Du kommst ohne bestehenden Vertrag automatisch in die
Ersatzversorgung deines örtlich zuständigen Versorgers.
Moin zusammen,
das mit der Ersatzversorgung hatte ich auch schon gelesen, aber eigentlich greift das ja (nur) wenn mein bisheriger Gasversorger (hier: Stadtwerke Flensburg) nicht mehr liefern könnte?
E.ON schreibt in den FAQ dazu:
Die Ersatzversorgung tritt bei einer sogenannten "unklaren" Versorgungslage ein und sorgt dafür, dass Sie in diesem Fall über einen Zeitraum von drei Monaten auch weiterhin mit Gas oder Strom beliefert werden. Danach fallen Sie automatisch in den Grundversorgungstarif.
Eine solche unklare Versorgungslage tritt bei zwei möglichen Szenarien ein:
- Ihr bisheriger Lieferant meldet Insolvenz an.
- Ihr bisheriger Lieferant stellt die Zahlung der Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber ein (Bilanzkreisschließung).
Wenn Sie als Verbraucher Gas oder Strom nutzen und dies keinem Anbieter oder Vertrag zugeordnet werden kann, helfen wir mit der Ersatzversorgung aus. Als Grundversorger in Ihrem Netzgebiet sind wir dann auch für Ihre Ersatzversorgung verantwortlich.
Bei der Bundesnetzagentur heißt es dazu:
"Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, ..."
Bei mir wäre es ja so das ich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen würde und den Gasvertrag mit den Stadtwerken Flensburg selber kündige.
In den E.ON FAQ steht unter
"Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?"
"Haben Sie keinen Gas- oder Stromliefervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen, werden Sie dennoch mit Energie versorgt. Dies ist die Grundversorgung.
Die Ersatzversorgung ist die gesetzlich garantierte Notversorgung, die dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Energie beliefern kann. Diese ist im Gesetz verankert, damit es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt."
Auf mich würde doch eigentlich das erste zutreffen - sprich kein Gas-Liefervertrag - sodass ich in der Grundversorgung landen müsste?
OK wenn die Ersatzversorgung bei mir zutreffen/greifen sollte würde bei mir für max. 3 Monate die Ersatzversorgung gelten. Wenn ich dann nirgends einen neuen Gasvertrag abschließen würde, würde ich lt. E.ON FAQ in die Grundversorgung kommen.
"In der Ersatzversorgung befinden Sie sich für maximal drei Monate. Schließen Sie danach keinen Liefervertrag ab und verbrauchen weiterhin Energie, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung."
Der
momentane "Idealfall" wäre natürlich wenn ich irgendwie direkt bei E.ON in der Grundversorgung lande,
denn für die Ersatzversorgung ruft E.ON als Arbeitspreis aktuell 31,487 ct/kWh auf. Ich habe aber keine Möglichkeit gefunden wie ich direkt in der Grundversorgung landen kann. Man kann bei E.ON direkt ja nur den
E.ON ÖkoErdgas" Vertrag abschließen.
Stand jetzt gibt es bei E.ON drei Varianten mit den entsprechend unterschiedlichen Preisen (Angaben in brutto):
Grundversorgung:
Arbeitspreis: 13,176 ct/kWh
Grundpreis: 205,061 €/Jahr
Jahrespreis bei angenommenen 12.000 kWh =
€ 1.786,18
Ersatzversorgung:
Arbeitspreis: 31,487 ct/kWh
Grundpreis ohne Zähler: 156,806 €/Jahr
Hochgerechneter Jahrespreis bei angenommenen 12.000 kWh =
€ 3.935,25 (wobei es ja nur max. 3 Monate wären)
E.ON ÖkoErdgas:
Arbeitspreis: 49,63 ct/kWh
Grundpreis: 233,41 €/Jahr
Jahrespreis bei angenommenen 12.000 kWh =
€ 6.189,01
Damit dürfte klar sein warum ich möglichst umgehend und lange in dem Grundversorgertarif landen möchte.
Auch wenn E.ON demnächst seinen Grundversorgertarif anpassen wird/dürfte - ich schätze auf irgendwas zwischen 30 und 40 ct/kWh - wäre das immer noch günstiger als alles andere was man aktuell bekommen kann.
VG Jim