Hallo,
bei der Beweislastumkehr ist das nicht so, daß man dem Händler / Hersteller nachweisen muß, daß der Defekt schon zu Beginn vorgelegen hat? Regelt die Gewährleistung nicht nur, daß der Gegenstand in einem ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde? Könnte ja sein, daß es einen versteckten Defekt gibt, der eine Festplatte oder ein anderes Gerät binnen einem halben Jahr völlig unbrauchbar macht. Ich dachte es sei nur sowas abgedeckt?
Viele Gegenstände des täglichen Lebens unterliegen einem Verschleiß, so auch Festplatten. Also ist es völlig normal, daß ein Gerät irgendwann kaputt geht. Oft sind solche Defekte aufgrund von Verschleiß oder einer normalen Benutzung ausgeschlossen. Bei vielen Geräten wird sogar vorgeschrieben, wie man sie verwenden darf. So ist es bei einigen Handmixern, daß dort drauf steht "Nur für kurzzeitigen Betrieb" oder auch "Nur für den Hausgebrauch", könnte aber auch "nur max. 3 Minuten verwenden" drauf stehen. Was macht man dann, wenn auf der Kuchenbackmischung steht, man soll den Teig 9 Minuten rühren? Braucht man dann 3 Handmixer? Darf eine solche Art der Verwendung überhaupt vorgeschrieben werden? Und wieso wird immer Garantie mit Gewährleistung vermischt? Die Hersteller könnten ja eigentlich sehr gut Werbung mit machen, z. B. "Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht geben wir 2 weiter Jahre Garantie auf unsere Geräte". Oder was alles nicht unter die Gewährleistung fällt, trotzdem aber über eine großzügig angelegte Garantie abgedeckt ist.
Sind Fehler, die sich gegen Ende der Gewährleistungszeit einschleichen, vermutlich aufgrund von Verschleiß entstanden, überhaupt von der Gewährleistung gedeckt? Und wie schaut es aus, gibt es auch eine "Reparatur-Garantie" bzw. eine Gewährleistung auf eine Reparatur?
Beispielsweise verkauft ein Händler einen PC. Nach einem Jahr streikt die Festplatte und der Händler tauscht die Festplatte jetzt aus. Hat der Kunde dann 2 Jahre Gewährleistung auf die Festplatte? Oder das verbleibende Jahr Gewährleistung auf das Komplett-System?
Noch was zum Thema "wiederaufbereitet" und was ist überhaupt neuwertig? Ich hab mal für einen Dienstleister gearbeitet, der Geräte (die nicht näher spezifiziert werden wollen) für einen nicht näher genannten Hersteller repariert hat. Also Garantie-Reparaturen. Der Dienstleister bekam aber auch Ausstellungsstücke zur Überarbeitung. Es könnte also folgendes Szenario zutreffend sein. Ein Händler bestellt bei seinem Hersteller ein Gerät für die Ausstellung im Verkaufsraum. 1/2 Jahr später ist er der Meinung, das Gerät nicht mehr zu benötigen und schickt es zurück zum Hersteller, mit der Bitte um Gutschrift des Kaufpreises. Könnte auch sein, daß er so seinen Lagerbestand zurück schickt, weil er die Geräte nicht verkauft. Der Hersteller läßt diese Geräte vom Dienstleister auf Funktion, Zustand und Softwarestände prüfen. Der Dienstleister entscheidet dann, ob das Gerät bereits Gebrauchsspuren enthält oder als "neuwertig" zurück in den Handel kommt. Entscheidet sich der Dienstleister für "neuwertig", wird das Zubehör vervollständigt, neue Verpackung wird verwendet und das Gerät in einen neuwertigen Zustand versetzt (z. B. Werksreset, Reinigung, Austausch von beschädigten Teilen...). Ist sowas noch neuwertig? Für den Kunden ist es von einer neuen Ware nicht zu unterscheiden. Noch nicht mal der Betriebsstundenzähler (sofern vorhanden) gibt darüber Auskunft, daß das Gerät keine Neuware, bzw. nicht fabrikneu ist. Festplatten, DVD- oder BD-Laufwerke oder auch die Elektronik haben aber durchaus schon eine gewisse Arbeit hinter sich.
Fazit, das Fehlen von Aufklebern ist also nicht gleichzusetzen, daß es sich tatsächlich um Neuware handelt. Auch im Fertigungsprozess gibt es "Ausschuß" der überarbeitet und nachgebessert wird. Es könnte auch sein, daß defekte Festplatten, die eingeschickt werden, wieder zurück in den Fertigungsprozess einfließen und folglich als "fabrikneu" gelten.
Ciao Jan