Intel Avoton in u.a. DS415+ von Hardware-Bug betroffen - Fortsetzung

Kurt-oe1kyw

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Ich kann das beantworten, ja ist Synology.
Sie löten einen Widerstand auf die Hauptplatine, irgendwo hier bei euch im Forum gibt es auch Bilder davon, oder einen Link auf die Bilder wo jemanden eine Ersatzhauptplatine zugesendet wurde zum Austausch der betroffenen Platine.
Wenn ich den Link/Beitrag finde reiche ich ihn nach.
 

DKeppi

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Die Links sind in Post #44 dieses Threads ;)
 

Kurt-oe1kyw

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Bordi

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Soweit kein zusätzlicher Garantievertrag verkauft wurde, übergibt der Händler lediglich die Garantie inkl deren Dauer und Bedingungen des Herstellers. Darin definiert der Hersteller auch welche Dienstleistungen geboten, bez was als Garantiefall angenommen wird oder eben nicht. Lehnt der Hersteller die Garantieleistung ab, bestünde allenfalls noch die Möglichkeit gegen den Hersteller zu klagen.
Der Händler ist unbetroffen und kann erst belangt werden, wenn ein zusätzlicher Händler-seitigen Zusatz-Garantie-Vertrag besteht/abgeschlossen wurde welcher dies abdecken würde. Selbiges gilt auch für das/die Logistikunternehmen.

Würde es sich um sichtliche Schäden handeln, welche auf falsche Lagerung, unsachgemässen Umgang (Kratzer, Brüche, geöffnete / beschädigte Verpackungen) läge der Sachverhalt ein anderer. Da wäre dann in der Tat die "Schuldzuweisung" zu prüfen. Im sinne des C2000 Bug's geht der Ball aber tatsächlich erst an Synology und von da zu Intel.
 

daaaani

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Garantie ist, egal von wem oder wie, IMMER freiwillig, niemand MUSS eine Garantie geben! Wenn sie aber gegeben wird (erklärt) dann wird sie Rechtlich bindend und verpflichtend! Hat aber alles mit der Gewährleistung nichts zu tun, welche gesetzlich festgeschrieben ist, und diese bezieht sich immer auf dem Händler! Garantie, auch wenn sie freiwillig ist, kann wenn sie erklärt wird, keine Gesetze außer kraft setzen. Das heißt sofern der Hersteller freiwillig eine Garantie erklärt, dann wird diese bindend und hat auch nach den Gesetzlichen Regeln zu spielen. Das heißt darin definierte Leistungen, sofern sie kein Gesetz brechen, können eingeklagt werden. Könnte bei ausschließlich ausländischen Unternehmen dann schwierig werden. Aber dafür gibt es ja eben die GESETZLICHE Gewährleistung!

Der Händler birgt so zu sagen dafür, dass seine Produkte Mangelfrei und in Ordnung sind. Sind sie es nicht, ist dieser erstmal in der Haftung. Alle weiteren Ansprüche sofern zulässig, kann er weitergehend beim Hersteller geltend machen oder dem Händler wo er sie wiederum her hat. Das wiederum hat aber mit dem Kunden nichts zu tun und diesen auch nicht zu interessieren, sondern ist das Problem des Händlers.
 
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Kurt-oe1kyw

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daaaaani, ich bewundere deine Geduld.
Ergänzend wäre zumindest für uns in .at noch hinzuzufügen, das die Gewährleistung die dem Händler/Verkäufer trifft auf bewegliche Teile 2 Jahre beträgt und nicht bewegliche Teile 3 Jahre.
Bewegliche Teile werden solche bezeichnet wenn sie ohne größeren Aufwand leicht von einer Stelle zur nächsten gebracht werden können.

Ich bin aber wieder raus aus dem Thema den der Unterschied Gewährleistung (=gesetzlich geregelter Käuferschutz) und freiwillige Garantieleistung(en) der Hersteller wurden schon zur genüge erklärt/geklärt.
Auch wenn es einige hier im Forum beharrlich nicht wahr haben wollen :)

Wie schon erwähnt, ich warte dann auf die Erfahrungsberichte nach 1 - 1,5 Jahren hier im Forum über die neuen Modelle DS1517+ und DS1817+ auch mit Avoton CPUs und ob von Ausfällen berichtet wird oder nicht.
 

