte ich, sich an den Verkäufer wenden und eine Lösung finden (wäre seine Rechte durchsetzen). Nur im Forum seine Rechte aufzählen bringt ja nix ;)
Recht bekommen wird man freilich irgendwann, das stelle ich nicht außer Frage. Kann nur mühsam werden und lange dauern, wen sich der Händler querstellt (wobei es ja nun auch nicht so viele schwarze Schafe gibt).
 

Arnie99

Benutzer
Mitglied seit
12. Apr 2016
Beiträge
228
Punkte für Reaktionen
8
Punkte
18
Doch, wenn man seine Rechte nennt, merkt der Verkäufer, dass man sie kennt. Er merkt dann schnell, dass er mit der Masche, auf den Hersteller zu verweisen, nicht durchkommt.

Wenn man an den Hersteller verwiesen wird (auch indirekt, wie in der Mail, die PsychoHH veröffentlicht hat), dann muss man sich darauf nicht einlassen. Hat der Herstellern eine Garantie abgegeben, dann war das freiwillig und die Bedingungen können frei festgelegt werden. In den Garantiebedingungen könnte also stehen: "abgedeckt sind nur Geräte, die an einem Montag oder Freitag hergestellt wurden".

In den ersten 6 Monaten würde ich mich immer an den Verkäufer wenden und mein gesetzlich ganz genau definiertes Recht auf Gewährleistung geltend machen. Will man sich nicht auf Reparaturversuche einlassen, dann kann man auf dem Recht auf Nachlieferung, also Lieferung einer neuen Sache bestehen. Punkt. Es gibt eine Ausnahme für sehr wertvolle Waren, aber ich gehe nicht davon aus, dass sich der Verkäufer darauf beruft.

Dem obigen Händler würde ich schreiben: "Ich mache Sie erneut darauf aufmerksam, dass ich mein Recht auf Nachlieferung, also Umtausch des defekten Gerätes, gegenüber Ihnen als Verkäufer in Anspruch nehmen möchte. Ob Sie das defekte Gerät anschließend an der Hersteller senden, bleibt Ihnen überlassen. Bitte senden Sie mir im Zuge des Umtausches eine neue Synology DS216+ umgehend zu, spätestens jedoch bis zum 08.06.2016. Vielen Dank."

Edit: ach so, hier im Forum seine Rechte aufzuzählen, bringt nichts. Da hatte ich dich falsch verstanden.
 

arghmage

Benutzer
Mitglied seit
04. Apr 2016
Beiträge
265
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Doch, wenn man seine Rechte nennt, merkt der Verkäufer, dass man sie kennt. Er merkt dann schnell, dass er mit der Masche, auf den Hersteller zu verweisen, nicht durchkommt.
Das hoffe ich für PsychoHH :)
(Rest sehe ich übrigens so wie du auch, nicht einschüchtern lassen!)

Ich habe mein Geld zurück und zögere noch, mir wieder eine 216+ zu ordern. Habe keine Lust auf Russisch Roulette (und das ist es ja irgendwie).
Ich warte mal auf die 216+II und probiere es dann nochmal damit. Andere Optionen wären dann noch die 216j oder was von der Konkurrenz. Wo nun aber meine Platten schon mit btrfs formatiert bereit liegen, würde ich trotz der Querelen die 216+II vorziehen.
 

Tommes

Benutzer
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
26. Okt 2009
Beiträge
9.662
Punkte für Reaktionen
1.562
Punkte
314
Ähm... ich hab da mal 'ne Frage *räusper* ... eine ziemlich blöde Frage.

Wie erstelle ich denn unter DSM 6 eine debug.dat? Ich hab meine DS nämlich grad mal durchgestartet und sie blieb natürlich wieder hängen. Daher wollte ich mal eine debug.dat erstellen um mal ein wenig darin rumzuwühlen, aber irgendwie weiß ich grad nicht wie ich die erstellen soll. Mit ?diagnose=debug in der URL gehts leider nicht.

Tommes

Edit: Ach wie peinlich... grad gefragt und schon gefunden. Geht übers Support-Center im DSM
 

PsychoHH

Benutzer
Mitglied seit
03. Jul 2013
Beiträge
2.967
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
78
Das war irgendwie im Menü glaub ich unter Service Center da kann man das erstellen.
 

goetz

Super-Moderator
Teammitglied
Sehr erfahren
Mitglied seit
18. Mrz 2009
Beiträge
14.160
Punkte für Reaktionen
407
Punkte
393
genauer gesagt Hauptmenü - Support-Center - Support-Dienste - Protokollerstellung

Gruß Götz
 

Tommes

Benutzer
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
26. Okt 2009
Beiträge
9.662
Punkte für Reaktionen
1.562
Punkte
314
Ja, habs bereits gefunden. Danke.
 

