Die Bundeswehr wäre [...] nicht einzusetzen
Wenn die Landespolizei nicht mehr auf Seiten der verfassungsgemäßen Ordnung stehen sollte, steht das Haus schon lange im Vollbrand
.
Und in solchen Momenten habe ich gelernt, wird alles gemacht, es gibt ja
keine Alternative mehr. Dann fahren Panzer und Co. nach Thüringen und räumen auf.
Am Ende wird man das Ganze als alternativlos (kleines Wortspiel!
) verkaufen, da die Rettung der Demokratie und des Staates, sowie der Schutz der Einwohner in Thüringen höher wiegt als Vorgaben im Grundgesetz.
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.
Ich denke da z.B. an Helmut Schmidt, der 1982 rückblickend auf die Sturmflut 1962 sagte:
Wir haben uns nicht an Gesetz und Vorschriften gehalten,
wir haben möglicherweise die Hamburger Verfassung verletzt,
wir haben sicherlich am Grundgesetz vorbei operiert.
Es war ein übergesetzlicher Notstand.
Sein Handeln war damals schlicht und einfach alternativlos und absolut nötig. Es hat viele Menschenleben gerettet.
Man hat aber aus diesem Vorfall auch gelernt, siehe Artikel 35 des Grundgesetzes (Amtshilfe und Katastrophennotstand), der den Einsatz der Bundeswehr bei Katastrophen regelt und möglich macht.
die Bundeswehr bei einem Höckeputsch nicht.
Doch, auch hier ist der Staat inzwischen grundsätzlich vorbereitet, siehe Artikel 87a, Absatz 4, der den inneren Notstand regelt.
Der Einsatz im Inneren bei einem sogenannten Inneren Notstand ist im Artikel 87 a Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt. Dieser Artikel ermöglicht den Einsatz von Streitkräften durch die Bundesregierung zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, wenn das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist und die Kapazitäten der Polizeien der Länder und der Bundespolizei nicht ausreichen. Die Streitkräfte können in diesem Fall zur Unterstützung beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingesetzt werden.
Quelle:
https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/ausnahmesituationen-einsatz-bundeswehr-innern
Im Falle eines Putsches wäre der Einsatz der Bundeswehr möglich (und alternativlos).
Landespolizei auf Seiten der verfassungsmäßigen Ordnung ist (GG Artikel 87 a Absatz 4 )
Im Falle eines Putsches ist sie das nicht mehr. Man stuft sie dann als bewaffnete Aufständige ein und handelt.
Bei all dieser Theorie (Gesetzestexte) muss man immer im Hinterkopf behalten, dass alternativlose Situationen kein Patt erzeugen, sondern immer ein Handeln, im Zweifel auch gegen das Gesetz.
Fazit:
Der Staat lässt einen Putsch oder ähnliches Handeln niemals zu, im Notfall auch unabhängig davon was im Gesetz steht.
Mein persönliches Fazit:
Und das ist gut so.