Bordi

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..Ich bin aber wieder raus aus dem Thema den der Unterschied Gewährleistung (=gesetzlich geregelter Käuferschutz) und freiwillige Garantieleistung(en) der Hersteller wurden schon zur genüge erklärt/geklärt.
...
Absolut, geht mir genau so. Der Sachmangelbegriff Betrifft: Beschaffenheit, Falsch- und Mankolieferung, oder -jedoch trifft dies hier nicht zu- Montage. Etwas anderes kenne ich nicht, und von dem was ich kenne trifft hier nichts zu. Sollte in Bezug zum Avoton-Bug (diese Bezeichnung ist eigentlich falsch da kein Avoton verbaut ist) doch was anderes ergeben, stünde auch die Frage im Raum ob die Vertragshändler und Nicht-Vertragshändler die durch den Abgas-Skandal entstandenen Schäden zu tragen und beheben hätten.
 

whitbread

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Also ich weiss ja nicht wie es Euch dabei geht. Ich gehöre ja auch zu den Glücklichen, deren Händler meine DS415+ anstandslos zurückgenommen hat. Jetzt habe ich frische 2J. Gewährleistung und frische 3J. Garantie, sowie einen Prozessor, der zumindest von diesem Problem nicht betroffen ist.
Am Markt werden aktuell vielle der DSx15+ Modelle verramscht oder vornehm ausgedrückt sehr günstig verkauft. Auf der einen Seite verstehe ich Synology und auf der anderen Seite total nicht. Die Aussage von dem DACH-Marketing Verantwortlichen auf dem CEBIT-Video sind doch aus Kundensicht unbefriedigend: "führt nur unter besonderer Konstellation und dann auch nur ganz selten zum Ausfall" ist doch ein ganz schlechtes Kaufargument. Die Aussage zu Geräten mit Fix incl. den neuen DSx17+ ist mir auch nicht eindeutig genug. Was ich sagen will ist, dass ich da ein völlig anderes deutlich kundenzentriertes Auftreten seitens Synology erwartet hätte, wenn Sie die Geräte auch wirklich erfolgreich verkaufen wollen.
So wie es aussieht werden ja bereits ausgefallene Geräte aktuell gegen Geräte mit diesem Hardware Fix (zum Teil in übelster Optik unter der Haube imho) getauscht. Das Synology nicht scharf auf einen Rückruf ist kann ich mir bei der kolportierten Geräteanzahl sehr wohl vorstellen. Ich kann nur hoffen, dass Sie mit der Garantieverlängerungsaktion nur Zeit gewinnen wollten, um diesen doch noch vorzubereiten.

Was ich echt mal gerne wissen würde, wie Synology mit seinen Händlern kommuniziert und agiert. Auch wenn hier ja immer noch unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren, sind ja bereits einige Geräte im Rahmen der Händlergewährleistung zurückgegangen. Wo landen diese Geräte? Und was passiert jetzt aktuell? Werden bereits Geräte, deren Kunden sich auf Gewährleistung berufen, mit dem Fix versehen statt zurückgenommen? Denn aus Händlersicht fände ich die ganze Geschichte auch nicht soo lustig. Kunde hört vom Bug, möchte Gewährleistung bzw. bei Business-Kunden einen Rabatt aufs neue Modell - äh Moment da ist der gleiche Prozessor verbaut? - Kunde wird ungehalten etc.
 

daaaani

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trifft dies hier nicht zu- Montage. Etwas anderes kenne ich nicht, und von dem was ich kenne trifft hier nichts zu.

Das entscheidet zum Glück der Gesetzgeber! Ich persönlich empfinde es als überaus pervers wie einige versuchen ihr eigenes vom Gesetzgeber gegebenes Recht selber abzuschaffen. Oder andere davon abzubringen, durch Falschaussagen.
Vor 30 Jahren hätte ich das noch verstanden, aber heute ist es ja nun wirklich kein Problem an jegliche Information zu kommen und sich selber aufzuklären. Und trotz dessen immer noch hierher zu kommen und so einen Stuss von sich zu geben ist schon mehr wie dreist.




So wie es aussieht werden ja bereits ausgefallene Geräte aktuell gegen Geräte mit diesem Hardware Fix (zum Teil in übelster Optik unter der Haube imho) getauscht.