Tommes

Benutzer
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
26. Okt 2009
Beiträge
9.662
Punkte für Reaktionen
1.562
Punkte
314
Ja ja, ich weiß. Ich hab grade gegen meine eigenen Prinzipien verstoßen und Synology meine debug.dat zukommen lassen. Natürlich habe ich vorher einen Blick hinein geworfen um mich über den Inhalt zu informieren. Scheinbar hat Synology ein paar Änderungen vorgenommen oder es liegt an meinen doppelten Reset, das nicht wirklich viele Daten vorhanden sind, die ich persönlich als sensibel erachte.
Es geht also in die zweite Runde und ich bin gespannt, was der Support daraus macht.

@Matthieu
Ich habe das unter der selben Ticket-Nummer laufen, die ich dir bereits geschickt habe.

Tommes
 

Matthieu

Benutzer
Mitglied seit
03. Nov 2008
Beiträge
13.222
Punkte für Reaktionen
88
Punkte
344
Ich würde das ganze juristische hier lieber außen vor lassen. Ich glaube nicht dass hier jemand mit anwaltlicher Erfahrung unter den Beteiligten ist und wie schon erwähnt sind Gesetze immer nur die eine Seite der Medaille. Rechte haben und Recht bekommen ... usw.

Ich habe die mir zugeschickten Ticket-IDs (4 an der Zahl) zu Synology geschickt. Die Tatsache dass ich noch keine Rückmeldung habe zeigt schon mal, dass sich jemand Zeit nimmt um die Tickets zu studieren. Bei "Kleinigkeiten" habe ich innerhalb weniger Stunden eine Antwort. Hier bisher nicht.

MfG Matthieu
 

Esteban1

Benutzer
Mitglied seit
23. Aug 2014
Beiträge
216
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Hoffe, dass nun etwas "Bewegung" in die Sache kommt. Hatte gestern, wie Tommes, meine Ticket-Nr. Matthieu zur Verfügung gestellt. Mein neues Austauschgerät, unmodifiziert!, ist sogar noch schlechter als mein erstes. Bleibt dauernd hängen, z.B. auch wenn man nach einer Paketdeinstallierung durchstarten möchte. Oder nach Backup an einer externen USB-3-HDD (das kennt man ja schon)., oder schon nach einem halben Tag Betrieb (und dann zeitgesteuert runterfahren möchte)...

Gruß
Esteban1
 

winnie022

Benutzer
Mitglied seit
18. Dez 2015
Beiträge
66
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
6
Wie sagte einst eine bedeutende Filosofin: "Hier werden Sie geholfen!"

Meine 216+ hat sich jetzt scheinbar auch auf ne 50:50 eingependelt.
 

Itf009

Benutzer
Mitglied seit
27. Mrz 2016
Beiträge
19
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
@Tommes Der nächste Schritt wird sein, dass du für den Support eine VPN-Verbindung anlegen solllst (Hihi).
 

maxx922

Benutzer
Mitglied seit
14. Mai 2014
Beiträge
51
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
6
So habe soeben eine neue Antwort vom Support bekommen, nachdem ich ein Bild hingeschickt hatte, auf dem man die grünen LEDs sieht und parallel auf meinem Tablet, das die DS216+ im DS Finder offline ist.

Neueste Antwort:
Es handelt sich laut Support einen bekannten Plattformfehler der DS216+ ("known issue of DS216+ platform(power off will have chance not function well)").

Es wird hingewiesen den geplanten Ausschaltvorgang im Moment nicht zu nutzen ("please cancel schedule power off at the moment,").

Und es wird auf einen Fix mit der nächsten Firmware verwiesen ("recently we will release a patch to fix this issue(DSM6.0.1)")
 

dil88

Benutzer
Contributor
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Sep 2012
Beiträge
30.639
Punkte für Reaktionen
2.046
Punkte
829
Hört sich so an, als hätte Matthieus Bypass geholfen - zumindest was die Kommunikation betrifft. Hoffen wir es.
 

Tommes

Benutzer
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
26. Okt 2009
Beiträge
9.662
Punkte für Reaktionen
1.562
Punkte
314
Erstmal danke für die Info. Scheinbar handelt es sich also doch (wie ich ja schon immer vermutet habe) um einen Firmwarefehler und nicht um einen Hardwaredefekt. Aber...

Es wird hingewiesen den geplanten Ausschaltvorgang im Moment nicht zu nutzen

... das halte ich für einen schlechten Scherz, zumal auch der "manuelle" Reboot zu besagten Problem führt. Ebenso würde mich mal interessieren wie lange der Support diesen "known issue" bereits kennt, denn scheinbar ist dieser im Düsseldorfer Support-Center noch nicht angekommen. Entweder haben die das grade erst entdeckt, oder die haben uns lange Zeit an der Nase rumgeführt um nicht zu sagen... verarscht.

Tommes
 


 

Kaffeautomat

Wenn du das Forum hilfreich findest oder uns unterstützen möchtest, dann gib uns doch einfach einen Kaffee aus.

Als Dankeschön schalten wir deinen Account werbefrei.

:coffee:

Hier gehts zum Kaffeeautomat