HDD SATA WD30EFRX Western Digital Red Erfahrungsbericht

SATA HDD
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spielematz

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Hallo,

ich habe aktuell 2x die WD30EFRX in einer DS213+ am Laufen.

Mein Frage ist: Rauschen eure Platten auch leise vor sich hin im Betrieb?
 

raymond

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@Loom:
Das ist doch Mist: ich wollte mir auch bald 2xWD30EFRX holen. Nun denke ich über die neu rausgekommene WD40EFRX nach. Bei mir war halt auch eine WD30EFRX vor knapp einem Jahr direkt nach der Lieferung defekt. Gibt es dann irgendein Konkurrenzprodukt, was speziell auf die Bedürfnisse einer NAS zugeschnitten ist (leise, stromsparend, 24/7 getestet)? Glaube nicht, oder?
 

Matthieu

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@Loom: Schreib mal den Support von WD an. Ich glaube das ist nach deutschem Recht nicht erlaubt. Ich bin sogar der Meinung, du hast wieder 3 volle Jahre Garantie, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

@raymond: Bei Seagate gibts auch was. Und mehr Hersteller gibts ja nicht mehr ...
Seagate: http://www.seagate.com/internal-hard-drives/nas-drives/nas-hdd/

M
fG Matthieu
 

Loom

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Hallo,

ich habe aktuell 2x die WD30EFRX in einer DS213+ am Laufen.

Mein Frage ist: Rauschen eure Platten auch leise vor sich hin im Betrieb?

Naja, irgendein Geräusch müssen sie ja machen. Ansonsten würde ich mir Sorgen machen ; )

Es sind aber mit Abstand die leisesten Platten, die ich bisher verbaut habe.
 

Loom

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@Loom: Schreib mal den Support von WD an. Ich glaube das ist nach deutschem Recht nicht erlaubt. Ich bin sogar der Meinung, du hast wieder 3 volle Jahre Garantie, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

@raymond: Bei Seagate gibts auch was. Und mehr Hersteller gibts ja nicht mehr ...
Seagate: http://www.seagate.com/internal-hard-drives/nas-drives/nas-hdd/

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fG Matthieu

Ich werde morgen mal deren Hotline bemühen. Das könnte insgesamt kompliziert werden. Ursprünglicher Händler ist Amazon, aber dort kann man die ausgetauschte Festplatte bei einem evtl. späteren Defekt ja nicht mehr reklamieren. Ist ja nunmehr eine ganz andere Platte. Aber in Deutschland hat man natürlich 2 Jahre Gewährleistung dem Händler gegenüber. Ob das nun Amazon oder WD ist, dürfte egal sein. Das dritte Jahr ist der freiwillige Bonus von WD obendrauf. Der natürlich auch bei einem Austausch nicht unter den Tisch fallen dürfte - warum auch?
 

Loom

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@Loom:
Das ist doch Mist: ich wollte mir auch bald 2xWD30EFRX holen. Nun denke ich über die neu rausgekommene WD40EFRX nach. Bei mir war halt auch eine WD30EFRX vor knapp einem Jahr direkt nach der Lieferung defekt. Gibt es dann irgendein Konkurrenzprodukt, was speziell auf die Bedürfnisse einer NAS zugeschnitten ist (leise, stromsparend, 24/7 getestet)? Glaube nicht, oder?

So eng würde ich das nicht sehen. Auch die Reds sind Produkte für den Massenmarkt. Bei mir werkeln noch 3 andere 3 TB Reds ohne jedes Problem. Defekte Festplatten kommen bei jedem Hersteller vor (von denen es immer weniger gibt). Dafür gibt es ja die 3 Jahre Garantie.
 

Matthieu

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Das dritte Jahr ist der freiwillige Bonus von WD obendrauf. Der natürlich auch bei einem Austausch nicht unter den Tisch fallen dürfte - warum auch?
Das ist ein beliebter Fehler. Man hat zwei verschiedene Ansprüche die man nicht durcheinander bringen darf: Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung muss der Händler per Gesetz bieten. Daher ist auch per Gesetz geregelt zu welchen Bedingungen er das tun muss. Garantie ist eine eher freiwillige Handlung des Herstellers. Er kann dort jeweils seine eigenen Bedingungen festlegen. Es mag zunächst schneller sein, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, aber auf der sichereren Seite ist man meist beim Händler wegen des Rechtsanspruches. Ich war bisher davon ausgegangen, dass du die Gewährleistung in Anspruch genommen hast.

