Die Klammer ist am Unfallort gefunden worden, sprich sie war eingesetzt.
Ich bezog mich auf die Gewinnsucht. Daß beide Notbremsen außer Betrieb gesetzt waren, steht nicht in Frage. Eine lag abgesprungen im Gebüsch und wurde zwei Tage danach gefunden, die andere war noch auf der Bremse montiert.
Der Betriebsleiter hängt finanziell an der Seilbahn.
Der Mann ist 63 und wäre in spätestens zwei Jahren in Rente gegangen. Und wie gesagt, bei einer zweitägigen Betriebseinstellung wäre er nicht arbeitslos geworden, sondern hätte die Reparatur überwachen müssen.
Auch der hängt am gleichen Tropf und kann dem Druck nicht ausweichen.
Der Ingenieur wird von Leitner bezahlt und nicht von der Seilbahngesellschaft und hängt damit an einem anderen Tropf. Leitner verdient das Geld nicht mit dem Betrieb von Seilbahnen, sondern mit der Planung, Errichtung und Wartung derselben. Die Lösung eines Ingenieurs von Leitner wäre eine einfache gewesen: reparieren und Teile austauschen. Da verdient sein Arbeitgeber auch am meisten dran.
Meine Vermutung:
Da wird öfter die Bremse reingeknallt sein.
Korrekt, die Verwendung der Klammern ist mittlerweile durch alte Videoaufnahmen bis etwa in das Jahr 2015 nachgewiesen.
Nicht geklärt ist aber bisher, ob und wenn ja wer aus welchen Motiven das Einsetzen der Klammern angeordnet oder womöglich eigenmächtig durchgeführt hat. Und dagegen wende ich mich: die vorschnelle Verurteilung, ohne daß alle Fakten auf dem Tisch sind und das sind sie nun einmal noch nicht.
Meine Theorie zum Zugseilschaden hat beispielweise direkt mit der Fehlfunktion der Notbremse zu tun: da die Notbremse immer wieder mal während des Betriebs ausgelöst hat, treten natürlich beim abrupten Abbremsen Zug/Dehnungskräfte am Zugseil auf. Die beanspruchen am stärksten die Stelle, an der das Zugseil mit der Kabine verbunden ist, und das ist zugleich die Stelle, die bei einer magnetoskopischen Seilprüfung am unzugänglichsten ist, bzw. fast gar nicht geprüft werden kann (weshalb üblicherweise im regelmäßigen Turnus das Seil an genau der Stelle gekappt/gekürzt wird und die Verbindung zur Kabine neu hergestellt wird).
Greift also die Bremse bei „voller“ Fahrt mehrfach und grundlos, so wird das Zugseil mehrfach an der schwächsten Stelle überbeansprucht. Das geht dann sicherlich eine Weile gut aber irgendwann ist das Zugseil zu stark geschwächt. Der Riß des Zugseils erfolgte kurz vor der Einfahrt in die Station, das ist nach meiner langjährigen Erfahrung als Skifahrer und Seilbahnnutzer die Stelle, an der die Gondel am stärksten pendelt und die größte Auslenkung erfährt, das heißt bei Einfahrt in die Station treten Kräfte auf, die einem intakten Seil nichts anhaben sollten, aber einem beschädigten Seil den Rest geben könnten. Soweit meine Theorie zum technischen Aspekt, aber auch das werden Leute, die davon mehr verstehen als ich, entweder belegen oder widerlegen können.
Das alles rechtfertigt natürlich keinesfalls die mehr als fahrlässige, sondern eher schon kriminelle, Außerkraftsetzung der Notbremsen durch die Revisionsklammern, um eine Reparatur, die geschätzt zwei Tage gedauert hätte (kompletter Austausch der Notbremsen) zu vermeiden, oder um Betriebsstörungen zu umgehen. Aber die Frage bleibt: wer hat das aus welchen Motiven angeordnet/durchgeführt/durchführen lassen. Und solange diese Frage nicht abschließend geklärt ist, wende ich mich gegen Vorverurteilungen jeglicher Art - ohne davon auch nur irgendwie direkt betroffen zu sein. Hat nur etwas mit Rechtsempfinden zu tun.