Ja gut das ist schon etwas belustigend aber dabei darf man auch nicht übertreiben. Zwar wäre eine unsachgemäße Ausführung ebenfalls ein Mangel aber man kann es ja auch wirklich übertreiben. Ich finde diesen FIX sofern das der von Synology angesprochene ist, für durchaus angemessen. Es ist halt durch einen Techniker nachträglich ausgeführt, der/die noch genug Gelegenheiten haben wird die Fähigkeiten zu verbessern. Es ist halt keine Maschine, die es mit Ofen oder Laser macht etc. Früher war so ein zustand in Geräten ja normal. xD Und wenn alle betroffen Geräte dann ja erst wieder Synology Qualitätsansprüchen dadurch genügen wie sie ja selber ausführen, und es davor ja nicht der Fall war/ist, dann ist doch gut. Ich vermute auch, dass bei allen 172 Nummern es maschinell in der Produktion gemacht wird und das manuelle noch bei Synologys Lagerbeständen für die RMA. Denn das sowas von einer RMA Abteilung gemacht wird, ist nicht unüblich, habe ich vor über 15 ja selber als RMA Techniker oft gemacht. xD Meist bekommen die Kunden davon nichts mit, weil weder die Problematik noch der FIX kommuniziert wird.

Und über etwaige Vereinbarungen zwischen Händler und Synology, sofern es welche gibt, lässt sich halt nur spekulieren und wie weit das angebracht ist, sieht ja nun jeder anders. Wenn die Händler selber oder Vertragswerkstätten, die Möglichkeit hätten den Mangel so zu beheben, dann wäre das laut meiner Auffassung durchaus in Ordnung. Würde dann trotzdem nicht jeder Freiwillig machen. Denn, dass sich Händler gegen so ziemlich jeden Anspruch wehren ist normal, außer wenn sie selber welche haben.

Das einzige Problem sehe ich darin, dass Kunden keine Möglichkeit haben einen Defekt zu entgehen, da erst dann gehandelt wird. Hat ja nicht jeder nur eine 415+ und für die, die eine größere haben könnte die Manuelle Modifikation durchaus interessant sein, sofern sie nicht bis einen Defekt warten wollen. Und kein Problem haben Garantieansprüche zu verlieren. Wobei es sogar sein kann, sofern man nachweisen kann, dass die eigene Modifikation Fachgerecht ausgeführt wurde, dann keinen Anspruch verliert. Aber das ist dann eindeutig was für Gerichte und in dieser Größenordnung Wahnsinnig.
 

megakeule

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Habe gerade die Bilder zum Fix gesehen (es wird ein Widerstand auf die Platine gelötet).

Was mich jetzt interessieren würde ist:
a.) Verhindert der Widerstand, dass der Prozessor vorzeitig kaputt geht
oder
b.) Belebt er die DS wieder, nachdem der Ausfall aufgetreten ist?

Die Konsequenzen darauf wären höchst unterschiedlich. Wenn man im Fall a.) den Widerstand spät selbst einlötet (sagen wir mal nach 17 Monaten Betrieb), zögert man dann das Ende nur weiter hinaus? Oder könnte man im Fall b.) eine ausgefallenen DS leicht selbst wieder zu Laufen bekommen?
 
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daaaani

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Die Konsequenzen darauf wären höchst unterschiedlich. Wenn man im Fall a.) den Widerstand spät selbst einlötet (sagen wir mal nach 17 Monaten Betrieb), zögert man dann das Ende nur weiter hinaus? Oder könnte man im Fall b.) eine ausgefallenen DS leicht selbst wieder zu Laufen bekommen?

So wie ich es verstehe sind das alles nachgebesserte (weil Mangelhafte) Diskstation bei denen es noch nicht zu einen Defekt kam und dadurch auch nicht mehr kommen wird, und die als Austausch zu defekten, nicht reparablen, Diskstation dienen. Da die Schilderungen glaubhaft sind und immer mehr bestätigt werden, und jeder der betroffen ist auch selber Bestätigen kann, gehe ich, von den Seitens Synology angesprochenen FIX aus.

Das Problem was ich im Moment noch sehe ist, dass man noch nicht ganz überblicken kann ob das der Gesamte FIX ist oder noch irgendwo etwas übersehen wurde. Daher ist da höchste Vorsicht angeraten. Die Stelle wiederum an sich ist sehr einfach, da kann man nicht viel falsch machen (meiner Meinung nach).
 

Matis

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Würde das heißen, dass wenn ich noch keinen Ausfall habe ich mit dem Widerstand verhindern könnte, je einen zu bekommen?

Wenn das so ist, kann ich absolut nicht verstehen, dass Syno das nicht publiziert!
Damit könnte jedem der keine Gewährleistung mehr hat viel Geld gespart werden.
 