MfG Matthieu
 

adamp

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Die Geschichte ist stark Händlerabhängig.
Es gibt verschiedene Händler
Einige tauschen sofort innerhalb der 24 Monate Gewährleistung um, andere nur in den ersten 6 Monaten, danach schicken sie die HDD zum Hersteller. Dann gibts auch welche, die sich nach 6 Monaten völlig stur stellen und mit der Beweislastumkehr wedeln. Dann gibt auch noch einige die eine Tagesgutschrift für die defekte HDD anbieten.

Nach den 24 Monaten kann man (sofern vorhanden) die Herstellergarantie nutzen.

Ohne jetzt Werbung machen zu wollen: Amazon erstattet im Regelfall innerhalb 24 Monaten den vollen ehemaligen Kaufpreis inkl. Rückversand !!!! Das ganze dauert dann max. 2-3 Tage. Oft hat man dadurch (ungewollt) sogar einen "Gewinn" gemacht, weil z.B. der Artikel nun günstiger ist oder durch ein Nachfolgemodell ersetzt wurde. Manchmal kann das aber auch nach hinten losgehen (Bsp. HDD und Flut in Thailand oder wenn z.B. ein bestimmtest ausgesuchtes Gerät nicht mehr lieferbar ist). Dann lohnt es sich trotz Gewährleistung den Garantieweg des Herstellers zu wählen.

Du hättest von Amazon den vollen Kaufpreis erhalten und könntest die HDD neu bestellen. Jetzt hast du von WD eine refurbished HDD bekommen (bei WD steht irgendwo auf dem Aufkleber : recertified).
Einige davon sind ok, einige auch völlige Krücken, die recht zügig ausfallen.

@GARANTIE: Das ist normal ! Die Garantiedauer der alten HDD wird auf die neue automatisch übernommen. Das kann (gerade bei Vorabtausch) durchaus ein paar Wochen dauern. Sollte das in ein paar Wochen nicht geschehen sein, dann musst du den WD Support kontaktieren.

Wie hier schon von einigen geschrieben: Je nach Händler würde ich es im Regelfall erst immer über den Händler und Gewährleistung laufen lassen. Das ist nämlich gesetzlich geregelt, während die Garantie halt den Bedingungen des Herstellers unterliegt. Wobei das auch nicht immer negativ ist. Ich habe z.B. von Firmen wie Braun oder Philips auch schon in der Garantie innerhalb von wenigen Tagen ganz neue Geräte erhalten.
 

Matthieu

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Die Geschichte ist stark Händlerabhängig.
Es gibt verschiedene Händler
Einige tauschen sofort innerhalb der 24 Monate Gewährleistung um, andere nur in den ersten 6 Monaten, danach schicken sie die HDD zum Hersteller. Dann gibts auch welche, die sich nach 6 Monaten völlig stur stellen und mit der Beweislastumkehr wedeln. Dann gibt auch noch einige die eine Tagesgutschrift für die defekte HDD anbieten.
Wenn der Händler die HDD zum Hersteller schickt ist das egal. Für den Kunden läuft es trotzdem im Rahmen der Gewährleistung. Bei Notebooks ist das ja mittlerweile Alltag: Der Händler schaut sich den Defekt an und wenn er ihn akzeptiert kontaktiert er den Hersteller damit der ihm eine Werkstatt nennt. Verantwortlich aus Sicht des Kunden ist dafür aber ausschließlich der Händler. Was der dann für Verträge zur Schadensbehebung hat, ist seine Sache.

Das Thema der Beweislastumkehr ist richtig und sehr heikel, deshalb sollte man sich gerade bei solchen Produkten einen guten Händler aussuchen (oder bei dem bleiben mit dem man gute Erfahrungen gemacht hat) und nicht für den letzten Euro im Preisvergleich ständig den Händler wechseln. Ich selbst habe soetwas (zum Glück) noch nicht miterlebt, aber ich denke der Betrieb einer WD Red in einem NAS, sowie Transport im Originalkarton sollte als Beweis doch vielleicht ausreichen.

MfG Matthieu
 

Loom

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@adamp:

Dann werde ich die nächsten evtl. Garantiefälle direkt über Amazon abwickeln. Man steht sich damit ja wirklich deutlich besser ..

Meine Austauschplatte ist übrigens lt. Support *keine* Recertified. Es steht davon auch nichts auf dem Sticker.

Die Garantielaufzeit der Austauschplatte wird nach Eingang der defekten Platte bei WD angepasst.
 

jan_gagel

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Hallo,

bei der Beweislastumkehr ist das nicht so, daß man dem Händler / Hersteller nachweisen muß, daß der Defekt schon zu Beginn vorgelegen hat? Regelt die Gewährleistung nicht nur, daß der Gegenstand in einem ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde? Könnte ja sein, daß es einen versteckten Defekt gibt, der eine Festplatte oder ein anderes Gerät binnen einem halben Jahr völlig unbrauchbar macht. Ich dachte es sei nur sowas abgedeckt?

Viele Gegenstände des täglichen Lebens unterliegen einem Verschleiß, so auch Festplatten. Also ist es völlig normal, daß ein Gerät irgendwann kaputt geht. Oft sind solche Defekte aufgrund von Verschleiß oder einer normalen Benutzung ausgeschlossen. Bei vielen Geräten wird sogar vorgeschrieben, wie man sie verwenden darf. So ist es bei einigen Handmixern, daß dort drauf steht "Nur für kurzzeitigen Betrieb" oder auch "Nur für den Hausgebrauch", könnte aber auch "nur max. 3 Minuten verwenden" drauf stehen. Was macht man dann, wenn auf der Kuchenbackmischung steht, man soll den Teig 9 Minuten rühren? Braucht man dann 3 Handmixer? Darf eine solche Art der Verwendung überhaupt vorgeschrieben werden? Und wieso wird immer Garantie mit Gewährleistung vermischt? Die Hersteller könnten ja eigentlich sehr gut Werbung mit machen, z. B. "Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht geben wir 2 weiter Jahre Garantie auf unsere Geräte". Oder was alles nicht unter die Gewährleistung fällt, trotzdem aber über eine großzügig angelegte Garantie abgedeckt ist.

Sind Fehler, die sich gegen Ende der Gewährleistungszeit einschleichen, vermutlich aufgrund von Verschleiß entstanden, überhaupt von der Gewährleistung gedeckt? Und wie schaut es aus, gibt es auch eine "Reparatur-Garantie" bzw. eine Gewährleistung auf eine Reparatur?

Beispielsweise verkauft ein Händler einen PC. Nach einem Jahr streikt die Festplatte und der Händler tauscht die Festplatte jetzt aus. Hat der Kunde dann 2 Jahre Gewährleistung auf die Festplatte? Oder das verbleibende Jahr Gewährleistung auf das Komplett-System?


Noch was zum Thema "wiederaufbereitet" und was ist überhaupt neuwertig? Ich hab mal für einen Dienstleister gearbeitet, der Geräte (die nicht näher spezifiziert werden wollen) für einen nicht näher genannten Hersteller repariert hat. Also Garantie-Reparaturen. Der Dienstleister bekam aber auch Ausstellungsstücke zur Überarbeitung. Es könnte also folgendes Szenario zutreffend sein. Ein Händler bestellt bei seinem Hersteller ein Gerät für die Ausstellung im Verkaufsraum. 1/2 Jahr später ist er der Meinung, das Gerät nicht mehr zu benötigen und schickt es zurück zum Hersteller, mit der Bitte um Gutschrift des Kaufpreises. Könnte auch sein, daß er so seinen Lagerbestand zurück schickt, weil er die Geräte nicht verkauft. Der Hersteller läßt diese Geräte vom Dienstleister auf Funktion, Zustand und Softwarestände prüfen. Der Dienstleister entscheidet dann, ob das Gerät bereits Gebrauchsspuren enthält oder als "neuwertig" zurück in den Handel kommt. Entscheidet sich der Dienstleister für "neuwertig", wird das Zubehör vervollständigt, neue Verpackung wird verwendet und das Gerät in einen neuwertigen Zustand versetzt (z. B. Werksreset, Reinigung, Austausch von beschädigten Teilen...). Ist sowas noch neuwertig? Für den Kunden ist es von einer neuen Ware nicht zu unterscheiden. Noch nicht mal der Betriebsstundenzähler (sofern vorhanden) gibt darüber Auskunft, daß das Gerät keine Neuware, bzw. nicht fabrikneu ist. Festplatten, DVD- oder BD-Laufwerke oder auch die Elektronik haben aber durchaus schon eine gewisse Arbeit hinter sich.