Bordi

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Ich könnte mir vorstellen dass es technisch zum Ausfall kommt, dieser jedoch durch den Wiederstand überbrückt wird. Ist aber ne reine Spekulation.
 

daaaani

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Würde das heißen, dass wenn ich noch keinen Ausfall habe ich mit dem Widerstand verhindern könnte, je einen zu bekommen?

Vermutlich, ja. Sofern der Wiederstand alles ist. An so einen Board gibt es Zahlreiche Komponenten die auch einfach getauscht werden können und nur an einer anderen Farbe zu unterscheiden sind. Ich wäre damit noch ein wenig vorsichtig das zu beurteilen. Auch wissen wir nicht, ob das die angesprochene Nachbesserung (improvement) ist. Ach wenn man momentan davon ausgehen kann.

Wenn das so ist, kann ich absolut nicht verstehen, dass Syno das nicht publiziert!

Weil es zahlreiche finanzielle wie auch rechtliche Konsequenzen hätte, und zwar an einer ganzen Kette von Verstrickungen.


Ich könnte mir vorstellen dass es technisch zum Ausfall kommt, dieser jedoch durch den Wiederstand überbrückt wird. Ist aber ne reine Spekulation.

"clock signal component used in certain Synology products."*"After in-depth investigation, the possibility of seeing accelerated degradation of this component"

Schwer vorstellbar, dass ein einfacher widerstand die Funktion übernehmen kann (unterschiedliche Konzepte), wohl aber das er der Degeneration entgegenwirkt oder dämpfend.
 

Matis

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Tel.: +49-211-9666-9666
Fax: +49-211-9666-9619
E-Mail: info@synology.com

Gewährleistungsanspruch DS1515+ SN: 14C0MQNxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute mit einem Gewährleistungsanspruch an Ihr Haus.

Der aus Ihrem Haus erworbene NAS-Server Model DS1515+ SN: 14C0MQNxxxxxx weißt unbestritten einen Produktionsfehler auf.
Der verbaute Prozessor INTEL Atom C2538 ist mangelhaft was zu einem Totalausfall führt.
Diese Tatsache ist unbestritten, entsprechende Verlautbarungen wurden von Intel selbst unter dem Fehler AVR54 veröffentlicht.
Ihr Haus hat demzufolge die Garantie um ein Jahr verlängert.

Leider sind die Informationen zu diesem Thema aus Ihrem Haus sehr mangelhaft.
Inzwischen tauchen instandgesetzte Hauptplatinen im Markt auf, ohne jegliche Ausführung, ob die Änderungen das Auftreten des Fehlers verhindern oder ausgefallene Platinen wieder instand setzen.
Deshalb meine konkreten Fragen:

a) Verhindert der zusätzlich angebrachte Widerstand den Fehler oder/und setzt er eine ausgefallene Platine wieder in Stand?
b) Ist dies die einzige notwendige Änderung?
c) Bitte nennen Sie mir die Daten des Widerstandes: Widerstandswert, Toleranz, Leistung.
d) Bitte erklären Sie mir den Einfluss dieses Widerstandes.

Ein Gewährleistungsanspruch ist aufgrund der Sachlage unbestritten. Intel bestätigt selbst, dass das Produkt „bei Inverkehrbringen“ fehlerhaft war.
Aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, das der EuGH erst kürzlich massiv mit einer entsprechenden Rechtsprechung gestärkt hat,
obliegt Ihnen auch eine weiterführende Haftung für materielle und immaterielle Schäden.

Da ich Ihr Produkt als Mail-Server und Überwachungs-Server einsetzt ist ein zu erwartender Ausfall auf jeden Fall mit weiteren Schäden und Folgekosten verbunden.
Aufgrund des Schadensminderungsgebotes ist ein „Abwarten“, wie Ihr Haus dies vorschlägt weder akzeptabel noch zumutbar.

Allein durch Ihre neue Lizenz-Regelung der Kamera-Lizenzen entsteht durch einen Austausch -auch nach der Gewährleistung- ein erheblicher Schaden durch den Verlust der Übertragbarkeit.
Diese Strategie halte ich indes für fragwürdig und wenig kundenfreundlich. Meine Lizenzen habe ich vor Ihrer Änderung erworben.
Eine Gerätemodernisierung ist damit zukünftig völlig unattraktiv.
Ein verfrühter Ausfall damit auch noch in vielen Monaten materieller Schaden.
Ich habe bereits die ersten beiden Überwachungssysteme an meine Kunden verkauft, die nicht mehr aus dem Hause Synology stammen, sondern proprietäre Kameraüberwachungs-Anlagen ohne solch kundenunfreundliche Regelungen sind. Ich hoffe Sie revidieren diese Lizenz-Regelung.