Fazit, das Fehlen von Aufklebern ist also nicht gleichzusetzen, daß es sich tatsächlich um Neuware handelt. Auch im Fertigungsprozess gibt es "Ausschuß" der überarbeitet und nachgebessert wird. Es könnte auch sein, daß defekte Festplatten, die eingeschickt werden, wieder zurück in den Fertigungsprozess einfließen und folglich als "fabrikneu" gelten.

Ciao Jan
 
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Matthieu

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Ich bin kein Anwalt, aber meines Wissens nach kann bei sachgemäßer Verwendung davon ausgegangen werden, dass ein Produkt diese 2 Jahre überlebt - gewisse Verschleißteile ausgenommen. Das sollte IMHO auch bei Festplatten der Fall sein (Teile die "übermäßig" verschleißen kann es dort ja eigentlich nicht geben, zumindest nicht bei den WD Red die für 24/7 ausgelegt sind).

Was das Thema neuwertig/Neuware/neu/... angeht ist es wohl wie bei der NSA: Ganz sicher sein kann man sich nie. Technisch ist vieles möglich ...

MfG Matthieu
 

Frogman

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Zum Thema Beweislastumkehr in der Sachmängelhaftung (denn nur um die geht es ja hier): ein Mangel liegt im Kaufrecht gemäß § 434 BGB bspw. dann vor, wenn das Produkt von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei einem Gerät der gleichen Art üblich ist und erwartet werden kann. Das bedeutet im Wesentlichen, dass für ein Gerät bei sachgemäßem Gebrauch ein Sachmangel auch dann vorliegt, wenn das Problem nach mehr als 6 Monaten auftritt und Geräte vergleichbarer Art und Nutzung dieses Problem üblicherweise nicht aufweisen und das Problem auch nicht erwartet werden konnte. Im juristischen Streitfall wird man im äußersten Fall immer auf ein Sachverständigengutachten angewiesen sein, doch dieses wird in ebensolcher Weise argumentieren. Kein Hersteller hat hier die Möglichkeit, sich zu drücken - das würde bedeuten, dass bspw. der Hersteller einer Festplatte einräumen müsste, bei einer Platte seines Portfolios wäre das Versagen des Spindelmotors üblichweise zu erwarten, wenn die Platte zB. 8 Monate im Einsatz ist. Wer würde - und erst recht als Unternehmen - solche Platten kaufen?
 

Matthieu

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Eigentlich geben die Hersteller mit dem MTBF ja selbst einen Richtwert an. Der dürfte immer über 2 Jahre liegen.

MfG Matthieu
 

DarkSoul

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Ich bin kein Anwalt, aber meines Wissens nach kann bei sachgemäßer Verwendung davon ausgegangen werden, dass ein Produkt diese 2 Jahre überlebt - gewisse Verschleißteile ausgenommen. Das sollte IMHO auch bei Festplatten der Fall sein (Teile die "übermäßig" verschleißen kann es dort ja eigentlich nicht geben, zumindest nicht bei den WD Red die für 24/7 ausgelegt sind).
Ein Anwalt hat damit gar nichts zu tun, geplante Obsoleszenz existert, davon aber ganz abgesehen, reicht schon der falsche, unbewusste Betrieb. Bei Festplatten ist das einfach, z. b. ein stark überhöhte Betriebstemperatur (gar kein Problem in vielen Gehäusen, die trotz vollmundiger Werbeversprechungen doch oft schlecht bis gar nicht belüftet sind) oder z. B. ständige Vibrationen (bei z. B. längeren Bauarbeiten). Schon ist die Platte in weniger als 2 Jahren hinüber, man ist sich keiner Schuld bewusst. Und dann? Aber meistens sind Hersteller kulant.
 

Matthieu

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Ein Anwalt hat damit gar nichts zu tun, geplante Obsoleszenz existert, davon aber ganz abgesehen, reicht schon der falsche, unbewusste Betrieb.
Vielleicht solltest du meinen Beitrag noch mal durchlesen. Ich hab lediglich gesagt dass ich kein Anwalt bin. Es wäre aber im übrigen nichts neues wenn man wegen Gewährleistungsthemen vor Gericht geht. Die Beweislastumkehr ist ja auch mal vor Gericht so entschieden worden.
Was zum sachgemäßen Gebrauch gehört setzt sich bei mir zum einen aus dem gesunden Menschenverstand (nein, ein Handy ersetzt kein Frisbee ...) und den Datenblättern der Hersteller (z.B. Temperaturangaben) zusammen. Das Beispiel mit den Bauarbeiten halte ich persönlich für übertrieben.
Die 2 Jahre sollten außerdem darauf hindeuten, dass es um die Gewährleistung geht. Wie oben schon erwähnt hat der Hersteller aus Sicht des Kunden damit nichts zu tun.