Als Dipl.Ing. Nachrichtentechnik bin ich gerne bereit und in der Lage diesen Widerstand, sollte er Auftreten und Auswirkung beheben, selbst aufzulöten.
Nennen Sie mir bitte dazu die Fakten und beantworten Sie mir die obigen Fragen. Des Weiteren bitte ich Sie um Bestätigung des Fortbestandes der Garantie.
Dieses Angebot stellt die absolute Minimierung des Aufwandes und der Kosten für Ihr Haus dar.

Alternativ bitte ich um proaktiven Austausch aufgrund obiger Ausführungen. Ein Ausfall auch für einen Austausch ist nicht akzeptabel und zumutbar.
Ich bitte deshalb um Vorabaustausch. Dabei erwarte ich selbstverständlich keine Reduzierung der Linzens -Übertragbarkeit durch einen Austausch!

Der Rechtsweg bleibt vorbehalten.

Für Ihre baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen,
 

daaaani

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Matis

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.... sich den Rechtsweg vorzubehalten ist keine Drohung.
Und nach der Erfahrungen, die auf der Cebit mit einer sehr unsäglichen Diskussion über dieses Thema gemacht habe, ist offensichtlich überhaupt keine Wille vorhanden, dies wohlwollend zu regeln.
Sehr Schade.

... und was willst Du mir sonst damit sagen?
Bei einem Gerät bezogen direkt von Synology habe ich genau diesen Gewährleistungsanspruch Synology gegenüber (Mängelhaftung).

Sollen wir alle den Kopf in den Sand stecken und warten bis die Kisten ausfallen?
Und wenn nun nur 3 statt sonst 5 oder 8 Jahre laufen? Im aktuellen Fall gilt die Beweisumkehr zu Lasten des Herstellers, denn der Mangel ist offensichtlich.
 

daaaani

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Und nach der Erfahrungen, die auf der Cebit mit einer sehr unsäglichen Diskussion über dieses Thema gemacht habe, ist offensichtlich überhaupt keine Wille vorhanden, dies wohlwollend zu regeln.
Sehr Schade.

Dem mag ich ja auch zustimmen, nur ist eine allgemeine Aussage etwas anderes wie eine persönliche.

... und was willst Du mir sonst damit sagen?
Bei einem Gerät bezogen direkt von Synology habe ich genau diesen Gewährleistungsanspruch Synology gegenüber (Mängelhaftung).

Achso das wusste ich nicht, dann liegt der Fehler natürlich bei mir. Aus deinen vorangegangen Ausführungen erschien es so als gäbe es diesen Anspruch generell.

Sollen wir alle den Kopf in den Sand stecken und warten bis die Kisten ausfallen?

Auf keinem Fall! Manchmal muss man für sein Recht kämpfen. Das ist aber immer individuell zu klären.


Laut dieser Unterhaltung hast du gute Chancen. Rein rechtlich sowieso

https://forum.synology.com/enu/viewtopic.php?f=106&t=127839&sid=abc73a1a8a27962cd6549f8aef25ed5a&start=345#p478119 schrieb:
Synology:
In terms of statement about fix of this issue.

There are no information about if such statement will be released, or when it will be released. We already made a statement about replacement program and extension of the warranty for such units. Intel estimated failure within 18 month, so in case if it fails within 18 months, it will be well within 4 year warranty.

Me:
I have not seen a statement about a replacement program only the February 18th notice including the warranty extension. Can you provide info please?

Thanks!

Synology:
I was referring to following statement:

https://www.synology.com/en-global/comp ... s%20Update

it was in regards of using special email to provide replacement. You ticket was redirected to us from HQ to get your unit replaced. It's not per say mass recall, but if determined that your unit needs replacement, we will do so.

Other than what's stated in the link above, we do not have further information.
?

PS. Ich warne auch andere davor, dass alles hier besprochene keinen Rechtlichen beistand ersetzt. Entweder man weiß was man tut und macht es selber, man weiß nicht was man tut und geht das Risiko bewusst ein, oder man holt sich rechtlichen beistand. Aber einen Anspruch zu erheben muss nicht zwingend mit beistand durchgeführt werden. aber für die Durchsetzung ist er dann später auf jeden fall anzuraten.
 
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