MfG Matthieu
 

raymond

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Mein zweiter Versuch mit den WD30EFRX ist nun gestartet (vor knapp einem Jahr 2xWD30EFRX gekauft und wieder zurückgeschickt). Morgen oder Wochenende sollten dann brand neue ankommen.
 

DarkSoul

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Was zum sachgemäßen Gebrauch gehört setzt sich bei mir zum einen aus dem gesunden Menschenverstand (nein, ein Handy ersetzt kein Frisbee ...) und den Datenblättern der Hersteller (z.B. Temperaturangaben) zusammen. Das Beispiel mit den Bauarbeiten halte ich persönlich für übertrieben.
Es geht nicht um gesunden Menschenverstand sondern um Unwissen bzw Unkenntnis, stand doch klar in meinem Posting. Du hättest meinen Beitrag nochmal durchlesen sollen.

Mein Beispiel ist übrigens ganz und gar nicht übertrieben, du hast nur noch nie Bohrungen beim Tiefbau live im Nachbargebäude erlebt. Da es ein großer Bau wird, werden die Gläser hier noch länger wackeln. Ein Toshiba Notebook mit "HDD Protection" würde die Plattenköpfe ständig in den Parkmodus versetzen, eine Funktion die dann mehr als nur stört...

Die 2 Jahre sollten außerdem darauf hindeuten, dass es um die Gewährleistung geht. Wie oben schon erwähnt hat der Hersteller aus Sicht des Kunden damit nichts zu tun.
Doch, nach der Beweislastumkehr schon. Von Garantie hatte ich nichts geschrieben, auch hier hättest du meinen Beitrag nochmal durchlesen sollen. Ein Kommentar, der übrigens nur zu Unmut führt, denn oft ist nicht das Lesen das Problem, sondern das Verständnis. Nichts für ungut.
 

Merlin2504

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@adamp:

Dann werde ich die nächsten evtl. Garantiefälle direkt über Amazon abwickeln. Man steht sich damit ja wirklich deutlich besser ..
Da gebe ich dir recht. Die haben zum Beispiel jetzt nach 1,5 Jahren meinen defekten RAM zurückgenommen und das Geld zurückgezahlt.
Das aber nur am Rande.
Oben habe ich gelesen, das jemand nach Seagate fragt. Da ist die Fehlerquote bei manchen Plattentypen nicht besser. Ich selbst bin auf WesternDigital umgestiegen und bisher gut gefahren. Meien Platen werden wöchentlich mit dem Smart Test geprüft uns bisher okay.

Gruss Klaus
 

Frogman

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...Doch, nach der Beweislastumkehr schon. ...
Hier irrst Du - die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher auch einmal "Gewährleistung" genannt) übernimmt in jedem Fall der Verkäufer (auch gerne als Inverkehrbringer bezeichnet). Selbst bei einer Insolvenz des Verkäufers haftet nicht der Hersteller, sondern der Rechtsnachfolger des Verkäufers (könnte also auch bspw. ein Insolvenzverwalter sein).
Die Beweislastumkehr in der Sachmängelhaftung hat nur einen einzigen Hintergrund: in der Regel kann der Verkäufer aus technischer Sicht kaum beurteilen, ob der Fehler bereits beim Verkauf bestand, daher sendet er (d.h. der Verkäufer!) das Produkt in diesen Fällen gerne an den Hersteller zur Begutachtung.

Wenn dagegen ein Hersteller im Rahmen der Gewährleistung direkt für den Käufer aktiv wird, dann tut er das nicht, weil er dazu verpflichtet wäre, sondern alleinig aus Kulanz! (sicherlich auch aus gutem Grund, da er einen Kunden, der sein Produkt gekauft hat, zukünftig nicht verlieren möchte).
Darüber hinaus gibt es dann für qualitätsbewußte Hersteller auch das Mittel, eine Garantie zu gewähren (sowohl zeitlich als auch inhaltlich immer unabhängig von der Sachmängelhaftung!) - und nur diese wird immer vom Hersteller an den Kaufer ausgesprochen.
 
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